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							                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.10.2025
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                Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT, OPEL, OPEL /
                                                             VAUXHALL, SAAB
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                LG1X                LG1X                       ohne                        65,1                     720      2270    09/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 100478*00




                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : BU
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : MX
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                                             135 Nm für Typ : MX
                 Verkaufsbezeichnung:     Compass
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 215/65R16        98      121                      Allradantrieb;
                              e4*2007/46*1410*..            215/70R16        100     12A                      Frontantrieb;
                                                            225/60R16        98      11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/65R16        100     11A; 12A; 248            51A; 71A; 721; 73C;
                                                            235/60R16        100     11A; 12A; 245; 248       74D; 76U; 83P
                                                            235/65R16        103     11A; 12A; 245; 248




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 215/65R16 98                12O                     Allradantrieb;
                                                         225/60R16 98                11A; 12A; 248           Frontantrieb; nicht
                                                         225/65R16 100               11A; 12A; 248           Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                             74D; 76U; 83P; FH0


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FCA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MP           e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 215/65R16           98      121                     Allradantrieb;
                                                         215/70R16           100     12A                     Frontantrieb;
                                                         225/60R16           98      11A; 12A; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/65R16           100     11A; 12A; 248           51A; 71A; 721; 73C;
§22 100478*00




                                                         235/60R16           100     11A; 12A; 245; 248      74D; 76U; 83P
                                                         235/65R16           103     11A; 12A; 245; 248


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 334
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 194
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194
                                                             120 Nm für Typ : 334
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16          90                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R16          92                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                 85 - 147 215/55R16          93                              73C; 74D; 74H; 76U
                                                          225/50R16          92W
                                                          225/55R16          95




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                334          e3*2007/46*0318*..  70 - 111 215/60R16 95               121                     Frontantrieb;
                                                          225/55R16 95               11A; 12A; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                             74D; 76U; FH0
                334            e3*2007/46*0318*..      100 - 125 215/60R16 95        11A; 248                Allradantrieb;
                                                                 225/55R16 95        11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D; 76U; FH0


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 20 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : A-H/Monocab; A-H/Monocab/V; S-D
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : COMBO-C; Combo-C-CNG; COMBO-C-VAN; Combo-C;
                                                             COMBO-C-VAN-CNG; Combo-C-Van; Combo-C-Van-CNG; Z-C/SW
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D
§22 100478*00




                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : X01Monocab; CORSA-C; A-H/SW; S-D/MONOCAB B; S-D
                                                             MONOCAB B/ V; Z-C; CORSA-C-VAN; A-H
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : VECTRA/SW; VECTRA/LIM; Z02 / Z18XE; VECTRA/CAR,
                                                             VECTRA
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : T98MONOCAB
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : A-H/C
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0344*..            215/50R16 90                                  12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/50R16 90                                  12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90                                   Cabrio; Coupe;
                                                          215/50R16 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76U; DED

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0341*..            215/50R16 90                                  12K; 51A; 71A; 721;
§22 100478*00




                                                                                                         73C; 74D; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74    195/45R16 84        5EA                     5-Loch Radanschluss;
                COMBO-C      e1*98/14*0179*..                195/50R16           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,            205/45R16 83        5DW                     12A; 51A; 71A; 721;
                CNG          e1*2007/46*0293*..              205/45R16 87        5ET                     73C; 74D
                Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
                Van          e1*2007/46*0129*..
                COMBO-C- K886
                VAN
                Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
                Van-CNG
                COMBO-C- L620
                VAN-CNG

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 195/50R16       84                              Corsa D; bis
                                                         195/55R16       87                              e1*2001/116*0379*29;
                                                 110     195/50R16       84      52J                     2-türig; 4-türig;
                                                         195/55R16       87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         M+S
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76U; FH0




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.10.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  195/50R16          84      124                     Adam-S;
                                                      195/55R16          87      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/45R16          83      11A; 12A; 54A           51A; 71A; 721; 73C;
                                                      205/50R16          87      11A; 12A; 248; 26P;     74D; 76U; FH0
                                                                                 27H
                                                             205/55R16 91        11A; 12A; 248; 26P;
                                                                                 27H
                S-D           e1*2001/116*0379*.. 141        195/55R16           51G; 52J                nur Opel Corsa D OPC;
                                                             205/50R16           11A; 22H; 22M; 24M;     bis
                                                                                 51G; 52J                e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76U; 76Z;
                                                                                                         FH0
                S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        195/50R16 84        11A;   26N; 26P         Corsa-E; ab
                                                             195/55R16 87        11A;   26N; 26P         e1*2001/116*0379*32;
                                                             205/50R16 87        11A;   248; 26B; 26N;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 27H                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                             205/55R16 91        11A;   248; 26B; 26N;   73C; 74D; 76U; FH0
                                                                                 27H
§22 100478*00




                Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74            195/45R16 80        11A; 21B; 22B; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R16 83        11A; 21B; 22F; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 24M                     73C; 74D; 915

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CORSA-C-     L659              74            195/45R16 80        11A; 21B; 22B; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                VAN                                          205/45R16 83        11A; 21B; 22F; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 24M                     73C; 74D; 915

                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88      195/55R16 87        12A; 5ET; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                D/MONOCA                                     195/55R16 91        12A; 51J                51A; 71A; 721; 73C;
                BB
                                                55 - 96      195/60R16           12A; 51G                74D
                                                55 - 103     205/55R16           12K; 51G

                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 88      195/55R16 87        12A; 5ET; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                MONOCAB                                      195/55R16 91        12A; 51J                51A; 71A; 721; 73C;
                B/ V                            55 - 96      195/60R16           12A; 51G                74D
                                                55 - 103     205/55R16           12K; 51G




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                X01Monocab   e1*2001/116*0215*.. 51 - 92     195/50R16 88        11A; 22Q; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R16 87        11A; 24M                12A; 51A; 71A; 721;
                                                             205/50R16 87        11A; 22L; 22Q; 24D;     73C; 74D; 76U
                                                                                 24J
                X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132           185/55R16           11A; 24M; 51G           Nur Meriva OPC;
                                                             205/50R16           11A; 22L; 22Q; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24J; 51G                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                R, VECTRA
                                                       215/55R16 93                                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                       225/50R16 92W             11A; 24M                729; 73C; 74D; 76U
                                                       225/55R16 95              11A; 24M; 367

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16            11A; 22L; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W        11A; 22L                12A; 51A; 71A; 721;
§22 100478*00




                              e11*2001/116*0235*..
                Z18XE                                      215/55R16     93      11A;   22L              729; 73C; 74D
                                                           225/50R16     92      11A;   22L
                Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 205/55R16             11A;   22L; 51G         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R16     91W     11A;   22L; 51J         12A; 51A; 71A; 721;
                                                  74 - 184 215/55R16     93      11A;   22L              729; 73C; 74D; 76U;
                                                           225/50R16     92      11A;   22L              DEB

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 74 - 155 215/55R16 93                                   12A; 51A; 71A; 721;
                                                          225/50R16 92W                                  729; 73C; 74D; 76U
                                                          225/55R16 95           11A; 21B; 367
                Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 91                                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                 74 - 184 215/55R16 93W                                  11H; 12A; 51A; 71A;
                                                          225/50R16 92W                                  721; 729; 73C; 74D;
                                                          225/55R16 95W          11A; 21B; 367           76U

                Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 110 195/60R16             12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 74 - 147 205/55R16          91      12T; 5FI                51A; 71A; 721; 73C;
                                                           205/55R16     94      12T                     74D; 76U; MAO
                                                           215/55R16     93      12A; 5GG
                                                           225/50R16     92      12A; 5GA; 57T




