Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller AUTOMOBILES DACIA S.A., MERCEDES-BENZ, NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114335661/F TN7070/F Ø66,1-N-Ø76 66,1 570 2208 06/22 5114335661/F TN7070/F Ø66,1-N-Ø76 66,1 575 2178 06/22 5114335661/F TN7070/F Ø66,1-N-Ø76 66,1 585 2141 06/22 5114335661/F TN7070/F Ø66,1-N-Ø76 66,1 595 2102 06/22 5114335661/F TN7070/F Ø66,1-N-Ø76 66,1 600 2100 06/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 54686*00 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N18 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/60R17 96 11A; 241; 246; 248 Duster bis MJ2017; e2*2007/46*0030*.. 225/55R17 97 11A; 24M; 241; 246 Frontantrieb; 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R17 99 11A; 22H; 22M; 24C; 721; 725; 729; 73C; 244; 247 74A; 74P; 77E SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 215/60R17 96 11A; 245 Duster bis MJ2017; e2*2007/46*0030*.. 225/55R17 97 11A; 24J Allradantrieb; 235/50R17 96 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R17 99 11A; 22I; 22M; 24M; 721; 725; 729; 73C; 241; 246 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N18 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: Citan Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MFK e2*2018/858*00014*.. 55 - 96 195/55R17 92 Frontantrieb; 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 91 721; 725; 73C; 74A; 215/50R17 91 74P 225/45R17 91 225/50R17 94 11A; 246; 248 MFK e2*2018/858*00015*.. 55 - 96 195/55R17 92 Frontantrieb; 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R17 95 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 91 5GG 721; 725; 73C; 74A; 215/50R17 95 74P; 75I; 77E 225/45R17 94 225/50R17 94 11A; 246; 248 §22 54686*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : A33; V10; P12 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F16; NFK; J12 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N18 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : P12 110 Nm für Typ : A33; NFK; V10 113 Nm für Typ : F16; J12 Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 205/50R17 89 11A; 22B; 22L; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 22B; 22L; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 11A; 22B; 22L; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: Nissan Juke Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F16 e9*2007/46*6697*.. 84 - 86 215/60R17 96 12T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A33 e1*98/14*0136*.. 103 - 147 215/55R17 94 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 22L; 367 721; 725; 73C; 74A; 147 215/55R17 11A; 22L; 51G 74P Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 215/50R17 91 Kombi; Stufenheck; 225/45R17 90 Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Qashqai §22 54686*00 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J12 e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 215/65R17 99 Allradantrieb; 225/60R17 99 11A; 27H Frontantrieb; Hybrid; 235/60R17 102 11A; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 245; 26N; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: TOWNSTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NFK e2*2018/858*00024*.. 96 195/55R17 92 Frontantrieb; 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 91 721; 725; 73C; 74A; 215/50R17 91 74P 225/45R17 91 225/50R17 94 11A; 246; 248 NFK e2*2018/858*00025*.. 51 - 96 205/50R17 93 Frontantrieb; inkl. 205/55R17 95 Elektro; 215/50R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 246; 248 721; 725; 73C; 74A; 96 195/55R17 92 5GM 74P; 75I 215/45R17 91 5GG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RJL Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AG; AG; RJK; Z; RJB; AG; RFK; SR; RFD; JZ; R; RFB Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N17 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : R; SR 110 Nm für Typ : AG; JZ; RJB; RJL; Z 120 Nm für Typ : RFK; RJK 130 Nm für Typ : RFB; RFD; T 145 Nm für Typ : T Verkaufsbezeichnung: ARKANA, MEGANE CONQUEST, ARKANA E-TECH, MEGANE CONQUEST §22 54686*00 E-TECH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJL e6*2018/858*00003*.. 69 - 116 215/60R17 96 12T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: CAPTUR, CAPTUR E-TECH PLUG-IN HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJB e2*2007/46*0684*.. 67 - 116 215/60R17 96 12I Schrägheck; 225/55R17 97 12A Frontantrieb; inkl. 225/60R17 99 12A Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 195/45R17 85 11A; 24M; 245 Clio 4 ab Mj. 2012; 205/45R17 84W 11A; 24J; 24M; 27H Schrägheck; Clio RS; 215/40R17 83W 11A; 24J; 24M; 26P; Clio RS TROPHY; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: KANGOO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFK e2*2018/858*00001*.. 55 - 96 195/55R17 92 124 Frontantrieb; 205/50R17 93 124 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R17 91 124 51A; 71C; 71K; 721; 215/45R17 91 124 725; 73C; 74A; 74P; 215/50R17 91 11A; 12A; 245 75I; 77E 225/45R17 91 12A 225/50R17 94 11A; 12A; 24J; 248 RFK e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 205/50R17 93 124 Frontantrieb; inkl. 205/55R17 95 124 Elektro; 215/50R17 95 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 94 12A 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R17 94 11A; 12A; 24J; 248 725; 73C; 74A; 74P; 55 - 96 195/55R17 92 124; 5GM 75I; 77E 215/45R17 91 124; 5GG Verkaufsbezeichnung: Kangoo Express, Express Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJK e2*2007/46*0717*.. 