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							               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 27.04.2023
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               Fahrzeughersteller                         : AUDI, AUDI AG, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 20
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               WS1X                WS1X                       ohne                        66,45                     805      2361    02/22
               WS1X                WS1X                       ohne                        66,45                     820      2330    02/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : F8; F2; B81; B8; 4G1; 4H; 4G
§22 54270*01




               Zubehör                                    : B450L30517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : 8R2; FY; 8R; 4L1; 4L; 8R1
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H
                                                            140 Nm für Typ : FY; F2; 8R; 8R1; 8R2
                                                            160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/35R20 92             11A; 245; 248; 26B;       A4 Allroad Quattro ab
                                                                                    27F                       MJ2016;
                                                                  245/35R20 95      11A; 24J; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26N; 27F                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  255/30R20 92Y     11A; 24J; 244; 26B;       73C; 74A; 77E
                                                                                    26N; 27F
                                                                  255/35R20 93Y     11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                    26N; 27F




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y   11A; 24J; 24M; 26B;              Nicht A4 Allroad
                                                                         26N; 27B; 5GA                    Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                  90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246;              ab MJ2016; AUDI S4
                                                                         247; 26B; 26J; 27B;              (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                         27H
                                                           255/30R20 92Y 11A; 24C; 24D; 26B;              Limousine;
                                                                         26J; 27B; 27F                    Allradantrieb;
                                                  260      225/35R20 M+S 11A; 24J; 24M; 26B;              Frontantrieb;
                                                                         26N; 27B; 5GA; 52J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/35R20 95       11A; 21P; 22I; 24J; 248     Nur A4 Allroad
                                                                                                          Quattro bis MJ2015;
                                                            255/30R20 92      11A; 21P; 22I; 24J; 248     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                            255/35R20 93      11A; 21P; 22I; 24J; 248     723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                          77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y      nicht Allradantrieb; 11A;   AUDI A5 Sportback bis
                                                                              21B; 245; 5GA; 51J          MJ2016; 4-türig;
                                                  100 - 245 255/30R20 92      YDV; 11A; 21B; 21N;         Allradantrieb;
                                                                              245; 248; 5GM; 51J;         Frontantrieb;
                                                                              54F
§22 54270*01




                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                          76T; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y      YBD; YB9; 11A; 245;         A5 Coupé (B9) ab
                                                                              248; 26P; 27P               MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                          Sportback (B9) ab
                                                                                                          MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                          Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/35R20 92  11A; 245; 248; 26B;               A4 Allroad Quattro ab
                                                                        27F                               MJ2016;
                                                          245/35R20 95  11A; 24J; 248; 26B;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        26N; 27F                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                          255/30R20 92Y 11A; 24J; 244; 26B;               73C; 74A; 77E
                                                                        26N; 27F
                                                          255/35R20 93Y 11A; 24J; 244; 26B;
                                                                        26N; 27F




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 24J; 24M; 26B;              Nicht A4 Allroad
                                                                       26N; 27B; 5GA                    Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246;              ab MJ2016; AUDI S4
                                                                       247; 26B; 26J; 27B;              (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                       27H
                                                         255/30R20 92Y 11A; 24C; 24D; 26B;              Limousine;
                                                                       26J; 27B; 27F                    Allradantrieb;
                                                260      225/35R20 M+S 11A; 24J; 24M; 26B;              Frontantrieb;
                                                                       26N; 27B; 5GA; 52J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y      YDR; 11A; 22I; 22M;       AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                              24J; 51J                  bis MJ2016;
                                                            255/30R20 92      YDV; 11A; 21P; 22B;       Frontantrieb;
                                                                              22L; 24J; 24M; 51J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              54F
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 76T;
                                                                                                        77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95       11A; 21P; 22I; 24J; 248 Nur A4 Allroad
                                                                                                        Quattro bis MJ2015;
                                                            255/30R20 92      11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54270*01




