Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 120520726/NZB MJ8070/NZB LK120 Ø74-BM1-Ø72,6 72,6 Aluminium 710 2178 10/13 120520726/NZB MJ8070/NZB LK120 Ø74-BM1-Ø72,6 72,6 Aluminium 720 2141 10/13 120520726/NZB MJ8070/NZB LK120 Ø74-BM1-Ø72,6 72,6 Aluminium 735 2100 10/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X1-N1; X1 Zubehör : Kappe C028; Kit: BM1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; (Nur BMW X1) Zubehör : Kappe C028; Kit: BM1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 392C; Z89; 3K-N1; 560L; 5/H; 390X; M5/H; BMW 7/1; 390L; ZR; 3K; 3C; 3L Zubehör : Kappe C028; Kit: BM1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : Kappe C028; Kit: BM18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Zubehör : Kappe C028; Kit: BM18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; 5L; 701; 5K; 3-V; K-N1; X3; 3C; X-N1 Zubehör : Kappe C028; Kit: BM18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 765 Zubehör : Kappe C028; Kit: BM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; M5/H; 5/H 120 Nm für Typ : ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560L 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 140 Nm für Typ : K-N1; X-N1; X3; 3C; 3-V; 5K; 5L; 701; 765 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verkaufsbezeichnung: BMW M5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M5/H F022 232 - 250 235/45R17 Limousine; 10N; 51G Pkw geschlossen; 250 235/45R17 Kombi; 10N; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/50R17 94 11A; 22L; 22Q; 24C; BMW 3er (F31) ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 24D; 26B; 26N; 27B; 2012; 27F Ab 235/45R17 94 11A; 22M; 22P; 24C; e24*2007/46*0022*03; 244; 247; 26B; 26N; Ab 27B; 27H e1*2007/46*0315*06; Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 22L; 22Q; 24C; Heckantrieb; 24D; 26B; 26N; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 255/45R17 98 GA6; 11A; 22L; 22Q; 12A; 51A; 512; 6AA; 24D; 27B; 27F; 57F 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/50R17 94 11A; 22L; 22Q; 24C; BMW 3er (F30) ab 244; 247; 26B; 26N; 2012; 27B; 27F Ab e1*2007/46*0314*05; Limousine; Stufenheck; 235/45R17 94 11A; 22M; 22P; 24C; Allradantrieb; 244; 247; 26B; 26N; Heckantrieb; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71C; 244; 247; 26B; 26N; 71K; 721; 725; 73C; 27B; 27F 74A; 74P; 76S 255/45R17 98 11A; 22L; 22Q; 24D; 27B; 27F; 57F; 6AA 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/55R17 97 XFH; 11A; 24J; 244; ab 247; 26B; 26N; 27I e1*2007/46*0559*01; Allradantrieb; 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 XFI; 11A; 24C; 244; 12A; 51A; 573; 71C; 247; 26B; 26J; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 24M e1*2007/46*0314*04; 85 - 225 225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M Facelift ab September 235/40R17 90Y 11A; 21P; 22I; 24J; 2008; Ab 24M e1*2001/116*0308*09; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine; 24M Heckantrieb; 245/40R17 91 11A; 22I; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 687 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 235/40R17 90W 11A; 21P; 22I; 24J; Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 24M; 5GA e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 245/40R17 91 11A; 22I; 24M; 57F; Facelift ab September 687 2008; Nur bis 85 - 225 225/45R17 11A; 21P; 24J; 24M; e24*2007/46*0022*02; 51G Ab 235/40R17 90Y 11A; 21P; 22I; 24J; e1*2001/116*0308*09; 24M; 5GA Touring; Heckantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R17 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; 721; 725; 729; 73C; 687 74A; 74P; 76S 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 11A; 21P; 24C; 24M Nur bis 85 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G e1*2001/116*0308*08; 235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M Limousine; 235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G Nur bis 235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M e1*2001/116*0308*08; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; Touring; Heckantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 11A; 24C; 24M; 51G bis 390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M e1*2007/46*0316*07; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; Coupe; Allradantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 225 225/45R17 11A; 24C; 24M; 51G; 12A; 51A; 71C; 71K; 52J 721; 725; 729; 73C; 225/45R17 11A; 24C; 51G; 57E; 74A; 74P 575 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 57E; 99A 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 91 11A; 21P; 245; 248; Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 5GG e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. 