Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49455 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8 J x 17 EH2+ Typ: MJ8070 Inhaber der ABE MAK S.p.A. und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS) Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 49455 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49455 Die ABE-Nr. 49455 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 17 EH2+ , Typ MJ8070, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0338-13-MURD vom 16.12.2013 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 16.12.2013 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 16.01.2014 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 366-0338-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 17.12.2013 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49455 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 26 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 120572630 I2B ohne 72,6 720 2141 10/13 120572630 I2B ohne 72,6 735 2100 10/13 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1) Zubehör : BM1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 187; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : BM1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z89; 3 B; ZR; R/C; M3B; 346K; 346X; 346C; 3K-N1; 3/CG; 182; 560X; 390X; 346L; 3L; 3/C; 392C; 3K; 187; 1C; 346R; 3C; 3/B; 390L; 3 C Zubehör : BM1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3) Zubehör : BM18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : BM18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Zubehör : BM18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Zubehör : BM18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K-N1; 5K; 5L; 3-V; UKL/X; 701; UKL-C/X; 3C; UKL-N1 Zubehör : BM18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Zubehör : BM5 Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 26 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 3C; 3-V; 5K; 5L; 701 140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11G; 11H; 12A; 22F; 24J; 24M 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G; 56G 10B; 11G; 11H; 12A; 100 - 200 215/60R17 51G; 52J; 56G 51A; 71K; 723; 73C; 235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 74A; 74P; 75I; 76S; 245/50R17 99 11A; 24C; 24D 4CI Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 24M e1*93/81*0029*07; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 73C; 74A; 74P; 75I 24J; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 681; 687 R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 51G 73C; 74A; 74P; 75I 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 687 R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis 51G e1*93/81*0029*07; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 73C; 74A; 74P; 75I 57F; 687 Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 26 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M; 681 Cabrio; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 681 12A; 51A; 71K; 723; 75 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74A; 74P; 75I 22F; 24C; 24D; 631; 687 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 631; 684 141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631; 681; 684 245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 631; 681; 687 3C F547 73 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck; 4-türig; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 57F; 681; 687 73C; 74A; 74P; 75I 73 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 631 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 631; 684 141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 631 245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 631; 681; 687 3C F547 75 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig; 24M Compact; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P; 75I 24C; 24D; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 681; 687 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M Cabrio; 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 73C; 74A; 74P; 75I 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 51G; 684 235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 684 245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 681; 687 Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 26 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine; Stufenheck; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 22F; 24C; 24D 73C; 74A; 74P; 75I 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 24C; 24D; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 681; 687 110 - 142 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 110 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 22F; 24C; 24D; 684 73C; 74A; 74P; 75I 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 681; 687 103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E; 681; 684 110 - 142 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 684 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Compact; e1*98/14*0017*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24D 73C; 74A; 74P; 75I 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 681; 687 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 250 225/50R17 94 11A; 22M; 22P; 24J; BMW 3er (F31) ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 24M; 26P; 27H; 27I 2012; Ab 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27I e24*2007/46*0022*03; 245/45R17 95 11A; 22M; 22P; 24J; Ab 24M; 26P; 27H; 27I e1*2007/46*0315*06; Allradantrieb; 255/45R17 98 11A; 22M; 22P; 244; Heckantrieb; 247; 27B; 27H; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 575 12A; 51A; 512; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CG Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 26 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 250 225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 248; BMW 3er (F30) ab 26P; 27H; 27I 2012; Ab e1*2007/46*0314*05; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27I Limousine; Stufenheck; 245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 248; Allradantrieb; 26P; 27H; 27I Heckantrieb; 255/45R17 98 11A; 22M; 22P; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 27B; 27H; 57F; 12A; 51A; 573; 71K; 6AA 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CG 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/55R17 97 XFH; 124 ab e1*2007/46*0559*01; 235/50R17 96 11A; 12A; 24J; 248; Allradantrieb; 26P Heckantrieb; 235/55R17 99 XFI; 11A; 12A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 26P 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 24C; 24M Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 24C; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H; 346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 51J; 71K; e1*98/14*0097*.. 