Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller : AUDI, MG, QUATTRO GmbH, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum VE4X VE4X ohne 57,1 820 2330 03/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: QV8520 KBA: 54270 Lochkreis: 5x112 ET: 38 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAWG §22 54271*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: QV8520 KBA: 54270 Lochkreis: 5x112 ET: 38 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAWG Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : FZ; FZ Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : F3 Zubehör : B450L27517R13 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : GA; 4F1; 4F; 4E; 8J Zubehör : Serie, s. Auflage 74D §22 54271*01 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : FZ; 4E; 4F; 4F1; 8J 140 Nm für Typ : GA 165 Nm für Typ : F3 erhoeht Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 22H; 24J; 24M; nicht Kombi; 5GA Limousine; Front- u. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D 4F e1*2001/116*0254*.. 320 265/30R20 94Y QBN; 11A; 21P; 22H; Nur AUDI S6; 22P; 24M; 5HI; 54A Allradantrieb; Limousine u. Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y YD0; 5HR nicht für gepanzerte 154 - 331 255/35R20 97Y CF6; 51J Fz; 275/35R20 98 YD1; 11A; 21B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90 11A; 21P; 22H; 22M; bis e1*2001/116*0374*.. 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0369*16; 255/30R20 92 11A; 21P; 22H; 22L; Cabrio; Coupe; 22Q; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 22H; 24J; 24M; nicht Kombi; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 5GA Limousine; Front- u. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 221 225/35R20 90 SQ2; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; §22 54271*01 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96 erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95 165 Nm; Q3; 245/45R20 99 Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 245; 248 Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96 erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95 165 Nm; Q3 Sportback; 245/45R20 99 Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 255/45R20 101 YCV; 57F; KAWG Q4 40 e-tron; Q4 40 265/40R20 104 YCZ; 57F; KAWG Sportback e-tron; Q4 265/45R20 104 YCY; 57F; KAWG 50 e-tron; Q4 50 Sportback e-tron; Q4 45 e-tron; Q4 45 Sportback e-tron; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E FZ e1*2018/858*00006*.. 70 255/45R20 101 YCV; 57F; KAWG Q4 35 e-tron; Q4 35 265/40R20 100 YCZ; 57F; KAWG Sportback e-tron; 265/45R20 104 YCY; 57F; KAWG Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 245/45R20 99 YCZ; 57E Q4 35 e-tron; Q4 40 e- tron; Q4 35 Sportback e-tron; Q4 40 Sportback e-tron; Q4 50 e-tron; Q4 50 §22 54271*01 Sportback e-tron; Q4 45 e-tron; Q4 45 Sportback e-tron; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 77E Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/35R20 90 11A; 26B; 26N ab 245/30R20 90 11A; 245; 248; 26B; e1*2001/116*0369*17; 26J; 27U Allradantrieb; 255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; TT; TTS; 26J; 27H; 27U 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MG Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : B450L27517R13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AS23P-L e5*2018/858*00003*.. 119 225/40R20 94 Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: TT RS Coupe, TT RS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J1 e1*KS07/46*0054*.. 294 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; TTRS; Allradantrieb; 26J; 27U Frontantrieb; 255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H; 27U 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: TT RS Coupé, TT RS Roadster §22 54271*01 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2007/46*1686*.. 294 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; TTRS; Allradantrieb; 26J; 27U Frontantrieb; 255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H; 27U 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : K1 140 Nm für Typ : KN; 5FP Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5FP e9*2007/46*6394*.. 221 225/35R20 90 ATECA CUPRA; 235/35R20 92 11A; 245 Allradantrieb; 245/30R20 90 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 245/35R20 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E 5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/35R20 90 Allradantrieb; 235/35R20 92 11A; 245 Frontantrieb; 245/30R20 90 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R20 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: Born Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K1 e9*2018/858*04001*.. 70 225/40R20 94 11A; 24J; 248; 26B Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: Tarraco Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 180 235/45R20 100 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: QV8520 KBA: 54270 Lochkreis: 5x112 ET: 38 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAWG Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D §22 54271*01 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NX; NY 140 Nm für Typ : NS; NU Verkaufsbezeichnung: ENYAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NY e8*2007/46*0416*.. 70 255/45R20 101 YCV; 57F; KAWG ENYAQ 60; ENYAQ 50; 265/40R20 104 YCZ; 57F; KAWG Heckantrieb; 265/45R20 104 YCY; 57F; KAWG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E NY e8*2007/46*0416*.. 70 245/45R20 103 ENYAQ 60; ENYAQ 50; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E NY e8*2007/46*0416*.. 70 - 77 245/45R20 99 YCZ; 57E ENYAQ 60; ENYAQ 80; ENYAQ 50; ENYAQ 80X; ENYAQ RS; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: ENYAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NY e8*2007/46*0416*.. 70 - 77 255/45R20 101 YCV; 57F; KAWG ENYAQ 80; ENYAQ 80X; 265/40R20 104 YCZ; 57F; KAWG ENYAQ RS; 265/45R20 104 YCY; 57F; KAWG Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E Verkaufsbezeichnung: KAROQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NU e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 5GA 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 241; 246; 248 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: KODIAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 180 235/45R20 100 Allradantrieb; 245/40R20 99 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D §22 54271*01 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NX e8*2007/46*0355*.. 81 - 180 225/35R20 90 11A; 248; 26B; 26N; inkl. Octavia Scout; 5GA inkl. Octavia RS; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: QV8520 KBA: 54270 Lochkreis: 5x112 ET: 38 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAWG Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : E2; 3d; 3D 140 Nm für Typ : A1; 5N 140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2 e1*2018/858*00004*.. 77 255/45R20 101 YCV; 57F; KAWG GTX 220kW; ID.4; PRO 265/40R20 100 YCZ; 57F; KAWG 4MOTION 195kW; 265/45R20 104 YCY; 57F; KAWG Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/45R20 YCV; 51G; KAWG ID.4; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E E2 e1*2018/858*00004*.. 70 245/45R20 99 YCZ; 57E Pro 150 kW; Pure 109 kW; Pure 125 kW; ID.4; Pro 128 kW; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 77E E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/45R20 101 YCV; 57F; KAWG Pure 109 kW; Pure 125 265/40R20 100 YCZ; 57F; KAWG kW; ID.4; Heckantrieb; 265/45R20 104 YCY; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E §22 54271*01 E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/45R20 101 YCV; 57F; KAWG Pro 150 kW; ID.4; Pro 265/40R20 100 YCZ; 57F; KAWG 128 kW; Heckantrieb; 265/45R20 104 YCY; 57F; KAWG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E E2 e1*2018/858*00004*.. 