55 - 75 215/45R17 91 11A; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 54686*00 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 Latitude (Stufenheck); 205/55R17 91 Frontantrieb; 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 127 215/50R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91W 721; 725; 729; 73C; 81 - 177 225/50R17 98 11A; 26P; 67F 74A; 74P; 75I; 76S T e2*2001/116*0363*.., 81 - 110 205/50R17 93 51J Kombi; Schrägheck; e2*2007/46*0012*.. 205/55R17 91W 5GG; 51J; 54F Frontantrieb; nicht 81 - 131 215/55R17 11A; 21P; 24M; 51G Allradlenkung; 225/45R17 91W 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 150 225/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 21P; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A; 54F 74P; 75I; 76S 81 - 175 215/50R17 11A; 24M; 51G 225/45R17 94Y 225/50R17 94Y 11A; 21P; 24J; 24M; 54F T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 51J Coupe; Frontantrieb; 205/55R17 91W 51J; 54F Allradlenkung; 81 - 131 225/45R17 91W 11A; 245; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 175 215/50R17 11A; 245; 248; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 215/55R17 11A; 245; 248; 51G 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 94 11A; 245 74P; 75I; 76S 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 54F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 215/60R17 96 11A; 24J; 24M Duster; Duster ab 225/55R17 97 11A; 24J; 24M MJ2017; Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 24D; 242; 245 Frontantrieb; 245/50R17 99 11A; 22M; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/60R17 96 11A; 241; 246; 248 Duster bis MJ2017; 225/55R17 97 11A; 24M; 241; 246 Frontantrieb; 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R17 99 11A; 22H; 22M; 24C; 721; 725; 729; 73C; 244; 247 74A; 74P; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/60R17 96 11A; 245 Duster bis MJ2017; 225/55R17 97 11A; 24J Allradantrieb; 235/50R17 96 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 245/50R17 99 11A; 22I; 22M; 24M; 721; 725; 729; 73C; 241; 246 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 54686*00 RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 120 205/50R17 93 11A; 26B; 26N; 27H Kombi; Limousine; 215/45R17 91 11A; 26N; 26P; 5GG Schräghecklimousine; 66 - 151 225/45R17 94 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb; inkl. 27H Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/55R17 11A; 27B; 51G Frontantrieb; J-Cross; 215/50R17 91W 11A; 248; 26P; 27B X-Mod; 215/55R17 94 11A; 248; 26P; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91W 11A; 27B 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 248; 26P; 27B; 721; 725; 729; 73C; 27H 74A; 74P; 76S JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/55R17 95 11A; 22B Scenic; Grand Scenic; e2*2007/46*0011*.. 215/50R17 91W 11A; 21P; 22B; 248 kurzer Radstand; 215/55R17 94 11A; 21P; 22B; 248 langer Radstand; 63 - 118 225/45R17 91W 11A; 22B; 248; 5GG Frontantrieb; 225/45R17-93W 11A; 22B; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 22H; 12A; 51A; 71C; 71K; 248 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R17 89 Cabrio; Frontantrieb; 78 - 132 205/50R17 89W 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 11A; 22M Kombi; Frontantrieb; e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 63 - 132 225/45R17 91 11A; 22M; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 89 Coupe; 2-türig; 215/45R17 87 Frontantrieb; 63 - 132 225/45R17 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 Schrägheck; 4-türig; e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 Frontantrieb; 63 - 132 225/45R17 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P §22 54686*00 Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 11A; 248 Fluence (Stufenheck); e2*2007/46*0010*.. 205/55R17 91 11A; 248 4-türig; Frontantrieb; 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 22H; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 11A; 248 721; 725; 73C; 74A; 225/50R17 94 11A; 22H; 248 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT ZOE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AG e2*2007/46*0251*.., 51 205/45R17 88 GBR; 57F Frontantrieb; Elektro; e2*2007/46*0681*.. 215/45R17 91 GBZ; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; FKA AG e2*2007/46*0251*.., 51 215/45R17 91 GBR; 11A; 245; 26P; Frontantrieb; Elektro; e2*2007/46*0681*.. 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 GBZ; 11A; 24J; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 57E 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; FKA AG e2*2007/46*0251*.., 51 205/45R17 101; 11A; 245; 26P Frontantrieb; Elektro; e2*2007/46*0681*.. 215/45R17 91 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 Verkaufsbezeichnung: TALISMAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/50R17 91 11A; 26P Kombi; Limousine; e2*2007/46*0653*.. 