24C; 24M 723; 729; 73C; 74A; 346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 74P; 744; 75I; 4MM e1*98/14*0146*.. 57F; 687 255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 66T; 68E 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24M 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring; e1*98/14*0097*.. 22F; 22L; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GA 85 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 51J; 71K; 22L; 24J; 24M; 65H 723; 729; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22B; 74P; 744; 75I 22L; 24J; 24M 245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 687 255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 66T; 68E 120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24C; 24M; 5GA 141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24C; 24M; 5GA Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 26 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 51J; 71K; 225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A; 245/40R17 91 10N; 11A; 22B; 22L; 74P; 75I; 4KG 24D; 57F; 687 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 91 e1*2007/46*0314*04; 235/40R17 90Y Facelift ab September 235/45R17 94 2008; Ab 245/40R17 91 57F; 687 e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4OA; 4OQ 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 235/40R17 90W 5GA Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 160 245/40R17 91 57F; 687 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 51G Facelift ab September 235/40R17 90Y 5GA 2008; Nur bis 235/45R17 94 e24*2007/46*0022*02; 245/40R17 91Y 57F; 687 Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4OA; 4OR 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 11A; 24J Nur bis 85 - 225 225/45R17 51G e1*2001/116*0308*08; 235/40R17 90Y 11A; 24J Limousine; 235/45R17 93 11A; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 4CF 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 51G Nur bis 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0308*08; 235/45R17 94 11A; 24J Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 4CF Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 26 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 91 5GG Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. 235/40R17 94 Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0315*05; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4OC; 4OO 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 51G bis 390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2007/46*0316*07; 235/45R17 94 11A; 24J Coupe; Allradantrieb; 120 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 99A 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 4CF; 4CG; 4DL 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 51G Nur bis 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0344*05; 235/45R17 94 11A; 24J Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 4CF 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 51G bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2007/46*0316*07; 235/45R17 94 11A; 24J Cabrio; Heckantrieb; 105 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 57W 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 4CF; 4CG; 4DL 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 51G bis 392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 24J e1*2007/46*0316*07; 235/45R17 94 11A; 24J Coupe; Heckantrieb; 90 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 57W 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 4CF; 4CG; 4DL Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 26 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; BMW 4er (F32, F33) ab 27H; 27I; 67D 2013; Ab 235/45R17 94 11A; 245; 248; 27I; e1*2007/46*0316*08; 57W Coupe; Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; Heckantrieb; 27H; 27I; 68F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R17 98 11A; 244; 27B; 27H; 12A; 51A; 573; 71K; 57F; 67D 723; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 11A; 24J; 24M; 51G nur Limousine 235/45R17 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CI 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 11A; 24J nur Kombi 235/45R17 94 11A; 24J Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CI Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 272; 56G 12A; 51A; 71K; 723; 215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 73C; 74A; 74P; 75I; 247; 272; 56G 76S; 4CF 225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270 235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 272; 56G 12A; 51A; 71K; 723; 215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 73C; 74A; 74P; 75I; 247; 272; 56G 76S; 4CF 225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 247; 270 235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 26 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; ab 247; 272; 56G e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 272; 56G 73C; 74A; 74P; 75I; 225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 76S; 4CF 247; 270 235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1; 235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 744; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1; 235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 744; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 205/65R17 96 52J; 56G Nur BMW X3; 225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 244; 245 Heckantrieb; 235/60R17 102 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 24J; 244 12A; 51A; 71K; 723; 255/55R17 104 11A; 22I; 241; 244; 246 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CI X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1; 235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 744; 75I; 76S Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 26 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 190 205/65R17 96 52J; 56G Nur BMW X3; 225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 244; 245 Heckantrieb; 235/60R17 102 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 24J; 244 12A; 51A; 71K; 723; 255/55R17 104 11A; 22I; 241; 244; 246 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CI Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/45R17 91 Cabrio; Heckantrieb; Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R17 90 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 245; 248 12K; 51A; 71K; 723; 245/40R17 91 11A; 22I; 248; 57F; 687 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 97K; 4CH 115 - 250 225/45R17 91 57E; 68E 225/45R17 91 M+S 235/45R17 94 11A; 