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA        VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-           e1*2007/46*0595*..        74 - 110 195/60R16            12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab/V                            74 - 147 205/55R16    91      12T; 5FI                51A; 71A; 721; 73C;
                                                                205/55R16    94      12T                     74D; 76U; MAO
                                                                215/55R16    93      12A; 5GG
                                                                225/50R16    92      12A; 5GA; 57T

                Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T98MONOC e1*98/14*0110*..       63 - 147 205/55R16 91                11A; 21B; 22B; 22N      Nur Zafira A OPC und
                AB
                                                                                                             Edition;
                                                                                                             10B; 11B;   11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                             73C; 74D
                T98MONOC       e1*98/14*0110*..        60 - 108 205/55R16 91         11A;   22B; 22F; 22N;   10B; 11B;   11G; 11H;
                AB                                                                   24C;   24M              12A; 51A;   71A; 721;
                                                                 225/50R16-92        11A;   22B; 22F; 22N;   73C; 74D
                                                                                     24C;   24D


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
§22 100478*00




                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : YS3F????; YS3E; YS3F?7??
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : YS3F
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 110       205/60R16    92      11A; 22L; 362           Kombi; Limousine;
                YS3F????     e4*2001/116*0065*.. 88 - 154       225/50R16    92      11A; 22L; 362           Frontantrieb;
                                                 88 - 184       205/55R16            51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                215/55R16            11A; 22L; 51G           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                225/50R16    92W     11A; 22L; 362           73C; 74D; 76U; DEJ
                                                                225/55R16    95      11A; 22L; 362
                                                       88 - 206 205/55R16            51G; 52J
                                                                215/55R16            11A; 22L; 51G; 52J




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 129 205/60R16     92      11A; 22L; 362           Saab 9-3; Saab 9-3
                                                           225/50R16     92      11A; 22L; 362           Aero;
                                                 110 - 184 205/55R16             51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/60R16     92W     11A; 22L; 362           12A; 51A; 71A; 721;
                                                           215/55R16             11A; 22L; 51G           73C; 74D
                                                           225/50R16     92W     11A; 22L; 362
                                                           225/55R16     95      11A; 22L; 362

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16             11A; 21P; 22I; 22M;     Kombi; Limousine;
                                                                                 24M; 51G; 52J           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                             215/55R16           11A; 21P; 22I; 22M;     11H; 12A; 51A; 71A;
                                                                                 24M; 51G                721; 73C; 74D; 76U


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
§22 100478*00




                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (ei nschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittk anten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
§22 100478*00




                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über di e
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 14
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesam te Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100478*00




                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
§22 100478*00




                     berücksichtigen.
                57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        205/55R16
                                     Hinterachse:                        225/50R16
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 974kg.
                5EA) Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1000kg.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                       Achslast von 1140kg.
                5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1200kg.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit Alpine Symbol nach ECE R-117-Reifen
                     zulässig.
                83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
§22 100478*00




                     zulässig.
                DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig
                DED) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig
                FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     S-D
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                       Variante(n):     Adam, Adam-S

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 280              y = 400                  VA
                             26P                     x = 230              y = 350                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100478*00




                             27F                  x = 240        y = 240            25                HA
                             27H                  x = 240        y = 240             8                HA
                             26J                  x = 280        y = 400            25                VA
                             26N                  x = 280        y = 400             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00290-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100478
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: QZ6560
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     S-D
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 300                  VA
                             26P                     x = 250              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 300        y = 300            25                HA
§22 100478*00




                             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                              Teiletypgenehmigung
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100478*00




                                         special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


                Genehmigungsnummer: 100478*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      QZ6560
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100478*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100478*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      02.10.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      25-00290-CX-GBM-00
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100478*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 22

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 100478*00




                      Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100478*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       24.10.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§22 100478*00




                      Anlagen:
                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100478*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        24.10.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      25-00290-CX-GBM-00                                                 02.10.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      QZ6560                                                             01.08.2025
§22 100478*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100478*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100478

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100478*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100478*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100478*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.