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							                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 03.04.2025
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                Fahrzeughersteller                         : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT,
                                                             OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 34
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                         Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
                LGX                 LGX                         ohne                       65,1                     700      2300    03/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 100151*00




                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 20 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : BU
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : KL
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : MX
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                                             135 Nm für Typ : KL; MX




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 03.04.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/55R18 98               11A; 245                Sport, Longitude,
                                                                                                             Limited; Modell "4x4";
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     Compass
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 205/55R18         91                              Allradantrieb;
                             e4*2007/46*1410*..            215/50R18         92      11A;   245;   248       Frontantrieb; nicht
                                                           215/55R18         95      11A;   245;   248       Hybrid;
                                                           215/60R18         98      11A;   245;   248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R18         95      11A;   245;   248       12A; 51A; 71A; 721;
                                                           225/55R18         98      11A;   245;   248       73C; 74D; 76O
                                                           235/45R18         94      11A;   245;   248
                                                           245/45R18         96      11A;   245;   248

                Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 100151*00




                BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 215/50R18           92      11A; 248                Allradantrieb;
                                                          215/55R18          95      11A; 248                Frontantrieb; nicht
                                                          215/60R18          98      11A; 248                Hybrid;
                                                          235/45R18          94      11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                125 - 132 215/60R18          98      11A; 248; 54A           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D
                BU             e3*2007/46*0300*..      96 - 132 215/50R18 92         11A; 248                nicht für Ausführung
                                                                215/55R18 95         11A; 248                mit 225/50R17 Serie;
                                                                225/50R18 95         11A; 248                Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76O


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ALFA ROMEO S.p.A., FCA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 20 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : BU
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : AV1
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : MP
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                      Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 03.04.2025
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                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : 949
                Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : AV1; BU
                                                              130 Nm für Typ : 949
                                                              135 Nm für Typ : MP
                Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen     Auflagen
                MP           e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 205/55R18            91                             Allradantrieb;
                                                         215/50R18            92      11A;   245;   248      Frontantrieb; nicht
                                                         215/55R18            95      11A;   245;   248      Hybrid;
                                                         215/60R18            98      11A;   245;   248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R18            95      11A;   245;   248      12A; 51A; 71A; 721;
                                                         225/55R18            98      11A;   245;   248      73C; 74D; 76O
                                                         235/45R18            94      11A;   245;   248
                                                         245/45R18            96      11A;   245;   248
                MP           e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 215/60R18            98                             Allradantrieb; nur
                                                         225/55R18            98                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100151*00




                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76O
                MP             e3*2007/46*0508*..      96         215/60R18 98                               Frontantrieb; nur
                                                                  225/55R18 98                               Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                          Auflagen zu Reifen     Auflagen
                BU           e3*KS18/858*00007*.. 96  215/50R18 92                    11A; 248               Allradantrieb; Hybrid;
                                                      215/55R18 95                    11A; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/50R18 95                    11A; 248               12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     STELVIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
                949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/55R18 100               12O                    Allradantrieb;
                                                          235/60R18 103               12N                    Heckantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                             74D; 76O; 854; 856




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 03.04.2025
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                                                                                                                       Seite: 4 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     TONALE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AV1          e3*2018/858*00061*.. 96 - 132 215/55R18         95                              Allradantrieb;
                                                           225/50R18         95                              Frontantrieb; inkl.
                                                           235/50R18         97      11A; 26P                Hybrid;
                                                           245/45R18         96                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76O; 83P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 334
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 940
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 194
§22 100151*00




                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 939
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                                             120 Nm für Typ : 334
                Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 51J                                   Schrägheck 4-türig;
                                                77 - 177 225/40R18 92  11A; 248                              Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             729; 73C; 74D; 83P

                Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M                             Alfa 159 (Limousine);
                                                 85 - 147 235/45R18 94    11A; 24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 85 - 191 235/45R18 94Y 11A; 24M                             12A; 51A; 573; 71A;
                                                           245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A            721; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                             76T; 83P; 85C




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 03.04.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M; 5GM                       Alfa Brera (Coupe);
                                                 120 - 147 225/40R18 92Y 11A; 24M; 5GM                       Alfa Spider (Cabrio);
                                                           235/45R18 94W 11A; 24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 120 - 191 235/45R18 94Y 11A; 24M                            12A; 51A; 573; 71A;
                                                           245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A            721; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                             83P; 85C
                939            e3*2001/116*0212*.. 85 - 136     225/40R18 92W        11A;   24M              Alfa 159 Sportwagon
                                                       85 - 147 235/45R18 94         11A;   24M              (Kombi);
                                                       85 - 191 235/45R18 94Y        11A;   24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                245/45R18 96         11A;   22M; 24J; 24M;   12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                     54A                     721; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                             76T; 83P; 85C

