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							                Gutachten 366-0066-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100128
                ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RV36560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 19.02.2025
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                                Fahrzeughersteller              FORD




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 59
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 160/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                516059651/TGX       RV36560/TGX                ohne                        65,1                   1345      2220    12/24
                516059651/TGX       RV36560/TGX                ohne                        65,1                   1350      2210    12/24
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100128*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : FAC; FCC; FED; FAD; FCD; FDD
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x2, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FDB6; FSBY;
                                                             FSEY; FSC6; FAA6; FDA6; FABY; FDC6; FAB6; FDBY; FDAY; FSAY;
                                                             FACY; FAC6; FCCY; FAAY; FADY; FBEY; FSGY; FAFY; FSB6;
                                                             FSCY; FAEY; FDEY; FDCY; FDGY; FSFY; FAGY; FZEY; FSA6;
                                                             FDFY
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N420519-O


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 200 Nm




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0066-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100128
                ANLAGE: 1                                                        Radtyp: RV36560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.02.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     FORD TRANSIT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FAAY         K708              55 - 107 195/65R16C             51G; 51J; 56G             Pkw geschlossen; Lkw
                FABY         K585                       205/75R16C             51G; 51J                  geschl.Kasten (Serie);
                FACY         K586                       215/75R16C             51G                       Heckantrieb;
                FADY         K709                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                FCCY         K713                                                                        12K; 51A; 54F; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 744; FGO
                FAEY          K710                 55 - 92   195/65R16C     51G; 56G                     Pkw geschlossen; Lkw
                FAFY          K711                           205/60R16C 100 5KA                          geschl.Kasten (Serie);
                FAGY          K712                           205/65R16C     5LK; 51G                     Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 744

                Verkaufsbezeichnung:     Tourneo Custom / Transit Custom
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
                FAC          e11*2007/46*0676*.., 62 - 136 215/65R16C 109 12T                            kurzer Radstand;
                              e5*2007/46*1034*..                                                         langer Radstand;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 76U
§22 100128*00




                Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                FAD          e11*2007/46*0801*.. 74 - 125 215/65R16C 109 Frontantrieb; GDA;              ab
                                                                         5PM                             e1*2007/46*1096*01;
                FCD          e1*2007/46*1100*..           225/70R16 107 Frontantrieb; 5NK                nicht Fzg. mit
                FDD          e1*2007/46*1098*..           235/60R16 104 5MA                              Zwillingsbereifung
                FED          e1*2007/46*1096*..           235/65R16 107 GDB; GDC; 5NK                    Serie;
                                                          235/65R16C 115 GDB; GDC                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT CUSTOM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
                FCC          e1*2007/46*1005*.. 62 - 136 215/65R16C 109 12T                              kurzer Radstand;
                                                                                                         langer Radstand;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                                         76W

                Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT-EUROLINE/ NUGGET
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FZEY         e11*98/14*0172*.. 55 - 92 195/65R16C              51G; 56G                  Pkw geschlossen; Lkw
                                                       205/60R16C 100          5KA                       geschl.Kasten (Serie);
                                                       205/65R16C              5LK; 51G                  Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 744


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0066-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100128
                ANLAGE: 1                                                        Radtyp: RV36560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.02.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 6

                Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT/TOURNEO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
                FAA6         L740                 74 - 107 205/75R16C     51G                            Pkw geschlossen; Lkw
                FAB6         L741                          215/75R16C     11A; 24J; 51G                  geschl.Kasten (Serie);
                FAC6         L742                                                                        Heckantrieb;
                FDA6         e11*2001/116*0276*..                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                FDB6         e11*2001/116*0277*..                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                FDC6         e11*2001/116*0278*..                                                        725; 73C; 74A; 74D;
                FSA6         e11*2001/116*0279*..                                                        744
                FSB6         e11*2001/116*0280*..
                FSC6         e11*2001/116*0281*..
                FBEY         e11*98/14*0151*..    55 - 92  195/65R16C     51G; 56G                       Pkw geschlossen; Lkw
                FDEY         e11*98/14*0152*..             205/60R16C 100 5KA                            geschl.Kasten (Serie);
                FDFY         e11*98/14*0153*..             205/65R16C     5LK; 51G                       Frontantrieb;
                FDGY         e11*98/14*0154*..                                                           10B; 11G; 11H; 12A;
                FSEY         e11*98/14*0155*..                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                FSFY         e11*98/14*0156*..                                                           725; 73C; 74A; 744
                FSGY         e11*98/14*0157*..
                FDAY         e11*98/14*0149*..    55 - 107 195/65R16C     51G; 51J; 56G                  Pkw geschlossen; Lkw
                FDBY         e11*98/14*0124*..             205/75R16C     51G; 51J                       geschl.Kasten (Serie);
                FDCY         e11*98/14*0125*..             215/75R16C     51G                            Heckantrieb;
                FSAY         e11*98/14*0150*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                FSBY         e11*98/14*0126*..                                                           12K; 51A; 54F; 71C;
§22 100128*00




                FSCY         e11*98/14*0127*..                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 744; FGO


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0066-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100128
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RV36560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2025
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                       Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                       vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 100128*00




                       abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1600kg.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0066-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100128
                ANLAGE: 1                                                        Radtyp: RV36560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.02.2025
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                5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1750kg.
                5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1800kg.
                5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1950kg.
                5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 2060kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigk eit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 100128*00




                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76W) Die Verwendung der angeführten Rad-/ Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese bereits vom
                     Fahrzeughersteller serienmäßig genehmigt wurde, siehe WVTA bzw. CoC.
                FGO) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
                     serienmäßig mit der Radgröße 5 J x 16 ET105,5 ausgerüstet sind.
                GDA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          185/75R16
                                   Hinterachse:                          215/75R16
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          195/75R16
                                  Hinterachse:                          235/65R16
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0066-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100128
                ANLAGE: 1                                                        Radtyp: RV36560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.02.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GDC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          185/75R16
                                   Hinterachse:                          235/65R16
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100128*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                              Teiletypgenehmigung
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100128*00




                                         special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


                Genehmigungsnummer: 100128*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      RV36560
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100128*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100128*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      19.02.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0066-25-WIRD
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100128*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§22 100128*00




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                       Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                       einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                       Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                       sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                       Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                       VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                       National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                       proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                       or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                       2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                       to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                          4

                Genehmigungsnummer: 100128*00
                Approval number:

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       28.02.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§22 100128*00




                      Anlagen:
                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100128*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        28.02.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      366-0066-25-WIRD                                                   19.02.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      RV36560                                                            14.01.2025
§22 100128*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100128*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100128

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100128*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100128*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100128*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.