215/55R17 90 11A; 26P Frontantrieb; 215/60R17 89 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 81 - 165 225/50R17 94 11A; 248; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R17 97 11A; 248; 26N; 26P 721; 725; 73C; 74A; 235/50R17 96 11A; 248; 26B; 26N; 74P; 76S 27H 235/55R17 99 11A; 248; 26B; 26N; 27H 245/50R17 99 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27H 255/50R17 101 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F Auflagen 101) Die mindestens erforderliche Tragfähigkeit des angeführten Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen §22 54686*00 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindes terforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kett enschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite §22 54686*00 des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüst zustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens §22 54686*00 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radm itte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit §22 54686*00 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. §22 54686*00 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhal b des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seit e 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GBR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 205/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GBZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 54686*00 Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 215/45R17 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: J12 Genehm.Nr.: e9*2018/858*11042*.. Handelsbez.: Qashqai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 275 VA 26P x = 260 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 275 8 VA §22 54686*00 26J x = 310 y = 275 30 VA 27H x = 315 y = 290 8 HA 27F x = 315 y = 290 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: AG Genehm.Nr.: e2*2007/46*0251*.. Handelsbez.: RENAULT ZOE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 20 VA §22 54686*00 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 280 20 HA 27H x = 285 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFB Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*.. Handelsbez.: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 260 VA 26P x = 240 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 260 8 VA §22 54686*00 26J x = 290 y = 260 30 VA 27H x = 270 y = 330 8 HA 27F x = 270 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA §22 54686*00 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JZ Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*.. Handelsbez.: MEGANE SCENIC Variante(n): J-Cross, X-Mod Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 335 VA 26B x = 350 y = 385 VA 27I x = 350 y = 325 HA 27B x = 400 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54686*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 385 10 VA 27H x = 400 y = 375 10 HA 27F x = 400 y = 375 10 HA 26N x = 350 y = 385 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: SR Genehm.Nr.: e2*2001/116*0323*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO, DUSTER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 270 y = 280 HA 27V y = 270 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 270 8 HA §22 54686*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: T Genehm.Nr.: e2*2001/116*0363*.. Handelsbez.: LAGUNA, LATITUDE Variante(n): Frontantrieb, Latitude (Stufenheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 360 y = 360 VA 26P x = 310 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 360 y = 360 13 VA §22 54686*00 26N x = 360 y = 360 8 VA 27F x = 375 y = 360 22 HA 27H x = 375 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 375 y = 310 VA 26P x = 325 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 375 y = 310 20 VA §22 54686*00 26N x = 375 y = 310 8 VA 27F x = 265 y = 230 25 HA 27H x = 265 y = 230 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA §22 54686*00 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0267-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54686 ANLAGE: 25 Radtyp: TN7070 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 12.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: AG Genehm.Nr.: e2*2007/46*0681*.. Handelsbez.: RENAULT ZOE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 20 VA §22 54686*00 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 280 20 HA 27H x = 285 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54686*00 special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2 Genehmigungsnummer: 54686*00 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: TN7070 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 54686*00 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 54686*00 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 12.09.2022 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0267-22-WIRD Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 54686*00 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 28 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 54686*00 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval is granted Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 54686*00 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Entfällt Not applicable 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 27.09.2022 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 54686*00 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 54686*00 Approval No. Ausgabedatum: 27.09.2022 letztes Änderungsdatum: -- Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 366-0267-22-WIRD 12.09.2022 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date TN7070 02.08.2022 §22 54686*00 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Entfällt Not applicable Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 54686*00 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 54686 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 54686*00 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 54686*00 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 54686*00 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.