                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                            255/35R20 93      11A; 21P; 22I; 24J; 248 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90       11A; 22I; 22M; 24J;       AUDI S5 Coupé (8T)
                                                                              5GA; 51J                  bis MJ2016; AUDI A5
                                                            255/30R20 92      YDV; 11A; 21P; 22B;       Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                              22L; 24J; 24M; 51J;       Allradantrieb;
                                                                              54F
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76T; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y      nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis
                                                                              21B; 245; 5GA; 51J        MJ2016; 4-türig;
                                                  100 - 245 255/30R20 92      YDV; 11A; 21B; 21N;       Allradantrieb;
                                                                              245; 248; 5GM; 51J;       Frontantrieb;
                                                                              54F
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76T; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y      nicht Allradantrieb;      AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                              YDR; 11A; 21B; 245;       bis MJ2016;
                                                                              5GA; 51J                  Allradantrieb;
                                                  105 - 245 255/30R20 92      YDV; 11A; 21B; 21N;       Frontantrieb;
                                                                              245; 248; 51J; 54F        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        76T; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 245;             A5 Coupé (B9) ab
                                                                        248; 26P; 27P                   MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                        Sportback (B9) ab
                                                                                                        MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                        S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                        MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, A8, S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99         11A; 21B; 22I; 260; 52J kurzer Radstand;
                                                                                                      langer Radstand;
                                                            255/40R20 101     11A; 21B; 22I; 260; 270 Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      723; 729; 73C; 74A;
§22 54270*01




                                                                                                      76T

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200   245/45R20 99      11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                100 - 260   255/45R20 101     11A; 24C; 24D             12A; 51A; 573; 71K;
                                                230 - 260   245/45R20 99Y     11A; 24C; 24D             723; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99        11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                100 - 260 255/45R20 101       11A; 24C; 24D             12A; 51A; 573; 71K;
                                                230 - 260 245/45R20 99Y       11A; 24C; 24D             723; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99        11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                100 - 260 255/45R20 101       11A; 24C; 24D             12A; 51A; 573; 71K;
                                                230 - 260 245/45R20 99Y       11A; 24C; 24D             723; 73C; 74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
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                                                                                                                  Seite: 5 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/30R20 92    11A; 26B; 260; 271;       A7 Sportback; S7
                                                                          5GM                       Sportback; Coupe; 4-
                                                          255/35R20 93    11A; 26B; 260; 271;       türig; Allradantrieb;
                                                                          5HA                       Frontantrieb;
                                                140 - 245 245/35R20 95    11A; 26B; 270             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                140 - 331 255/35R20 97    11A; 26B; 260; 271        12A; 51A; 573; 71K;
                                                309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 270; 52J          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                    77E
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 235/35R20    92Y 11A; 24J; 26B; 260;     A6; nicht A6 allroad
                                                                            5GM; 57E; 67J; 67X      quattro; S6; Kombi;
                                                            245/35R20   95Y 11A; 241; 244; 246;     Stufenheck;
                                                                            247; 26B; 260; 272      Allradantrieb;
                                                  100 - 331 255/30R20   92Y nicht Kombi; 11A; 241; Frontantrieb;
                                                                            244; 246; 247; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            261; 273; 5GM           12A; 51A; 573; 71K;
                                                            255/35R20   97Y 11A; 241; 244; 246;     723; 73C; 74A; 77E
                                                                            247; 26B; 261; 273;
                                                                            5IM
                                                  309 - 331 245/35R20   M+S 11A; 241; 244; 246;
                                                                            247; 26B; 260; 272; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
§22 54270*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92   11A; 26B; 260; 271;     A7 Sportback; S7
                                                                        5GM                     Sportback; Coupe; 4-
                                                         255/35R20 93   11A; 26B; 260; 271;     türig; Allradantrieb;
                                                                        5HA                     Frontantrieb;
                                               140 - 245 245/35R20 95   11A; 26B; 270           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               140 - 331 255/35R20 97   11A; 26B; 260; 271      12A; 51A; 573; 71K;
                                               309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 270; 52J       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                77E
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 24J; 26B; 260;      A6; nicht A6 allroad
                                                                        5GM; 57E; 67J; 67X      quattro; S6; Kombi;
                                                         245/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246;      Stufenheck;
                                                                        247; 26B; 260; 272      Allradantrieb;
                                               100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 241; Frontantrieb;
                                                                        244; 246; 247; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        261; 273; 5GM           12A; 51A; 573; 71K;
                                                         255/35R20 97Y 11A; 241; 244; 246;      723; 73C; 74A; 77E
                                                                        247; 26B; 261; 273;
                                                                        5IM
                                               309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 241; 244; 246;
                                                                        247; 26B; 260; 272; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 245/40R20 99  11A; 26P               A7 Sportback;
                                                         255/35R20 97  11A; 248; 26B; 26N;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       5IM                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                         255/40R20 101 11A; 248; 26B; 26N     73C; 74A



