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							             Gutachten 19-00436-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53031
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: MF8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 30.04.2020
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             Fahrzeughersteller                     : PORSCHE
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 EH2+         Einpreßtiefe (mm)       : 52
             Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 130/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                    Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
             KY4                 KY4                    ohne                        71,6                     650     2200    12/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : PORSCHE
             Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                                      für Typ : 992; 991; (Kugelbund lose)
             Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 53031




             Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                                      für Typ : 981; (Serie Schraubenbund lose)
             Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                                      für Typ : 997; 982
             Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                      Typ : 997 Turbo
             Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm für Typ : 997; 997 Turbo
                                                      160 Nm für Typ : 981; 982; 991; 992
             Verkaufsbezeichnung:     BOXSTER, CAYMAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
             981          e13*2007/46*1185*.. 155 - 239 235/40R19 92          11A; 245; 57E; 575        BOXSTER; CAYMAN;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                        723; 73C; 74D; 76A
             Gutachten 19-00436-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53031
             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MF8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 30.04.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     Carrera S, Carrera 4S, Carrera, Carrera 4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
             992          e13*2007/46*0992*.. 331      235/40R19 M+S 52J; 57E; 6C0                   911 Carrera S; 911
                                                                                                     Carrera 4S; nicht
                                                                                                     Carbon Bremsen;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                     723; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                     97W

             Verkaufsbezeichnung:     718 Boxster +S+GTS+t+Spyder, 718 Cayman +S+GTS+GT4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen      Auflagen zu Reifen Auflagen
             982          e13*2007/46*1607*.. 220 - 269 235/40ZR19  51G                Cabrio; Coupe;
                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                       51A; 6AZ; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74D; 76A

             Verkaufsbezeichnung:     911
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             997          e13*2001/116*0137*.. 305        235/35ZR19 87 PDC; PDD; 10N; 51G;          Heckantrieb;
                                                                        57E; 575                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                     51A; 6AZ; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74D; 76A; PDC
             997            e13*2001/116*0137*.. 239 - 283 235/35R19    10N; 51G; 57E; 575           Heckantrieb;
§ 22 53031




                                                          235/35R19 M+S 51G; 52J; 57E; 575           10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                     51A; 6AZ; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74D; 76A; PDC

             Verkaufsbezeichnung:     911 CARRERA, ..S, ...4, ...4S, 911 TARGA 4, ...4S
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
             991          e13*2007/46*1187*.. 272 - 309 235/40R19 96     YBU; YBV; 57E               ab
                                                                                                     e13*2007/46*1187*12;
                                                                                                     nur mit
                                                                                                     Fahrzeugbreite
                                                                                                     1852mm;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                     723; 73C; 74D; 76A

             Verkaufsbezeichnung:     911 TURBO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             997          e13*2001/116*0177*.. 390        235/35ZR19 87 PDE; 10N; 51G; 57E;          Coupe; Heckantrieb;
             Turbo                                                      575                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                     51A; 6AZ; 71K; 723;
                                                                                                     73C; 74D; 76A; PDC;
                                                                                                     PDF

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             Gutachten 19-00436-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53031
             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MF8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 30.04.2020
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             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§ 22 53031




                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
             Gutachten 19-00436-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53031
             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MF8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 30.04.2020
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                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6C0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/40R19
                                 Hinterachse:                        295/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 53031




             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             97W) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß 2,5 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. Die
                  Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades an der Hinterachse zur Vorderachse muß mindestens der
                  Serieneinpreßtiefendifferenz entsprechen.
             PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder
                  entfernt werden.
             PDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/35ZR19 (87Y)
                                 Hinterachse:                        305/30ZR19 (102Y) XL
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
             PDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        235/35ZR19 (87Y)
                                 Hinterachse:                        325/30ZR19 (101Y) XL
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
             Gutachten 19-00436-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53031
             zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: MF8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 30.04.2020
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                                                                                                                Seite: 5 von 5
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
             PDF) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB); Radfreigang an Achse 1!
             YBU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                 Hinterachse:                          285/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                 Hinterachse:                          295/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 53031