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							               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                      Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 02.05.2022
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               Fahrzeughersteller                         : AUDI, QUATTRO GmbH
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)         : 36
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart               : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               WS2X                WS2X                       ohne                        66,45                      820      2330    04/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : F8; 4G1; F2; 4G
§22 54277*00




               Zubehör                                    : B450L30517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : FY
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2; 4G; 4G1
                                                            140 Nm für Typ : FY; F2
                                                            145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro,           A7/S7 Sportba ck,
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/30R21 93Y             11A; 26P; 270; 5HA       A7 Sportback; S7
                                                 140 - 331 265/30R21 96Y             11A; 26B; 270            Sportback; Coupe; 4-
                                                           275/30R21 98              11A; 26N; 27F            türig; Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                              77E
                4G1           e13*2007/46*1147*.. 100 - 331 255/30R21 93Y            nicht Kombi              A6; nicht A6 allroad
                                                                                     Allradantrieb; 11A; 245; quattro; S6; Kombi;
                                                                                     248; 26B; 260; 271;      Stufenheck;
                                                                                     5HA
                                                                  265/30R21 96Y      11A; 245; 248; 26B;      Allradantrieb;
                                                                                     260; 272                 Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                              723; 73C; 74A; 77E


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26P; 270; 5HA        A7 Sportback; S7
                                               140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 26B; 270             Sportback; Coupe; 4-
                                                         275/30R21 98   11A; 26N; 27F            türig; Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                 77E
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi               A6; nicht A6 allroad
                                                                        Allradantrieb; 11A; 245; quattro; S6; Kombi;
                                                                        248; 26B; 260; 271;      Stufenheck;
                                                                        5HA
                                                         265/30R21 96Y 11A; 245; 248; 26B;       Allradantrieb;
                                                                        260; 272                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                 723; 73C; 74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 54277*00




               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 245/40R21 100 11A; 26P                A6 ALLROAD
                                                                                               QUATTRO;
                                                         255/40R21 102 11A; 248; 26N; 26P      Allradantrieb;
                                                         265/35R21 101 11A; 245; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       26N; 27H                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                               73C; 74A
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 245/35R21 96  11A; 245; 248; 26P; 5IE A6; Kombilimousine;
                                                                                               Limousine;
                                                         255/35R21 98  11A; 245; 248; 26P;     Allradantrieb;
                                                                       5JA                     Frontantrieb;
                                                         265/30R21 96  11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       27H; 5IE                12A; 51A; 71A; 723;
                                                         265/35R21 101 11A; 24J; 248; 26B;     73C; 74A
                                                                       27H
                                                         275/30R21 98  11A; 241; 244; 246;
                                                                       26B; 27H; 5JA

               Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8, S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/35R21 98        11A; 26P; 5JA             erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            265/35R21 101     11A; 26P                  145 Nm;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 740




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 02.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 245; 248                          Q5; SQ5; Q5 Sportback;
                                                         255/40R21 102 11A; 245; 248; 26N                     SQ5 Sportback;
                                                         265/40R21 105 11A; 24J; 248; 26N                     Allradantrieb;
                                                         275/35R21 103 11A; 241; 244; 246; 26J                Frontantrieb; inkl.
                                                                                                              Hybrid;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                              73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Q5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/40R21   100     11A; 245; 248             Q5; Q5 Sportback; SQ5
                                                                255/40R21   102     11A; 245; 248; 26N        Sportback;
                                                                265/40R21   105     11A; 24J; 248; 26N        Allradantrieb;
§22 54277*00




                                                                275/35R21   103     11A; 241; 244; 246; 26J   Frontantrieb; inkl.
                                                                                                              Hybrid;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                                              73C; 74D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebs erlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.05.2022
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                      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 54277*00




               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegu ng, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.05.2022
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               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dies er Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 54277*00




               272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften is t laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 12
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 54277*00




                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 200                  VA
                            26P                     x = 350              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54277*00




                            26J                  x = 400        y = 200            22                VA
                            26N                  x = 400        y = 200             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 400            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54277*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F8
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1751*..
                      Handelsbez.:     A8 L, A8, S8

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
§22 54277*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
§22 54277*00




                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Coupe, Nur A7

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 230              y = 250                  VA
                            26P                     x = 180              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 230        y = 250            28                VA
§22 54277*00




                            26N                  x = 230        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 350            27                HA
                            27H                  x = 270        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 21-00101-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54277
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: QV9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      QUATTRO
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                      Handelsbez.:     Q5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54277*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9½ J x 21 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54277*00




                                        special wheels for passenger cars 9½ J x 21 H2


               Genehmigungsnummer: 54277*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     QV9521
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54277*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54277*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     02.05.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     21-00101-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54277*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-4

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54277*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54277*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       18.05.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54277*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54277*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        18.05.2022                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     21-00101-CX-GBM-00                                                 02.05.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     QV9521                                                             29.03.2022
§22 54277*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54277*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54277

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54277*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54277*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54277*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.