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							               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                            Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.09.2024
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                               Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER BENZ,
                                                               DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.       gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll     ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                   last      umf.       Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                   in kg     in mm      datum
               511250666/VK2       RV6560/VK2                 Ø66,6-SX-Ø76                66,6     Kunststoff 1350        2410     04/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55267*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SX13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 185/55R16 87                                        Mini F55/F56/F57; ab
                                                         185/60R16 86                                        e1*2007/46*0371*10;
                                                         195/50R16 84W                                       Cabrio;
                                                         195/55R16 87                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                             3-türig; 5-türig;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             76U; AGD; BBY

                Verkaufsbezeichnung:     Cooper SE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FML2E        e1*2007/46*2063*.. 75                185/60R16 M+S     12Q; 52J                 Schrägheck;
                                                                  195/55R16 87      11A; 12A; 248            Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                             84K; BBY




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                              Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                                 Stand: 30.09.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen    Auflagen
               FMCA         e1*2007/46*1679*..        55 - 155 185/55R16       87                            COOPER (F57); ONE
                                                               185/60R16       86                            (F57); Cabrio;
                                                               195/50R16       84W                           Frontantrieb;
                                                               195/55R16       87                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             76U; BBY
               FML2           e1*2007/46*1678*..      55 - 155 185/55R16       87                            COOPER (F56); ONE
                                                               185/60R16       86                            (F56);
                                                               195/50R16       84W                           Schräghecklimousine;
                                                               195/55R16       87                            Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             76U; BBY
               FML4           e1*2007/46*1680*..      55 - 155 185/55R16       87                            COOPER (F55); ONE
                                                               185/60R16       86                            (F55); Kombilimousine;
                                                               195/50R16       84W                           Frontantrieb;
                                                               195/55R16       87                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             76U; BBY
§22 55267*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 168
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SX1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 246; 176; 204; 204 K; 245G; 117
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SX4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 639/5; 638/2; 639; 639/2; 638; 639/4
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SX17


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm   für   Typ : 168
                                                            130 Nm   für   Typ : 117; 176; 204; 204 K; 245G; 246
                                                            140 Nm   für   Typ : 638; 638/2
                                                            150 Nm   für   Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                            180 Nm   für   Typ : 639/2; 639/4




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               168          e1*96/79*0073*..    44 - 92     195/50R16-84        MA0; 10N; 11A; 21B;     kurzer Radstand;
                                                                                22B; 24J; 24M           langer Radstand;
                                                  44 - 103 205/45R16-83         MA0; 10N; 11A; 21B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  103       195/50R16           10N; 11A; 21B; 22B;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24J; 24M; 51G; 52J      915; FFJ
               176           e1*2007/46*0928*..   66 - 90  195/55R16    91      12R                     A-Klasse;
                                                           195/60R16    89      12I                     Frontantrieb;
                                                  66 - 125 205/50R16    91      124                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R16            124; 51G                51A; 71C; 71K; 721;
                                                           215/55R16    93      12A                     725; 729; 73C; 74A;
                                                           225/50R16    92      12A                     76U; 77E; AE6; PB0

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               246          e1*2007/46*0751*..  66 - 135 205/50R16      91      12Q                     B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                         205/55R16      91      12Q                     nicht Natural Gas
                                                         215/55R16      93      12A                     Drive; nicht Electric
                                                         225/50R16      92      12A; 57T                Drive; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55267*00




                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 76U; 77E; AE6;
                                                                                                        PB0

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 90  195/55R16 91    12R                            A-Klasse;
                                                         195/60R16 89    12I                            Frontantrieb;
                                                66 - 125 205/50R16 91    124                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/55R16       124; 51G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                         215/55R16 93    12A                            725; 729; 73C; 74A;
                                                         225/50R16 92    12A                            76U; 77E; AE6; PB0
               245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91    12Q                            B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                         205/55R16 91    12Q                            nicht Natural Gas
                                                         215/55R16 93    12A                            Drive; nicht Electric
                                                         225/50R16 92    12A; 57T                       Drive; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 76U; 77E; AE6;
                                                                                                        PB0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.09.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 215/55R16 93    12A                            CLA; nicht
                                                         225/50R16 92    12A; 57T                       Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                        Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                        77E; AE6; PB0
               245G          e1*2001/116*0470*.. 80 - 125   215/55R16 93        11A; 26N; 26P           CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                                        CLA Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76U; 77E; AE6; PB0
§22 55267*00




               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 225/50R16 96           12R                     Nur Baureihe 205;
               204 K        e1*2001/116*0457*..          225/55R16 95           12R                     nicht Hybrid 150-
                                                                                                        155kW;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                        AEG; PB0
               204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 150 225/50R16 96Y        12R                     Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..           225/55R16 95Y        12R                     Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Heckantrieb; nur
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                        AEG; PB0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 215/55R16 93            12A                     CLA; nicht
                                                        225/50R16 92            12A; 57T                Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                        Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                        77E; AE6; PB0
               117           e1*2007/46*1007*..   80 - 125 215/55R16 93         11A; 26N; 26P           CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                                        CLA Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76U; 77E; AE6; PB0
§22 55267*00




               Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 195/65R16          51G                          V-Klasse; Vito; Vito
                                                        205/65R16 103                                   Tourer; Vito Mixto;
                                                        215/60R16 99       5JK                          ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                            215/65R16 106                               ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                            225/55R16 99        5JK                     Marco Polo;
                                                            225/60R16 102       5LA                     Allradantrieb;
                                                            235/60R16 104                               Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76U; AGD

               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 215/60R16-99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          Reinf
                            e9*93/81*0005*..,             225/55R16             DD3; 11A; 367           12A; 51A; 71C; 71K;
                            e9*98/14*0005*..              225/55R16-99          11A; 367                721; 725; 73C; 74A
                                                          Reinf
               638/2        e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 215/60R16-95          5HR                     10B; 11B; 11G; 11H;
                            e9*95/54*0020*..,             215/60R16-99                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          Reinf
                            e9*98/14*0020*..              225/55R16-95          5HR                     721; 725; 73C; 74A
                                                          225/55R16-99
                                                          Reinf


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 12

               Verkaufsbezeichnung:     VITO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        L275                   65 - 110 195/65R16C          51G; 56G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   65 - 160 205/65R16C          51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/60R16 102                               721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/60R16C          51G                     AGD
                                                   65 - 170 195/65R16C          51G; 52J; 56G
                                                   170      205/65R16C          51G; 52J
               639/4         e1*2007/46*0458*..    70 - 100 195/65R16C          51G; 56G                bis
               639/5         e1*2007/46*0459*..,   70 - 165 205/65R16C          51G                     e1*2007/46*0459*05;
                             L720                           225/60R16 102       11A; 248                bis
                                                            225/60R16C          11A; 248; 51G           e1*2007/46*0458*07;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76U; AGD

               Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 110 195/65R16C             51G; 56G                Heckantrieb;
                                                65 - 160 205/65R16C             51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55267*00




                                                         225/60R16 102                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/60R16C             51G                     721; 725; 73C; 74A;
                                                65 - 170 195/65R16C             51G; 52J; 56G           AGD
                                                170      205/65R16C             51G; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 100 195/65R16C              51G; 56G                bis
                                               70 - 165 205/65R16C              51G                     e1*2007/46*0457*08;
                                                        225/60R16 102           11A; 248                Allradantrieb;
                                                        225/60R16C              11A; 248; 51G           Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76U; AGD




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 140 195/65R16              51G                     V-Klasse; Vito; Vito
                                                          205/65R16 103                                 Tourer; Vito Mixto;
                                                          215/60R16 99          5JK                     ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                            215/65R16 106                               ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                            225/55R16 99        5JK                     Marco Polo;
                                                            225/60R16 102       5LA                     Allradantrieb;
                                                            235/60R16 104                               Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76U; AGD


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
§22 55267*00




                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.09.2024
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                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschl oss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutac hten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließli ch
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
§22 55267*00




               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.09.2024
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               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
§22 55267*00




                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.09.2024
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                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               84K) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 17" -Sportbremse ausgerüstet
                    sind, nicht zulässig.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.
               AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremss cheibendurchmesser 280 mm
                    an der Vorderachse zulässig.
§22 55267*00




               AEG) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
                    und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
               AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
                    (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                    zulässig.
               DD3) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               FFJ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 260 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
                    Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
               PB0) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit
                    Bremsscheibendurchmesser 295 mm (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.09.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      117
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1007*..
                      Handelsbez.:      CLA-Klasse

                      Variante(n):      Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 280              y = 330                 VA
                            26P                      x = 230              y = 280                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 280        y = 330            8                VA
§22 55267*00




                            26N                   x = 280        y = 330           30                VA
                            27F                   x = 300        y = 320           18                HA
                            27H                   x = 300        y = 320            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-24-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55267
               ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RV6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 30.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      245G
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0470*..
                      Handelsbez.:      B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA

                      Variante(n):      Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 280              y = 330                 VA
                            26P                      x = 230              y = 280                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 280        y = 330            8                VA
§22 55267*00




                            26N                   x = 280        y = 330           30                VA
                            27F                   x = 300        y = 320           18                HA
                            27H                   x = 300        y = 320            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 55267*00




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 55267*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     RV6560
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 55267*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 55267*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     04.10.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0279-24-WIRD
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 55267*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-8

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 55267*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 55267*00
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       17.10.2024
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 55267*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 55267*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        17.10.2024                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     366-0279-24-WIRD                                                   04.10.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     RV6560                                                             03.06.2024
§22 55267*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 55267*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 55267

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
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               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 55267*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
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               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.