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 85 - 147 215/45R18 93                                       12A; 51A; 71A; 721;
                                                          225/40R18 92W                                      73C; 74D; 74H
                                                          225/45R18     51G

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
§22 100151*00




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                334          e3*2007/46*0318*..  100 - 125 215/45R18 89              11A; 248                Allradantrieb;
                                                           225/45R18 91              11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R18 94              11A; 248; 26P           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D
                334            e3*2007/46*0318*..      70 - 111 215/45R18 89                                 Frontantrieb;
                                                                225/45R18 91         11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/45R18 94         11A; 245; 248; 26P      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 20 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : S-D; A-H/Monocab
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : Z-C/SW; A-H/C
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : A-H/Monocab/V; J96/Kombi; S-D/MONOCAB B; J96;
                                                             A-H/SW; A-H/Monocab; A-H; S-D MONOCAB B/ V; X01Monocab
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 03.04.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 6 von 18
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : VECTRA/CAR, VECTRA; VECTRA/SW; J96; A-H/Monocab
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : T98C
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
                A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18         85  5EG                         10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18         85W 5EG                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                           215/40R18         89                              73C; 74D
                                                           225/40R18             11A; 22I; 24M; 51G
                                                           225/40R18         88  QFA; 11A; 22I; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85              5EG                     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100151*00




                                                  55 - 147 215/40R18 85W             5EG                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                           215/40R18 89                                      73C; 74D
                                                           225/40R18                 11A; 22I; 24M; 51G
                                                           225/40R18 88              QFA; 11A; 22I; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                        Auflagen
                A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18    11A; 22I; 24M; 51G                        Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D
                A-H/C          e4*2001/116*0094*.. 55 - 92      215/40R18 85         5EG                     Cabrio; Coupe;
                                                       55 - 110 225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       55 - 147 215/40R18 85W        5EG                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                215/40R18 89                                 73C; 74D
                                                                225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                                225/40R18 88W        QFA; 11A; 22I; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
                A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18         85  5EG                         10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18         85W 5EG                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                           215/40R18         89                              73C; 74D
                                                           225/40R18             11A; 22I; 24M; 51G
                                                           225/40R18         88W QFA; 11A; 22I; 24M




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                                      24J; 24M; 5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                      24J; 24M; 5EG                      73C; 74D
                                                        225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                      24J; 24M; 5DW
                                                        225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                      24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 141       215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 22M;             nur Opel Corsa D OPC;
                                                                         24J; 24M                        bis
                                                           215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L;             e1*2001/116*0379*29;
                                                                         24J; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/35R18 87  11A; 21B; 22H; 22L;             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                         24J; 24M                        73C; 74D
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 248; 26B; 26N;             Corsa-E; ab
                                                                         27H                             e1*2001/116*0379*32;
                                                           215/35R18 84  11A; 248; 26B; 26J;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27H                             12A; 51A; 71A; 721;
§22 100151*00




                                                           215/40R18 85  11A; 248; 26B; 26J;             73C; 74D
                                                                         27H
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 110       215/35R18 80W 11A; 248; 26P; 27H              Adam-S;
                                                           215/40R18 85  11A; 248; 26P; 27H              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/35R18 83  11A; 248; 26B; 26N;             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                         27F                             73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89                                    10B; 11G; 11H; 12A;
                D/MONOCA                                 225/40R18             51G                       51A; 71A; 721; 73C;
                BB
                                                         225/40R18 88          5FE                       74D
                                                         225/40R18 92

                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103     215/40R18 89                                10B; 11G; 11H; 12A;
                MONOCAB                                      225/40R18         51G                       51A; 71A; 721; 73C;
                B/ V                                         225/40R18 88      5FE                       74D
                                                             225/40R18 92

                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74       215/35R18 84      11A; 21T; 22L; 22Q;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               24D; 24J; 5EA             12A; 51A; 71A; 721;
                                                   51 - 92   225/35R18 87      11A; 21M; 21T; 22B;       73C; 74D
                                                                               22L; 22Q; 24D; 24J




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                X01Monocab   e1*2001/116*0215*.. 132         225/35R18 87W 11A; 21M; 21T; 22B;           Nur Meriva OPC;
                                                                           22L; 22Q; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 24M; 5FE                       nicht Fz schlechte
                R, VECTRA
                                               74 - 155 225/40R18 92W 11A; 24M                           Strassen;
                                                        225/45R18     11A; 21B; 24M; 51G;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      52A                                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
                J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88      11A; 21B; 22B; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*95/54*0030*..,                           24M                            12A; 51A; 71A; 721;
                              e1*98/14*0030*..     55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J;            73C; 74D
                J96/Kombi     e1*95/54*0044*..,                           24M
                              e1*98/14*0044*..
§22 100151*00