225/45R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 e1*2007/46*0315*05; Nur bis 235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 248; e24*2007/46*0022*02; 270 Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 11A; 24C; 24M; 51G Nur bis 235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M e1*2001/116*0344*05; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; Touring; Limousine; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 11A; 24J; 51G bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90Y 11A; 21P; 24C; 24M e1*2007/46*0316*07; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; Cabrio; Heckantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 105 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K; 575 721; 725; 729; 73C; 225/45R17 11A; 24J; 51G; 52J 74A; 74P 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 57E; 57W 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 11A; 24J; 51G bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 21P; 24C; 24M e1*2007/46*0316*07; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; Coupe; Heckantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 90 - 225 225/45R17 11A; 24J; 51G; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K; 575 721; 725; 729; 73C; 225/45R17 11A; 24J; 51G; 52J 74A; 74P 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 57E; 57W Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; ab 26B; 26N; 27B; 27F; e1*2007/46*0316*09; 67D 4er Cabrio (F33); 235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; Cabrio; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb; 27H; 57W 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 71C; 26B; 26N; 27B; 27F; 71K; 721; 725; 73C; 68F 255/45R17 98 11A; 244; 247; 27B; 74A; 74P; 76S; 83H 27F; 57F; 67D 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; 4er Gran Coupe (F36); 26B; 26N; 27B; 27F; ab 67D e1*2007/46*0316*10; 235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb; 27H; 57W 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 71C; 26B; 26N; 27B; 27F; 71K; 721; 725; 73C; 68F 255/45R17 98 11A; 244; 247; 27B; 74A; 74P; 76S; 83H 27F; 57F; 67D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; ab 26B; 26N; 27B; 27F; e1*2007/46*0316*08; 67D 4er Coupe (F32); 235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; Coupe; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27B; Heckantrieb; 27H; 57W 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 573; 71C; 26B; 26N; 27B; 27F; 71K; 721; 725; 73C; 68F 255/45R17 98 11A; 244; 247; 27B; 74A; 74P; 76S; 83H 27F; 57F; 67D Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5/H E700 83 - 110 225/45R17-90 10B; 11B; 11G; 11H; 83 - 125 235/45R17-93 11A; 362 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R17-91 11A; 22B; 57F; 687 721; 725; 73C; 74A; 255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 57F; 74P 66T; 68E; 683 83 - 155 225/45R17 57E; 631 235/45R17 11A; 362; 631 245/40R17 11A; 22B; 57F; 631; 687 255/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 631; 66T; 68E; 683 5/H E700/1 83 - 105 255/40R17-94 Touring; 11A; 22B; 22F; Limousine; Touring; 57F; 66T; 68E; 683 10B; 11B; 11G; 11H; 83 - 110 225/45R17-90 Limousine 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17-93 Limousine; 11A; 362; 721; 725; 73C; 74A; 691 74P 245/40R17-91 Limousine; 11A; 22B; 57F; 687 255/40R17-94 Limousine; 11A; 22B; 22F; 57F; 66T; 68E; 683 83 - 160 235/45R17 Touring; 11A; 362; 631; 691 83 - 210 225/45R17 Touring; 57E; 631; 68E 110 - 210 255/40R17 Touring; 10N; 11A; 22B; 22F; 51G; 57F; 66T; 68E; 683 141 - 160 245/40R17 Limousine; 11A; 22B; 57F; 631; 687 141 - 210 225/45R17 Limousine; 57E; 631; 68E; 687 235/45R17 Limousine; 11A; 362; 631; 691 255/40R17 Limousine; 11A; 22B; 22F; 57F; 631; 66T; 68E; 683 210 235/45R17 Touring; 11A; 362; 57E; 631; 683; 691 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/45R17 93 12R Limousine; 110 - 270 225/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 12A; 51G 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 744; 76S 560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/45R17 93Y 12R; 5HA Kombi; 110 - 270 225/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 12A; 51G 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BMW 7/1 E296 138 - 162 235/45R17 631 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 631; 66T; 683 721; 725; 73C; 74A; 220 235/45R17 57E; 631; 683 74P 235/45R17 BDJ 255/40R17 BDK; 11A; 22B; 22F; 57F; 66T; 683 BMW 7/1 E296/1 138 - 160 235/45R17 631 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R17 11A; 22B; 22F; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 631; 66T; 683 721; 725; 73C; 74A; 210 - 220 235/45R17 57E; 631; 683 74P 235/45R17 BDJ 255/40R17 BDK; 11A; 22B; 22F; 57F; 66T; 683 765 e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 225/60R17 51G 10B; 10S; 11B; 11G; e1*98/14*0172*.. 235/55R17 99W 51J 11H; 12A; 51A; 71C; 150 - 270 245/55R17 102 71K; 721; 725; 729; 255/50R17 101 73C; 74A; 74P; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 241; Nur BMW X1; 244; 246 Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 241; 244 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71C; 244; 246 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 744; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 241; Nur BMW X1; 244; 246 Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 241; 244 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71C; 244; 246 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 205/65R17 96 11A; 245; 248; 52J; BMW X3; BMW X4; 56G Allradantrieb; 225/60R17 99 11A; 24J; 244 Heckantrieb; 235/55R17 99 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 235/60R17 102 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A; 247; 27I 74P; 75I; 76S 245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 27I 255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 241; Nur BMW X1; 244; 246 Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 241; 244 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71C; 244; 246 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 205/65R17 96 11A; 245; 248; 52J; BMW X3; BMW X4; 56G Allradantrieb; 225/60R17 99 11A; 24J; 244 Heckantrieb; 235/55R17 99 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 