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B;    A6; Kombilimousine;
                                                                       27H                    Limousine;
                                                         245/40R20 99  11A; 241; 244; 246;    Allradantrieb;
                                                                       247; 26B; 27H; 5JK     Frontantrieb;
                                                         255/35R20 97  11A; 241; 244; 246;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       247; 26B; 26N; 27F;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       5IM
                                                         255/40R20 101 11A; 241; 244; 246;    73C; 74A
                                                                       247; 26B; 26N; 27F
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 235/45R20 100 11A; 245; 248; 26B;    A6 ALLROAD
                                                                       26N; 27H               QUATTRO;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                         245/40R20 99  11A; 24J; 248; 26B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       26N; 27H               12A; 51A; 71K; 723;
                                                         245/45R20 99  11A; 24J; 248; 26B;    73C; 74A; 768
                                                                       26N; 27H
                                                         255/40R20 101 11A; 24J; 244; 26B;
                                                                       26J; 27F
                                                         255/45R20 101 11A; 24J; 244; 26B;
                                                                       26J; 27F
§22 54270*01




               Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8, S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/40R20 101       11A; 248; 26B; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 103 11A; 241; 244; 246; 26J Q5; SQ5; Q5 Sportback;
                                                                                               SQ5 Sportback;
                                                         255/40R20 101 11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                          26J; 26P; 27I        Frontantrieb; inkl.
                                                         255/45R20 101 11A; 241; 244; 246;     Hybrid;
                                                                          26J; 26P; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                          26J; 26P; 27I        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99        11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                100 - 260 255/45R20 101       11A; 24C; 24D             12A; 51A; 573; 71K;
                                                230 - 260 245/45R20 99Y       11A; 24C; 24D             723; 73C; 74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 27.04.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20         109     11A; 248; 26P           ab
                                                          265/45R20         108                             e13*2007/46*1081*06;
                                                          265/50R20         107
                                                                              11A;       245; 248; 26B      Allradantrieb;
                                                          275/45R20         106
                                                                              11A;       248; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                320 - 373 255/50R20         M+S
                                                                              11A;       248; 26P; 52J      12A; 51A; 71K; 723;
                                                          265/45R20         M+S
                                                                              52J                           73C; 74D; 74E; 75I;
                                                          265/50R20         M+S
                                                                              11A;       245; 248; 26B;     PDH
                                                                              52J
                                                                275/45R20 M+S 11A;       248; 26P; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 265/50R20 107 12N                      Q8; SQ8;
                                                          275/45R20 106 12N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          275/50R20 109 12A                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 75I; 768;
                                                                                                 PDH
               4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109 11A; 248; 26P            ab
                                                          265/45R20 108                          e1*2001/116*0350*20;
                                                          265/50R20 107 11A; 245; 248; 26B       Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                          275/45R20 106 11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54270*01




                                                320 - 373 255/50R20 M+S 11A; 248; 26P; 52J       12A; 51A; 71K; 723;
                                                          265/45R20 M+S 52J                      73C; 74D; 74E; 75I;
                                                          265/50R20 M+S 11A; 245; 248; 26B;      PDH
                                                                          52J
                                                          275/45R20 M+S 11A; 248; 26P; 52J


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI AG, QUATTRO GmbH
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 4G (Schraubenbund lose)
               Zubehör                                    : B450L30517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : B8
               Zubehör                                    : B450L30517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : FY
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; 4G
                                                            140 Nm für Typ : FY




