GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller MAK s.p.a.
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Auftraggeber MAK s.p.a.
Via C. Colombo
I-25013 Carpenedolo (BS)
QM-Nr.: 01 06 007
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MUNCHEN
Typ MU8590
Radgröße 8,5 J x 19 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
NB MU8590 NB / ohne Ring 5/120/72,6 18 735 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49415
Herstellerzeichen MAK
Radtyp und Ausführung MU8590...(s.o.)
Radgröße 8,5 J x 19 EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 30
S03 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 120 26
S04 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller MAK s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 225/45R19 K1c K2b T96 A01 A12 A14
HY 225, 235 235/40R19 K1c K2b T96 A21 A58 L05
e1*2007/46*0323*.. 225, 235 245/40R19 K1c K2b K3k K5i K7d T98 Lim V19 S04
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT 120-300 245/40R19 K1a K2b T98 147 A01 A12 A14
GT, K-N1 120-300 255/40R19 K1c K2b T00 T96 147 A21 Flh L05
e1*2007/46*0215*..; 120-330 245/40R19 K1a K2b M+S T98 147 NBF S04
e1*2007/46*0508*.. 120-330 255/40R19 K1c K2b M+S T00 147
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT 120-300 245/40R19 K1a K2b T98 147 A01 A12 A14
GT, K-N1 120-300 255/40R19 K1c K2b K6i K8g T00 T96 147 A21 Flh L04
e1*2007/46*0215*..; 120-330 245/40R19 K1a K2b M+S T98 147 NBF S04
e1*2007/46*0508*.. 120-330 255/40R19 K1c K2b K6i K8g M+S T00 147
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe 110-270 245/35R19 T89 T93 A12 A14 A21
560L A58 Lim S03
e1*2001/116*0230*..
BMW 5er-Reihe 100-240 225/45R19 K1c K2b R37 T96 147 A01 A12 A14
5L 100-240 235/40R19 K1c K2b R37 T96 147 A21 A58 L04
e1*2007/46*0363*.. 100-330 245/40R19 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T94 Lim V19 S04
- mit Allradlenkung T98 147
BMW 5er-Reihe 100-240 225/45R19 K1c K2b R37 T96 147 A01 A12 A14
5L 100-240 235/40R19 K1c K2b R37 T96 147 A21 A57 L05
e1*2007/46*0363*.. 100-330 245/40R19 K1c K2b K3k K5i K7d T94 T98 147 Lim V19 S04
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Touring 110-270 245/35R19 T93 A12 A14 A21
560L A58 Car S03
e1*2001/116*0230*..
BMW 5er-Touring 100-240 225/45R19 K1c K2b R37 T96 147 A01 A12 A14
5K, K-N1 100-240 235/40R19 K1c K2b R37 T96 147 A21 A58 Car
e1*2007/46*0455*.., 100-330 245/40R19 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T98 F40 L04 V19
e1*2007/46*0508*.. 147 S04
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring 100-240 225/45R19 K1c K2b R37 T96 147 A01 A12 A14
5K, K-N1 100-240 235/40R19 K1c K2b R37 T96 147 A21 A57 Car
e1*2007/46*0455*.., 100-330 245/40R19 K1c K2b K3k K5i K7d T98 147 F40 L05 V19
e1*2007/46*0508*.. S04
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe 230, 235 225/45R19 K1a K1b K2b T96 A01 A12 A14
6C 230, 235 235/40R19 K1a K1b K2b T96 A21 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*.. 230-330 245/40R19 K1c K2b T94 L06 V19 S04
BMW 7er ActiveHybrid 235 245/45R19 K1a K2b 144 A01 A12 A14
HY, 3-HY, 7L 235 255/40R19 K1c K2b T00 147 A21 A58 L05
e1*2007/46*0323*..; 235, 330 245/45R19 K1a K2b M+S 144 NBF S04
e1*2007/46*0586*..; 235, 330 255/40R19 K1c K2b M+S T00 147
e1*2007/46*0276*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller MAK s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe 105-240 245/40R19 K41 K42 K45 K46 T94 T98 147 A01 A12 A14
7/G 105-240 255/40R19 K41 K42 K45 K46 T96 147 A21 K1c K56
e1*93/81*0007*.., R21 S01
e1*98/14*0007*..
BMW 7er-Reihe 155-400 245/40R19 K1a K2b T98 147 A01 A12 A14
701, 7L 155-400 245/45R19 K1a K2b T02 T98 144 A21 L04 NBF
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/40R19 K1c K2b K6g K6i K8g T00 T96 147 S04
e1*2007/46*0276*..
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe 155-400 245/40R19 K1a K2b T98 147 A01 A12 A14
701, 7L 155-400 245/45R19 K1a K2b T02 T98 144 A21 L05 NBF
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/40R19 K1c K2b T00 T96 147 S04
e1*2007/46*0276*..
- ohne Allradlenkung
BMW 7er-Reihe 150-327 245/45R19 T98 144 A10 A14 A21
765 150-327 255/40R19 T00 T96 147 S02
e1*98/14,2001/116*
0172*00-06
BMW 7er-Reihe 155-327 245/45R19 T02 T98 144 A12 A14 A21
765 155-327 255/40R19 T00 T96 147 S02
e1*2001/116*
0172*07-..
BMW Z4 115-190 225/35R19 K2b K4i K6f K6i R03 A01 A12 A14
Z89, ZR 115-190 235/35R19 K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d A21 Cbo V19
e1*2001/116*0499*.., 115-250 225/35R19 K1c R02 S01
e1*2007/46*0373*.. 115-250 255/30R19 K2c K4i K6f K6i R03
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller MAK s.p.a.
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
144 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
147 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller MAK s.p.a.
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F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3k An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
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K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)
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Hersteller MAK s.p.a.
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S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller MAK s.p.a.
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V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2 225/40R19 245/35R19, 255/35R19
Nr. 3 225/45R19 245/40R19, 255/40R19
Nr. 4 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 6 235/45R19 255/40R19
Nr. 7 235/50R19 255/45R19
Nr. 8 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 9 245/30R19 305/25R19
Nr. 10 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 11 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 12 245/45R19 275/40R19
Nr. 13 245/50R19 275/45R19
Nr. 14 255/30R19 305/25R19
Nr. 15 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 16 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 17 255/45R19 285/40R19
Nr. 18 255/50R19 285/45R19, 295/45R19
Nr. 19 265/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 20 265/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 21 265/40R19 295/35R19
Nr. 22 265/50R19 295/45R19
Nr. 23 275/30R19 315/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 7. November 2014 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller MAK s.p.a.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 7. November 2014
Schmidt 00219673.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49415*02
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8,5 J x 19 EH2+
Typ: MU8590
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49415*02
Die ABE-Nr. 49415 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8,5 J x 19 EH2+ , Typ
MU8590, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55800713 (3. Ausfertigung)
vom 21.04.2015 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, (1. Ausfertigung)
13, 14, 15, 16, 17 (1. Ausfertigung)
1, 2, 3 (2. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 21.04.2015
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 07.05.2015
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55800713 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
22.04.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49415*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.