                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE                                 nicht Fz schlechte
                                               74 - 155 225/40R18 92W                                    Strassen;
                                                        225/45R18 91W 11A; 21B; 52A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74D
                Z-C/SW        e1*2001/116*0292*.. 74 - 129  225/40R18 88W      5FE                       nicht Fz schlechte
                                                   74 - 155 225/45R18 91W      11A; 21B; 52A             Strassen;
                                                   74 - 184 225/40R18 92W                                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                   74 - 206 225/40R18 92Y                                11H; 12A; 51A; 71A;
                                                            225/45R18          11A; 21B; 51G; 52A        721; 729; 73C; 74D
                                                            225/45R18 91Y      11A; 21B; 52A

                Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W QF1; 5FM                        10B; 11B;    11G; 11H;
                H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18 92W QF1; 5GM                        12A; 51A;    52R; 71A;
                                                                                                         721; 73C;    74D
                A-            e1*2001/116*0325*.., 177       225/40R18 92                                Nur Zafira   OPC;
                H/Monocab     e1*2007/46*0497*..                                                         10B; 11B;    11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A;    52R; 71A;
                                                                                                         721; 73C;    74D

                Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W QF1; 5FM                          10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab/V                              225/40R18 92W QF1; 5GM                          12A; 51A; 52R; 71A;
                                                                                                         721; 73C; 74D



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 03.04.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 9 von 18


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : YS3D
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : YS3F????; YS3F?7??
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : YS3F
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                YS3D         e4*95/54*0012*.., 85 - 169 225/40R18-88                 11A; 21B; 21J; 21M;     ab e4*95/54*0012*04;
§22 100151*00




                               e4*98/14*0012*..                                      22B; 22L; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     367; 54A                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D
                YS3F           e4*2001/116*0065*.. 88 - 184      225/40R18 91W 11A; 22L; 362                 Kombi; Limousine;
                YS3F????       e4*2001/116*0065*.. 88 - 206      225/45R18     11A; 22L; 51G                 Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 225/40R18 91W 11A; 22L; 362                       Saab 9-3; Saab 9-3
                                                 110 - 184 225/40R18 91Y 11A; 22L; 362                       Aero;
                                                           225/45R18     11A; 22L; 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist m it diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.04.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 100151*00




                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.04.2025
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                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigk eit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
§22 100151*00




                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.04.2025
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                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehme n.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 100151*00




                362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
                52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2025
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                5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 974kg.
                5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1000kg.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1160kg.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1260kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
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                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                856) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                85C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
                     Bremsscheibendurchmesser 305mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/ 55R16 oder
                     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
                QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 18
                      225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                      haben.
§22 100151*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 18


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      ALFA ROMEO
                       Fahrzeugtyp:     AV1
                       Genehm.Nr.:      e3*2018/858*00061*..
                       Handelsbez.:     TONALE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 270              y = 310                  VA
                             26P                     x = 220              y = 260                  VA
§22 100151*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 16 von 18

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FIAT
                       Fahrzeugtyp:     334
                       Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0318*..
                       Handelsbez.:     FIAT 500X

                       Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                       x = 10              y = 10                  VA
§22 100151*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 17 von 18

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     S-D
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                       Variante(n):     Adam, Adam-S

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 280              y = 400                  VA
                             26P                     x = 230              y = 350                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 280        y = 400            25                VA
§22 100151*00




                             26N                  x = 280        y = 400             8                VA
                             27F                  x = 240        y = 240            25                HA
                             27H                  x = 240        y = 240             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100151
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: MO7580
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.04.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 18 von 18

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     S-D
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 300                  VA
                             26P                     x = 250              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
§22 100151*00




                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                             27F                  x = 300        y = 300            25                HA
                             27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                              Teiletypgenehmigung
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7½ J x 18 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100151*00




                                         special wheels for passenger cars 7½ J x 18 H2


                Genehmigungsnummer: 100151*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      MO7580
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100151*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100151*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      03.04.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      25-00077-CX-GBM-00
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100151*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1-2

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§22 100151*00




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100151*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       24.04.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§22 100151*00




                      Anlagen:
                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100151*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        24.04.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      25-00077-CX-GBM-00                                                 03.04.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      MO7580                                                             27.01.2025
§22 100151*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100151*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100151

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100151*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100151*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100151*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.