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                     Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 27.04.2023
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                                                                                                                      Seite: 8 von 27
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0544*.. 412 - 445 245/40R20 99  52J                                  nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                         255/40R20 101 52J                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B8           e1*2001/116*0447*.. 331             255/30R20 92        52J                     RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                                                            Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                            76Z

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               B8           e1*2001/116*0447*.. 331   255/30R20 92     52J                  RS5 Cabriolet; RS5
                                                                                            Coupe; RS5 Sportback;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76Z
§22 54270*01




               Verkaufsbezeichnung:     Q5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/45R20 103       11A; 241; 244; 246; 26J Q5; ; Q5 Sportback;
                                                                                                            SQ5 Sportback;
                                                                255/40R20 101       11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                                    26J; 26P; 27I           Frontantrieb; inkl.
                                                                255/45R20 101       11A; 241; 244; 246;     Hybrid;
                                                                                    26J; 26P; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                265/45R20 104       11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    26J; 26P; 27I           73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 235/55R20          105                             inkl. Hybrid;
                                                         245/50R20          102                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/45R20          104                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                         265/50R20          107     11A; 245; 248           73C; 74D; 74E; 75I;
                                                         275/45R20          106                             77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrie b
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits i n der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 54270*01




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 54270*01




                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hecksc hürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§22 54270*01




                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche si nd dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
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                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 27
                      werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten. Alle an ein und
                      derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         235/35R20
                                    Hinterachse:                         265/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
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                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R20
                                    Hinterachse:                          275/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 27
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröß e ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
               YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
§22 54270*01




                                    Vorderachse:                          255/30R20
                                    Hinterachse:                          265/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/30R20
                                    Hinterachse:                          255/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/30R20
                                    Hinterachse:                        245/30R20.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/30R20
                                    Hinterachse:                        255/30R20.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54270*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54270*01




                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            20                HA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B8
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54270*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 350            25                HA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 250            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B8
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
§22 54270*01




                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B81
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1084*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 240              y = 300                  HA
                            26B                     x = 280              y = 310                  VA
                            26P                     x = 230              y = 260                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54270*01




                            27F                  x = 240        y = 300            19                HA
                            27H                  x = 240        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 280        y = 310            11                VA
                            26N                  x = 280        y = 310             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4L
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0350*..
                      Handelsbez.:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 400                  VA
                            26P                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 260              y = 290                  HA
§22 54270*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 200                  VA
                            26P                     x = 350              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 400            30                HA
§22 54270*01




                            27H                  x = 270        y = 400             8                HA
                            26J                  x = 400        y = 200            22                VA
                            26N                  x = 400        y = 200             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
§22 54270*01




                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B8
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

                      Variante(n):     Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 240              y = 300                  HA
                            26B                     x = 280              y = 310                  VA
                            26P                     x = 230              y = 260                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54270*01




                            27F                  x = 240        y = 300            19                HA
                            27H                  x = 240        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 280        y = 310            11                VA
                            26N                  x = 280        y = 310             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F8
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1751*..
                      Handelsbez.:     A8 L, A8, S8

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
§22 54270*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Coupe, Nur A7

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 230              y = 250                  VA
                            26P                     x = 180              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 350            27                HA
§22 54270*01




                            27H                  x = 270        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 230        y = 250            28                VA
                            26N                  x = 230        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54270*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00060-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54270
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: QV8520
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.04.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 27 von 27

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      QUATTRO
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                      Handelsbez.:     Q5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54270*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8½ J x 20 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54270*01




                                        special wheels for passenger cars 8½ J x 20 H2


               Genehmigungsnummer: 54270*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     QV8520
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54270*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54270*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     27.04.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     22-00060-CX-GBM-01
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54270*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-6

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54270*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54270*01
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the remarks

                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       05.05.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54270*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54270*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        14.03.2022                 letztes Änderungsdatum: 05.05.2023
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     22-00060-CX-GBM-00                                                03.03.2022
                     22-00060-CX-GBM-01                                                27.04.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 54270*01




                     QV8520                                                            11.02.2022
                     QV8520                                                            26.04.2023

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See item V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54270*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54270

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54270*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54270*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54270*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.