235/60R17 102 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A; 247; 27I 74P; 75I; 76S 245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 27I 255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/45R17 91 11A; 21N; 22I; 24J; 248 Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 225 235/40R17 90 11A; 21N; 22B; 241; 12A; 51A; 71C; 71K; 244; 246 721; 725; 729; 73C; 235/45R17 94 11A; 21J; 22B; 241; 74A; 74P; 76S; 97K 244; 246 245/40R17 91 11A; 22B; 22H; 244; 57F; 687 115 - 250 225/45R17 91 11A; 21N; 24J; 57E; 68E 225/45R17 91 11A; 21N; 22I; 24J; 248 M+S 235/45R17 94 11A; 21J; 241; 246; 57E; 57W Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 175 205/50R17 89Y 11A; 22L; 24C; 24D; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 26B; 26J; 27F; 56G BMW 1er (F21 2012); 215/45R17 91 11A; 22M; 24C; 24D; Ab 26J; 27B; 27F; 51J e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; 225/45R17 91 11A; 22L; 24C; 24D; Kombilimousine; 26J; 27B; 27F Heckantrieb; 235/40R17 90W 11A; 22L; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 22L; 24C; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 26B; 26J; 27F 74P; 76S 245/40R17 91 11A; 22L; 24D; 27F; 57F; 687 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 240 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Touring; 270 Heckantrieb; 225/55R17 97Y 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R17 96Y 11A; 21B; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 248; 270 74A; 74P; 75I; 76S 245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 246; 260; 271 255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246; 248; 270; 67D 255/50R17 101 11A; 21B; 241; 244; 246; 247; 260; 271 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 240 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Touring; 270 Allradantrieb; 235/50R17 96 11A; 21B; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R17 96Y 11A; 21B; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 248; 270 74A; 74P; 75I; 76S 245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 246; 260; 271 255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246; 248; 270 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 240 225/50R17 94Y 11A; 21P; 245; 248; Stufenheck; 270 Allradantrieb; 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R17 96 11A; 21B; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 248; 270 74A; 74P; 76S 245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 246; 260; 271 255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246; 248; 270 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 240 225/50R17 94Y 11A; 21P; 245; 248; Stufenheck; 270; 5HI Heckantrieb; 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R17 96Y 11A; 21B; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 248; 270 74A; 74P; 76S 245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 246; 260; 271 255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246; 248; 270; 67D 255/50R17 101 11A; 21B; 241; 244; 246; 247; 260; 271 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 240 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Touring; 270 Allradantrieb; 235/50R17 96 11A; 21B; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R17 96Y 11A; 21B; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 248; 270 74A; 74P; 75I; 76S 245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 246; 260; 271 255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246; 248; 270 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 240 225/55R17 97 11A; 21P; 245; 248; Nur BMW 5er Touring; 270 Heckantrieb; 225/55R17 97Y 11A; 21P; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R17 96Y 11A; 21B; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 248; 270 74A; 74P; 75I; 76S 245/50R17 99 11A; 21B; 24M; 241; 246; 260; 271 255/45R17 98 11A; 21B; 241; 246; 248; 270; 67D 255/50R17 101 11A; 21B; 241; 244; 246; 247; 260; 271 Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 701 e1*2001/116*0490*.. 155 - 190 245/55R17 11A; 22H; 22P; 245; Nicht 248; 51G beschussgeschütztes 255/50R17 101 11A; 22H; 22Q; 24M; Fz.; bis 245 e1*2007/46*0276*09; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 744; 75I; 4CG Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 255/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 683) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R17 Hinterachse: 275/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 691) Es sind nur solche Reifen zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 83H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit M-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. BDJ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. BDK) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. GA6) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 255/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/55R17 Hinterachse: 245/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R17 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Hinterachse: 255/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: X3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0512*.. Handelsbez.: X-REIHE (X3, X4) Variante(n): BMW X3, BMW X4 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA 27B x = 330 y = 460 HA 27I x = 280 y = 410 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455 ANLAGE: 5 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 02.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.