Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Fahrzeughersteller : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT,
OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
LGX LGX ohne 65,1 700 2300 03/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 100151*00
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 20 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BU
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : KL
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : MX
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU
135 Nm für Typ : KL; MX
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/55R18 98 11A; 245 Sport, Longitude,
Limited; Modell "4x4";
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: Compass
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MX e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 205/55R18 91 Allradantrieb;
e4*2007/46*1410*.. 215/50R18 92 11A; 245; 248 Frontantrieb; nicht
215/55R18 95 11A; 245; 248 Hybrid;
215/60R18 98 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R18 95 11A; 245; 248 12A; 51A; 71A; 721;
225/55R18 98 11A; 245; 248 73C; 74D; 76O
235/45R18 94 11A; 245; 248
245/45R18 96 11A; 245; 248
Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 100151*00
BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 215/50R18 92 11A; 248 Allradantrieb;
215/55R18 95 11A; 248 Frontantrieb; nicht
215/60R18 98 11A; 248 Hybrid;
235/45R18 94 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
125 - 132 215/60R18 98 11A; 248; 54A 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D
BU e3*2007/46*0300*.. 96 - 132 215/50R18 92 11A; 248 nicht für Ausführung
215/55R18 95 11A; 248 mit 225/50R17 Serie;
225/50R18 95 11A; 248 Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76O
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A., FCA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 20 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BU
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AV1
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : MP
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 949
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AV1; BU
130 Nm für Typ : 949
135 Nm für Typ : MP
Verkaufsbezeichnung: JEEP COMPASS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MP e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 205/55R18 91 Allradantrieb;
215/50R18 92 11A; 245; 248 Frontantrieb; nicht
215/55R18 95 11A; 245; 248 Hybrid;
215/60R18 98 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R18 95 11A; 245; 248 12A; 51A; 71A; 721;
225/55R18 98 11A; 245; 248 73C; 74D; 76O
235/45R18 94 11A; 245; 248
245/45R18 96 11A; 245; 248
MP e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 215/60R18 98 Allradantrieb; nur
225/55R18 98 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100151*00
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76O
MP e3*2007/46*0508*.. 96 215/60R18 98 Frontantrieb; nur
225/55R18 98 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BU e3*KS18/858*00007*.. 96 215/50R18 92 11A; 248 Allradantrieb; Hybrid;
215/55R18 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R18 95 11A; 248 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: STELVIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
949 e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/55R18 100 12O Allradantrieb;
235/60R18 103 12N Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 73C;
74D; 76O; 854; 856
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: TONALE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AV1 e3*2018/858*00061*.. 96 - 132 215/55R18 95 Allradantrieb;
225/50R18 95 Frontantrieb; inkl.
235/50R18 97 11A; 26P Hybrid;
245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D; 76O; 83P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 334
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 940
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 194
§22 100151*00
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 939
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 51J Schrägheck 4-türig;
77 - 177 225/40R18 92 11A; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74D; 83P
Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M Alfa 159 (Limousine);
85 - 147 235/45R18 94 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 191 235/45R18 94Y 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71A;
245/45R18 96 11A; 22I; 24D; 24J; 54A 721; 73C; 74D; 74H;
76T; 83P; 85C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M; 5GM Alfa Brera (Coupe);
120 - 147 225/40R18 92Y 11A; 24M; 5GM Alfa Spider (Cabrio);
235/45R18 94W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 191 235/45R18 94Y 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71A;
245/45R18 96 11A; 22I; 24D; 24J; 54A 721; 73C; 74D; 74H;
83P; 85C
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M Alfa 159 Sportwagon
85 - 147 235/45R18 94 11A; 24M (Kombi);
85 - 191 235/45R18 94Y 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 22M; 24J; 24M; 12A; 51A; 573; 71A;
54A 721; 73C; 74D; 74H;
76T; 83P; 85C
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 215/45R18 93 12A; 51A; 71A; 721;
225/40R18 92W 73C; 74D; 74H
225/45R18 51G
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X
§22 100151*00
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R18 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D
334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 111 215/45R18 89 Frontantrieb;
225/45R18 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 20 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : S-D; A-H/Monocab
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z-C/SW; A-H/C
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : A-H/Monocab/V; J96/Kombi; S-D/MONOCAB B; J96;
A-H/SW; A-H/Monocab; A-H; S-D MONOCAB B/ V; X01Monocab
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Seite: 6 von 18
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : VECTRA/CAR, VECTRA; VECTRA/SW; J96; A-H/Monocab
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T98C
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 92 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71A; 721;
215/40R18 89 73C; 74D
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 92 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100151*00
55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71A; 721;
215/40R18 89 73C; 74D
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G Nur Astra OPC; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/40R18 85 5EG Cabrio; Coupe;
55 - 110 225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71A; 721;
215/40R18 89 73C; 74D
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88W QFA; 11A; 22I; 24M
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 92 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/40R18 85W 5EG 12A; 51A; 71A; 721;
215/40R18 89 73C; 74D
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88W QFA; 11A; 22I; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Seite: 7 von 18
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe;
24J; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71A; 721;
