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							Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
ANLAGE: 11                                                           Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 02.09.2016
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Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
114540641/FF        MJ8070/FF LK114,3          Ø76-R-Ø64,1                 64,1     Kunststoff     735     2210     05/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Kappe C028; Kit: R3
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                             FN3; FN4; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP3;
                                             EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RD1;
                                             RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/50R17-89                   11A; 22B; 22L; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24D; 65H                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 225/45R17-90       11A; 22B; 22L; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24D                       74P
                                                 235/40R17-90       11A; 22B; 22L; 24C;
                                                                    24D

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90             11A; 22B; 22L; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..                                    24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..           235/40R17 90             11A; 22B; 22L; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24D                       74P
                                                 235/45R17 93       11A; 22B; 22L; 24J;
                                                                    24M
                                                 245/40R17 91       11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                    57F; 687

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90             11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R17 90             11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..           235/45R17 93             11A; 22B; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                           245/40R17 91             11A; 22B; 24D; 57F;       74P
                                                                    687




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91          11A; 24J; 24M; 51J;       Kombi; Frontantrieb;
CW2          e6*2001/116*0121*..                                 56G                       10B; 11B; 11G; 11H;
CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94          11A; 24J; 24M; 51J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 56G                       721; 725; 73C; 74A;
                                    110 - 148 225/50R17 94       11A; 24J; 24M             74P; 76S; MAO
                                              235/45R17 94       11A; 24J; 24M
                                              235/50R17 96       11A; 21P; 21S; 22I;
                                                                 24C; 24M
                                              245/45R17 95       11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   215/45R17 87              11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu ReifenAuflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89          11A; 22I; 65H     nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91          11A; 24M; 51J     e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90          11A; 22I; 24J; 24Mnur bis
                                           235/40R17 90          11A; 22I; 24J; 24Me11*2001/116*0256*06;
                                           235/45R17 93          11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                                   nur bis
                                                                 24M               e11*2001/116*0257*05;
                                             245/40R17 91        11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 687               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 76S
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89  11A; 24J; 26B; 56G      ab
FK2            e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W 11A; 26P; 5ET           e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91  11A; 24J; 26B; 26N; 27I ab
                                                                                   e11*2001/116*0256*07;
                                             235/40R17 90  11A; 24J; 26B; 26N;     ab
                                                           27H; 27I                e11*2001/116*0257*06;
                                             235/45R17 94  11A; 24J; 26B; 26J;     CIVIC TOURER;
                                                           27H; 27I                Schrägheck;
                                             245/40R17 91  11A; 248; 27H; 27I;     Frontantrieb;
                                                           57F; 681; 687           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/45R17 84       11A; 21P; 245; 65L        2-türig; Frontantrieb;
                                              215/40R17 83       11A; 21P; 22I; 245        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 87       11A; 21P; 22I; 245        12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R17 86       11A; 21B; 22I; 24J; 248   721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   215/40R17 85                11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       215/45R17 87                11A; 21P; 22B; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24D; 54A                  721; 725; 73C; 74A;
                                              235/40R17 90       11A; 21B; 22B; 24C;       74P
                                                                 24D
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 215/50R17 91      11A; 24J; 24M; 51J;       Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..                               56G                       Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..            215/55R17 94       11A; 24J; 24M; 51J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 56G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                     110 - 148 225/50R17 94      11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                               235/45R17 94      11A; 24J; 24M             74P; 76S
                                               235/50R17 96      11A; 21P; 21S; 22I;
                                                                 24C; 24D
                                              245/45R17 95       11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/40R17 83       HAX; 11A; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                215/45R17          11A; 21P; 22I; 51G        12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..                                                             74P
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147         205/45R17 84       11A; 21P; 22I; 65L        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83       11A; 21P; 22I             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17          11A; 21P; 22I; 51G        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89              11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                                24J; 65H                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                       215/45R17 91              11A; 21P; 22I; 24D; 51J   721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76S
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              235/40R17 90       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              235/45R17 94       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              245/40R17 91       11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                 687




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  205/50R17 89              11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 65H                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24D; 51J   721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76S
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              235/40R17 90       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              235/45R17 94       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              245/40R17 91       11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                 687
FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        225/45R17          11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94             11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D; 367                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                        245/45R17-95             11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24D; 367                  74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/55R17 97       11A; 22B; 24J; 24M        ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/50R17 94       11A; 22B; 24C; 24D        nur bis
                                              225/55R17 97       11A; 22B; 24C; 24D        e11*98/14*0190*01;
                                              245/45R17 95       11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       225/55R17 97       11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102 11A; 24J                       bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99  11A; 24J; 24M                  e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102 11A; 24J; 24M                  bis
                                              245/55R17 102 11A; 22I; 24C; 24M             e11*2001/116*0302*05;
                                              255/50R17 101 11A; 22I; 24C; 24M             Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102         11A; 24J; 27I            ab
RE6          e11*2001/116*0302*..          235/55R17 99          11A; 24J; 27I            e11*2001/116*0301*06;
                                           235/60R17 102         11A; 24J; 27I            ab
                                                                                          e11*2001/116*0302*06;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17 89       65H                      10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87       5ET                      12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                                721; 725; 73C; 74A;
                                              225/45R17 90       11A; 24J; 24M            74P
                                              235/40R17 90       11A; 24J; 24M
                                              235/45R17 93       11A; 21P; 24J; 24M
                                              245/40R17 91       11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                 24D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91        215/50R17-91       11A; 24C; 24D; 56G       10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                 225/45R17 91       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
GH4          e6*98/14*0068*..                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80               11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87            11A; 21J; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                    24C; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/45R17 87            11A; 21J; 22B; 22F;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24C; 24D; 54A            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 96   225/50R17 94       11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                 26B; 26J; 27H; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94       11A; 24C; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26N; 27I                 721; 725; 73C; 74A;
                                              235/50R17 96       11A; 24C; 244; 247;      74P; 76S
                                                                 26B; 26J; 27B; 27H
                                              245/45R17 95       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27H; 27I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.09.2016
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21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.09.2016
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       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.09.2016
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.09.2016
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HAX) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/45R17 (anderes Lengetriebe) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.09.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       HONDA
       Fahrzeugtyp:      FK1
       Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                    VA
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.09.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:       HONDA
       Fahrzeugtyp:      RU
       Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:      HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                    VA
             27I                      x = 225             y = 250                    HA
             27B                      x = 275             y = 300                    HA
             26P                      x = 250             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
             27H                   x = 275       y = 300              8                HA
             27F                   x = 275       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49455
ANLAGE: 11                                                          Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 02.09.2016
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                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:       HONDA
       Fahrzeugtyp:      RE5
       Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:      HONDA CR-V

       Variante(n):      Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                         von [mm]             bis [mm]
             26B                          x = 260             y = 270                VA
             26P                          x = 210             y = 220                VA
             27B                          x = 330             y = 450                HA
             27I                          x = 280             y = 420                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                   von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                    x = 260       y = 270             15                VA
             26N                    x = 260       y = 270              8                VA
             27F                    x = 330       y = 450             15                HA
             27H                    x = 330       y = 450              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.