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							               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.09.2024
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                               Fahrzeughersteller              CITROEN, PEUGEOT, PSA Automobiles SA, Toyota Motor
                                                               Europe NV/SA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 46
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               510846651/GG3       RV6560/GG3X                ohne                        65,1                   1350       2410    04/24
               X
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55267*00




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
               Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L36517-FLAT


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPY, DISPATCH
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                V            e2*2007/46*0531*.. 70 - 130 215/65R16 106              12O                      10B; 11B;    11G; 11H;
                                                         215/65R16C 106             12O                      51A; 71C;    71K; 721;
                                                                                                             725; 73C;    74A; 74E;
                                                                                                             745; 76U;    77E

                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPY SPACE TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                V            e2*2007/46*0530*.. 70 - 130 215/65R16 106  12O                                  10B; 11B;    11G; 11H;
                                                         215/65R16C 106 12O                                  51A; 71C;    71K; 721;
                                                                                                             725; 73C;    74A; 74E;
                                                                                                             745; 76U;    77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.09.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
               Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L36517-FLAT


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : L
                                                            125 Nm für Typ : V
               Verkaufsbezeichnung:     Expert, Expert Traveller, Vivaro, Scudo
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen              Auflagen
               V            e2*2007/46*0533*..  75 - 130 215/65R16 102      12R; 5LA                        SCUDO;
                                                         215/65R16C         12R                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         106/104
                                                         225/60R16 102      12I; 5LA                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                         225/60R16C         12I                             725; 73C; 74A; 74E;
                                                         105/103
                                                         225/65R16 104      12A                             745; 76U; 77E
                                                         225/65R16C 112 12A
                                                         235/60R16 104      12A
               V            e2*2007/46*0533*..  75 - 130 215/65R16 106      12O                             Expert; Expert
                                                         215/65R16C 106 12O                                 Traveller; Vivaro;
                                                                                                            nicht Fiat Scudo;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55267*00




                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74E;
                                                                                                            745; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Expert Traveller/Zafira Life/Vivaro Life/Vivaro/Ulysse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen             Auflagen
               V            e2*2007/46*0532*..  88 - 130 215/65R16 106       12O                            Expert, Traveller;
                                                         215/65R16C 106 12O                                 VIVARO / ZAFIRA LIFE;
                                                                                                            VIVARO LIFE; nicht
                                                                                                            Fiat Ulysse;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74E;
                                                                                                            745; 76U
               V              e2*2007/46*0532*..      88 - 130 215/65R16 102        12R; 5LA                ULYSSE;
                                                               215/65R16C           12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               106/104
                                                               225/60R16 102        12I; 5LA                51A; 71C; 71K; 721;
                                                               225/60R16C           12I                     725; 73C; 74A; 74E;
                                                               105/103
                                                               225/65R16 104        12A                     745; 76U
                                                               225/65R16C 112       12A
                                                               235/60R16 104        12A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.09.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 308
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               L            e2*2007/46*0405*.. 60 - 96          205/55R16 91        12I                     Schrägheck;
                                                                215/55R16 93        12A                     Frontantrieb;
                                                                225/50R16 92        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 740;
                                                                                                            745; 76T; 76U; 77E
               L              e2*2007/46*0405*..      68 - 133 205/55R16 91         12I                     Peugeot 308 SW;
                                                                                                            Kombi;
                                                                215/50R16 90        12A                     Frontantrieb;
                                                                215/55R16 93        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                225/50R16 92        12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 740;
                                                                                                            745; 76U; 77E; 83P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PSA Automobiles SA
               Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L36517-FLAT
§22 55267*00




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA SPOURTS TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
               F            e2*2007/46*0628*.. 81 - 100 205/55R16 91 12R                                    Opel Astra; Opel
                                                        215/55R16 93 12Q                                    Astra Sports Tourer;
                                                        225/50R16 92 12A                                    Frontantrieb; nicht
                                                                                                            Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 745;
                                                                                                            76U; 77E




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Toyota Motor Europe NV/SA
               Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B225L36517-FLAT


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     PROACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               V            e2*2007/46*0537*.. 70 - 130 215/65R16 106               12O                     10B; 11B;   11G; 11H;
                                                        215/65R16C 106              12O                     51A; 71C;   71K; 721;
                                                                                                            725; 73C;   74A; 74E;
                                                                                                            745; 76U;   77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.09.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     PROACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               V            e2*2007/46*0538*.. 70 - 130 215/65R16 106            12O                     10B; 11B;   11G; 11H;
                                                        215/65R16C 106           12O                     51A; 71C;   71K; 721;
                                                                                                         725; 73C;   74A; 74E;
                                                                                                         745; 76U;   77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 55267*00




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bz w. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.09.2024
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
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                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                    verwendet werden.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 55267*00




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 55267*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     RV6560
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 55267*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 55267*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     04.10.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0279-24-WIRD
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 55267*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-8

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 55267*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 55267*00
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       17.10.2024
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 55267*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 55267*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        17.10.2024                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     366-0279-24-WIRD                                                   04.10.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     RV6560                                                             03.06.2024
§22 55267*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 55267*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 55267

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 55267*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 55267*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 55267*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.