24J; 24M; 5EG 73C; 74D
225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 5DW
225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 141 215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 22M; nur Opel Corsa D OPC;
24J; 24M bis
215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0379*29;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71A; 721;
24J; 24M 73C; 74D
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 248; 26B; 26N; Corsa-E; ab
27H e1*2001/116*0379*32;
215/35R18 84 11A; 248; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71A; 721;
§22 100151*00
215/40R18 85 11A; 248; 26B; 26J; 73C; 74D
27H
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 215/35R18 80W 11A; 248; 26P; 27H Adam-S;
215/40R18 85 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 83 11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71A; 721;
27F 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89 10B; 11G; 11H; 12A;
D/MONOCA 225/40R18 51G 51A; 71A; 721; 73C;
BB
225/40R18 88 5FE 74D
225/40R18 92
Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 215/40R18 89 10B; 11G; 11H; 12A;
MONOCAB 225/40R18 51G 51A; 71A; 721; 73C;
B/ V 225/40R18 88 5FE 74D
225/40R18 92
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 215/35R18 84 11A; 21T; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 24J; 5EA 12A; 51A; 71A; 721;
51 - 92 225/35R18 87 11A; 21M; 21T; 22B; 73C; 74D
22L; 22Q; 24D; 24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 225/35R18 87W 11A; 21M; 21T; 22B; Nur Meriva OPC;
22L; 22Q; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
R, VECTRA
74 - 155 225/40R18 92W 11A; 24M Strassen;
225/45R18 11A; 21B; 24M; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52A 12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.., 24M 12A; 51A; 71A; 721;
e1*98/14*0030*.. 55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74D
J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 24M
e1*98/14*0044*..
§22 100151*00
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE nicht Fz schlechte
74 - 155 225/40R18 92W Strassen;
225/45R18 91W 11A; 21B; 52A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74D
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE nicht Fz schlechte
74 - 155 225/45R18 91W 11A; 21B; 52A Strassen;
74 - 184 225/40R18 92W 10B; 10S; 11B; 11G;
74 - 206 225/40R18 92Y 11H; 12A; 51A; 71A;
225/45R18 11A; 21B; 51G; 52A 721; 729; 73C; 74D
225/45R18 91Y 11A; 21B; 52A
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/40R18 92W QF1; 5GM 12A; 51A; 52R; 71A;
721; 73C; 74D
A- e1*2001/116*0325*.., 177 225/40R18 92 Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 52R; 71A;
721; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V 225/40R18 92W QF1; 5GM 12A; 51A; 52R; 71A;
721; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : YS3D
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : YS3F????; YS3F?7??
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : YS3F
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 169 225/40R18-88 11A; 21B; 21J; 21M; ab e4*95/54*0012*04;
§22 100151*00
e4*98/14*0012*.. 22B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
367; 54A 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 225/40R18 91W 11A; 22L; 362 Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 206 225/45R18 11A; 22L; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 225/40R18 91W 11A; 22L; 362 Saab 9-3; Saab 9-3
110 - 184 225/40R18 91Y 11A; 22L; 362 Aero;
225/45R18 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist m it diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 100151*00
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigk eit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
§22 100151*00
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehme n.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 100151*00
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§22 100151*00
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
856) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
85C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
Bremsscheibendurchmesser 305mm an der Vorderachse nicht zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/ 55R16 oder
225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
§22 100151*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: ALFA ROMEO
Fahrzeugtyp: AV1
Genehm.Nr.: e3*2018/858*00061*..
Handelsbez.: TONALE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 310 VA
26P x = 220 y = 260 VA
§22 100151*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FIAT
Fahrzeugtyp: 334
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0318*..
Handelsbez.: FIAT 500X
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 10 y = 10 VA
§22 100151*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n): Adam, Adam-S
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 230 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 400 25 VA
§22 100151*00
26N x = 280 y = 400 8 VA
27F x = 240 y = 240 25 HA
27H x = 240 y = 240 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00077-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100151
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MO7580
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
§22 100151*00
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Teiletypgenehmigung
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7½ J x 18 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 100151*00
special wheels for passenger cars 7½ J x 18 H2
Genehmigungsnummer: 100151*00
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
MO7580
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 100151*00
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 100151*00
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
03.04.2025
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
25-00077-CX-GBM-00
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 100151*00
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-2
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§22 100151*00
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval is granted
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 100151*00
Approval number:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 24.04.2025
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 100151*00
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 100151*00
Approval No.
Ausgabedatum: 24.04.2025 letztes Änderungsdatum: --
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
25-00077-CX-GBM-00 03.04.2025
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
MO7580 27.01.2025
§22 100151*00
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 100151*00
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
schrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 100151
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100151*00
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 100151*00
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
ecuted.
§22 100151*00
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
dered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.