77 245/45R20 99 YCZ; 57E GTX 220kW; ID.4; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A; 77E E2 e1*2018/858*00004*.. 70 245/45R20 99 Pure 109 kW; Pure 125 kW; ID.4; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 85 - 180 235/45R20 96 ab e1*2007/46*0487*.. 245/40R20 95 11A; 27I e1*2001/116*0450*24; ohne R-Line; ab e1*2007/46*0487*15; nicht Allspace; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 180 235/45R20 100V ohne R-Line; ab 245/40R20 99W 11A; 27I e1*2007/46*0487*15; Allspace; ab e1*2001/116*0450*31; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 5N e1*2001/116*0450*.., 85 - 180 235/45R20 96 ab e1*2007/46*0487*.. 245/40R20 95 11A; 27I e1*2001/116*0450*24; mit R-Line; ab e1*2007/46*0487*15; nicht Allspace; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 96 mit R-Line; Allspace; 245/40R20 95 11A; 27I ab e1*2001/116*0450*31; §22 54271*01 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: T-ROC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A1 e13*2007/46*1845*.. 81 - 110 225/35R20 90 11A; 245; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 221 225/35R20 90 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 245/40R20 99 nicht V10 Diesel; e1*2007/46*0452*.. 255/35R20 97 CF6; 5IM; 68Q 10B; 11B; 11G; 11H; 3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573; e1*98/14*0189*.. 71K; 723; 729; 73C; 74D 3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97 CF6; 5IM; 68Q nicht V10 Diesel; e1*2007/46*0452*.. 177 - 331 245/40R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573; e1*98/14*0189*.. 71K; 723; 729; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. §22 54271*01 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslas che der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des K otflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der §22 54271*01 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anl age zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 54271*01 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhin weis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 54271*01 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bz w. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 255/35R20 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KAWG) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse QV8520 KBA: 54270 Lochkreis 5x112 ET: 38 §22 54271*01 QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern. YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 255/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, s o ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R20 Hinterachse: 265/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 265/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YD0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 245/35R20 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YD1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/35R20 Hinterachse: 275/35R20 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54271*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 54271*01 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2007/46*1686*.. Handelsbez.: TT RS Coupé, TT RS Roadster Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54271*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: 8J1 Genehm.Nr.: e1*KS07/46*0054*.. Handelsbez.: TT RS Coupe, TT RS Roadster Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54271*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: K1 Genehm.Nr.: e9*2018/858*04001*.. Handelsbez.: Born Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 295 VA 26P x = 245 y = 245 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 295 y = 295 25 VA §22 54271*01 26N x = 295 y = 295 8 VA 27F x = 310 y = 300 15 HA 27H x = 310 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NX Genehm.Nr.: e8*2007/46*0355*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 240 VA 26P x = 250 y = 190 VA 27B x = 280 y = 270 HA 27I x = 230 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54271*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 240 20 VA 26N x = 300 y = 240 8 VA 27F y = 280 y = 270 10 HA 27H y = 280 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 5N Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*.. Handelsbez.: TIGUAN Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA §22 54271*01 27F x = 300 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: A1 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1845*.. Handelsbez.: T-ROC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 270 y = 300 HA 27I x = 220 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54271*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 300 15 HA 27H x = 270 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 5N Genehm.Nr.: e1*2007/46*0487*.. Handelsbez.: TIGUAN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA §22 54271*01 27F x = 300 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 22-00083-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54271 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: QV9020 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.05.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: A1 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1845*.. Handelsbez.: T-ROC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 270 y = 300 HA 27I x = 220 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54271*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 300 20 HA 27H x = 270 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54271*01 special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2 Genehmigungsnummer: 54271*01 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: QV9020 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 54271*01 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 54271*01 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 23.05.2023 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 22-00083-CX-GBM-01 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 54271*01 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1-6 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 54271*01 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 54271*01 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung der Ausführungen Update of the remarks 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 06.06.2023 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 54271*01 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 54271*01 Approval No. Ausgabedatum: 09.05.2022 letztes Änderungsdatum: 06.06.2023 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 22-00083-CX-GBM-00 15.04.2022 22-00083-CX-GBM-01 23.05.2023 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date §22 54271*01 QV9020 04.03.2022 QV9020 18.05.2023 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes See item V.5. of the test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 54271*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 54271 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 54271*01 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 54271*01 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 54271*01 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.