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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                     MAK s.p.a.
                                 Via C. Colombo
                                 I-25013 Carpenedolo (BS)
                                 QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           MUNCHEN
Typ                              MU8590
Radgröße                         8,5 J x 19 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
NB           MU8590 NB / ohne Ring                 5/120/72,6         18        735    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49415
Herstellerzeichen                MAK
Radtyp und Ausführung            MU8590...(s.o.)
Radgröße                         8,5 J x 19 EH2+
Einpresstiefe                    ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°     110                   26
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     140                   30
S03       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°     120                   26
S04       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                   27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHybrid   225, 235       225/45R19   K1c K2b T96                            A01 A12 A14
HY                     225, 235       235/40R19   K1c K2b T96                            A21 A58 L05
e1*2007/46*0323*..     225, 235       245/40R19   K1c K2b K3k K5i K7d T98                Lim V19 S04
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT             120-300        245/40R19   K1a K2b T98 147                        A01 A12 A14
GT, K-N1               120-300        255/40R19   K1c K2b T00 T96 147                    A21 Flh L05
e1*2007/46*0215*..;    120-330        245/40R19   K1a K2b M+S T98 147                    NBF S04
e1*2007/46*0508*..     120-330        255/40R19   K1c K2b M+S T00 147
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT             120-300        245/40R19   K1a K2b T98 147                        A01 A12 A14
GT, K-N1               120-300        255/40R19   K1c K2b K6i K8g T00 T96 147            A21 Flh L04
e1*2007/46*0215*..;    120-330        245/40R19   K1a K2b M+S T98 147                    NBF S04
e1*2007/46*0508*..     120-330        255/40R19   K1c K2b K6i K8g M+S T00 147
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          110-270        245/35R19   T89 T93                                A12 A14 A21
560L                                                                                     A58 Lim S03
e1*2001/116*0230*..
BMW 5er-Reihe          100-240        225/45R19   K1c K2b R37 T96 147                    A01 A12 A14
5L                     100-240        235/40R19   K1c K2b R37 T96 147                    A21 A58 L04
e1*2007/46*0363*..     100-330        245/40R19   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T94    Lim V19 S04
- mit Allradlenkung                               T98 147
BMW 5er-Reihe          100-240        225/45R19   K1c K2b R37 T96 147                    A01 A12 A14
5L                     100-240        235/40R19   K1c K2b R37 T96 147                    A21 A57 L05
e1*2007/46*0363*..     100-330        245/40R19   K1c K2b K3k K5i K7d T94 T98 147        Lim V19 S04
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Touring        110-270        245/35R19   T93                                    A12 A14 A21
560L                                                                                     A58 Car S03
e1*2001/116*0230*..
BMW 5er-Touring        100-240        225/45R19   K1c K2b R37 T96 147                    A01 A12 A14
5K, K-N1               100-240        235/40R19   K1c K2b R37 T96 147                    A21 A58 Car
e1*2007/46*0455*..,    100-330        245/40R19   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T98    F40 L04 V19
e1*2007/46*0508*..                                147                                    S04
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring        100-240        225/45R19   K1c K2b R37 T96 147                    A01 A12 A14
5K, K-N1               100-240        235/40R19   K1c K2b R37 T96 147                    A21 A57 Car
e1*2007/46*0455*..,    100-330        245/40R19   K1c K2b K3k K5i K7d T98 147            F40 L05 V19
e1*2007/46*0508*..                                                                       S04
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe          230, 235       225/45R19   K1a K1b K2b T96                        A01 A12 A14
6C                     230, 235       235/40R19   K1a K1b K2b T96                        A21 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*..     230-330        245/40R19   K1c K2b T94                            L06 V19 S04
BMW 7er ActiveHybrid   235            245/45R19   K1a K2b 144                            A01 A12 A14
HY, 3-HY, 7L           235            255/40R19   K1c K2b T00 147                        A21 A58 L05
e1*2007/46*0323*..;    235, 330       245/45R19   K1a K2b M+S 144                        NBF S04
e1*2007/46*0586*..;    235, 330       255/40R19   K1c K2b M+S T00 147
e1*2007/46*0276*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe          105-240        245/40R19    K41 K42 K45 K46 T94 T98 147           A01 A12 A14
7/G                    105-240        255/40R19    K41 K42 K45 K46 T96 147               A21 K1c K56
e1*93/81*0007*..,                                                                        R21 S01
e1*98/14*0007*..
BMW 7er-Reihe          155-400        245/40R19    K1a K2b T98 147                       A01 A12 A14
701, 7L                155-400        245/45R19    K1a K2b T02 T98 144                   A21 L04 NBF
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/40R19    K1c K2b K6g K6i K8g T00 T96 147       S04
e1*2007/46*0276*..
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe          155-400        245/40R19    K1a K2b T98 147                       A01 A12 A14
701, 7L                155-400        245/45R19    K1a K2b T02 T98 144                   A21 L05 NBF
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/40R19    K1c K2b T00 T96 147                   S04
e1*2007/46*0276*..
- ohne Allradlenkung
BMW 7er-Reihe          150-327        245/45R19    T98 144                               A10 A14 A21
765                    150-327        255/40R19    T00 T96 147                           S02
e1*98/14,2001/116*
0172*00-06
BMW 7er-Reihe          155-327        245/45R19    T02 T98 144                           A12 A14 A21
765                    155-327        255/40R19    T00 T96 147                           S02
e1*2001/116*
0172*07-..
BMW Z4                 115-190        225/35R19    K2b K4i K6f K6i R03                   A01 A12 A14
Z89, ZR                115-190        235/35R19    K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d           A21 Cbo V19
e1*2001/116*0499*..,   115-250        225/35R19    K1c R02                               S01
e1*2007/46*0373*..     115-250        255/30R19    K2c K4i K6f K6i R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 4 von 9

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 5 von 9

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                          Seite 6 von 9

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                          Seite 7 von 9

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                          Seite 8 von 9

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 9    245/30R19      305/25R19
Nr. 10   245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 11   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 12   245/45R19      275/40R19
Nr. 13   245/50R19      275/45R19
Nr. 14   255/30R19      305/25R19
Nr. 15   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 16   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 17   255/45R19      285/40R19
Nr. 18   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 19   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 20   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 21   265/40R19      295/35R19
Nr. 22   265/50R19      295/45R19
Nr. 23   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. November 2014 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49415 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800713 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ MU8590
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. November 2014




Schmidt                                                                      00219673.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49415*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8,5 J x 19 EH2+


Typ:                         MU8590



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                       Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 49415*02

Die ABE-Nr. 49415 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8,5 J x 19 EH2+ , Typ
MU8590, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55800713 (3. Ausfertigung)
vom 21.04.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12,       (1. Ausfertigung)
13, 14, 15, 16, 17                  (1. Ausfertigung)
1, 2, 3                             (2. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 21.04.2015
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 07.05.2015
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55800713 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
22.04.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49415*02


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.