245; 57E; 57W Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 235 205/50R17 89 11A; 241; 244; 246; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 247; 26B; 26N; 27H; BMW 1er (F21 2012); 56G 215/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; Ab 26N; 27B; 27H; 51J e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; 225/45R17 91 11A; 22M; 241; 244; Kombilimousine; 246; 247; 26N; 27B; Allradantrieb; 27F 235/40R17 90 11A; 22M; 241; 244; Heckantrieb; 246; 247; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 235/45R17 94 11A; 22M; 241; 244; 12A; 51A; 6AA; 71K; 246; 247; 26B; 26J; 723; 73C; 74A; 74P; 27F 245/40R17 91 11A; 22M; 24D; 27F; 75I; 76S; 4CG 57F; 687 Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 26 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 24C; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 24M; 5ET e1*2007/46*0277*07; 100 - 160 205/50R17 11A; 21B; 21N; 22I; Cabrio; Coupe; 24C; 24D; 51G; 65H Heckantrieb; 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22B; 729; 73C; 74A; 74P; 24C; 24D; 684 744; 75I; 76R; 76S; 100 - 240 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 24C; 4OU 57E; 575; 65H 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22I; M+S 24C; 24D; 52J; 65H 215/45R17 87 11A; 21P; 24C; 57E; 681; 684 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; M+S 24M; 52J 225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 24D; 575 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 24D; 684 235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 24D 245/40R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 24D; 681; 687 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 26P; 27I e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis 26P; 27I e1*2007/46*0273*03; 66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24M; Ab 26P; 27I; 65H e1*2001/116*0287*10; 215/45R17 91 11A; 22M; 24C; 24M; Schrägheck 2-türig; 26P; 27I Schrägheck 4-türig; 225/45R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17 90 11A; 22L; 24C; 24D; 729; 73C; 74A; 74P; 26B; 27B; 684 744; 75I; 76S; 4OV 235/45R17 93 11A; 22L; 24C; 24D; 26B; 27B 245/40R17 91 11A; 22L; 24C; 24D; 26B; 27B; 681; 687 Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 26 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 22M; Nur bis 24C; 24M e1*2001/116*0287*09; 85 - 130 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 22M; 4-türig; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 723; 24C; 24D; 65H 729; 73C; 74A; 74P; 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 744; 75I; 76S 24C; 24M 225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 24D 235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; 684 235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D 245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; 681; 687 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring; 235/50R17 96 11A; 245 Allradantrieb; 235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CF 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring; 235/50R17 96Y 11A; 245 Heckantrieb; 255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CF 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 240 225/50R17 94Y Stufenheck; 225/55R17 51G Allradantrieb; 235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CF 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 240 225/50R17 94Y 5HI Stufenheck; 225/55R17 51G Heckantrieb; 235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R17 98 11A; 245; 67D 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CF Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring; 235/50R17 96Y 11A; 245 Heckantrieb; 255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CF Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 26 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring; 235/50R17 96 11A; 245 Allradantrieb; 235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 4CF Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 701 e1*2001/116*0490*.. 155 - 190 245/55R17 12T; 51G Nicht beschussgeschütztes Fz.; nicht Hinterachslenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 744; 75I; 4CG Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 26 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 26 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 26 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4CF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 68 56 227 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 67 90 054 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 23 67 79 490 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 23 67 81 847 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 209 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 26 4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/116*0167*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4OA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 68 56 227 ( nur e1*2001/116*0308*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 68 56 227 ( nur e1*2001/116*0344*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 67 90 054 ( nur e1*2007/46*0314*..,e1*2007/46*0315*..,e24*2007/46*0022*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4OQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 67 90 054 ( nur e1*2007/46*0314*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4OR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 67 90 054 ( nur e1*2007/46*0315*..,e24*2007/46*0022*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4OU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 67 90 054 ( nur e1*2007/46*0277*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4OV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 67 90 054 ( nur e1*2007/46*0273*..,e1*2007/46*0283*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 26 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 255/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 26 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 26 68F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R17 Hinterachse: 275/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 26 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig. XFH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/55R17 Hinterachse: 245/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R17 Hinterachse: 255/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: 3-V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0316*08, Allradantrieb, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Gutachten 366-0338-13-MURD zur Erteilung der ABE 49455 ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 26 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA