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							             Gutachten 366-0467-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52998
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: RU1020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 19.12.2019
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                             Fahrzeughersteller                          : BMW, BMW AG



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
             512040741/IZX       RU1020/IZX                  ohne                       74,1                  1100     2500    35/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
§ 22 52998




             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C028; Radbefestigung: Serie


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             HY           e1*2007/46*0323*.. 300       275/40R20                 51G; 57E; 575             Nur ActiveHybrid X6;
                                                                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74D; 744;
                                                                                                           76A

             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 265/40R20 100 XF7; 57E                             BMW X6 (Baureihe
                                                                                                           E71);
                                                              265/45R20 104 XF8; 57E                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              275/40R20 102 XF9; 57E; 575                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                           76A; 77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0467-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52998
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RU1020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.12.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 275/40R20             51G; 57E; 575            BMW X6 (Baureihe
                                                                                                       E71);
                                                                                                       nur mit Radabdeckung
                                                                                                       Serie;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                       77E
             X70            e1*2001/116*0420*..   155 - 200 295/40R20 106 11A; 24C; 24N                BMW X5 (Baureihe
                                                                                                       E70);
                                                  155 - 330 265/45R20 108 11A; 24N; 24O                nicht
                                                            275/40R20     11A; 24N; 24O; 51G           beschussgeschütztes
                                                            295/40R20     11A; 24C; 24N                Fz.;
                                                            106W
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       77E

             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
             X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 265/40R20 104Y                                  ab
                                                                                                       e1*2007/46*0421*10;
§ 22 52998




                                                           265/45R20 104Y                              BMW X5 (F15); nur mit
                                                           275/40R20                                   Radabdeckung Serie;
                                                           106W
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb; nicht
                                                                                                       beschussgeschütztes
                                                                                                       Fz.;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 77E
             X5             e1*2007/46*0421*..    155 - 330 275/40R20         GAI; 51G                 ab
                                                                                                       e1*2007/46*0421*10;
                                                                                                       BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                                       Radabdeckung Serie;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb; nicht
                                                                                                       beschussgeschütztes
                                                                                                       Fz.;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 77E




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0467-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52998
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RU1020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.12.2019
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                                                                                                                   Seite: 3 von 8
             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 200 295/40R20 106 11A; 24C; 24N                     BMW X5 (Baureihe
                                                                                                       E70);
                                                 155 - 330 265/45R20 108 11A; 24N; 24O                 bis
                                                           275/40R20     11A; 24N; 24O; 51G            e1*2007/46*0421*09;
                                                           295/40R20     11A; 24C; 24N                 nicht
                                                           106W
                                                                                                       beschussgeschütztes
                                                                                                       Fz.;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       77E
             X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 265/40R20 100 XF7; 57E                      ab
                                                                                                       e1*2007/46*0412*08;
                                                           265/45R20 104 XF8; 57E                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                                       F16);
                                                           275/40R20 102 GAI; XF9; 57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 77E
             X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 265/40R20 100 XF7; 57E                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                                       E71);
                                                           265/45R20 104 XF8; 57E                      bis
§ 22 52998




                                                           275/40R20 102 XF9; 57E; 575                 e1*2007/46*0412*07;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 77E
             X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 275/40R20          51G; 57E; 575            BMW X6 (Baureihe
                                                                                                       E71);
                                                                                                       bis
                                                                                                       e1*2007/46*0412*07;
                                                                                                       nur mit Radabdeckung
                                                                                                       Serie;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                       77E




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0467-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52998
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RU1020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.12.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 275/40R20              GAI; 51G                 ab
                                                                                                       e1*2007/46*0454*11;
                                                                                                       BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                                       Radabdeckung Serie;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb; nicht
                                                                                                       beschussgeschütztes
                                                                                                       Fz.;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 77E
             X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 265/40R20 100 XF7; 57E                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                                       E71);
                                                           265/45R20 104 XF8; 57E                      bis
                                                           275/40R20 102 XF9; 57E; 575                 e1*2007/46*0454*13;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 77E
             X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 265/40R20 104Y                              ab
                                                                                                       e1*2007/46*0454*11;
                                                           265/45R20 104Y                              BMW X5 (F15); nur mit
§ 22 52998




                                                           275/40R20                                   Radabdeckung Serie;
                                                           106W
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb; nicht
                                                                                                       beschussgeschütztes
                                                                                                       Fz.;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 77E
             X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 265/40R20 100 XF7; 57E                      ab
                                                                                                       e1*2007/46*0454*14;
                                                           265/45R20 104 XF8; 57E                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                                       F16);
                                                           275/40R20 102 GAI; XF9; 57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 77E
             X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 275/40R20          51G; 57E; 575            BMW X6 (Baureihe
                                                                                                       E71);
                                                                                                       bis
                                                                                                       e1*2007/46*0454*13;
                                                                                                       nur mit Radabdeckung
                                                                                                       Serie;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                       77E




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0467-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52998
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RU1020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.12.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 8
             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 200 295/40R20 106 11A; 24C; 24N                     BMW X5 (Baureihe
                                                                                                       E70);
                                                 155 - 330 265/45R20 108 11A; 24N; 24O                 bis
                                                           275/40R20     11A; 24N; 24O; 51G            e1*2007/46*0454*10;
                                                           295/40R20     11A; 24C; 24N                 nicht
                                                           106W
                                                                                                       beschussgeschütztes
                                                                                                       Fz.;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       77E

             Verkaufsbezeichnung:     X5 M,X6 M
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             M7X          e1*2007/46*0172*.. 423           285/40R20     51G                           BMW X5 M (Baureihe
                                                           285/40R20 M+S 51G; 52J                      F15); ab
                                                                                                       e1*2007/46*0172*06;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 76A
             M7X            e1*2007/46*0172*..   423       285/40R20     51G                           BMW X6 M (Baureihe
                                                           285/40R20 M+S 51G; 52J                      F16); ab
§ 22 52998




                                                                                                       e1*2007/46*0172*06;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 76A
             M7X            e1*2007/46*0172*..   408       275/40R20          51G                      bis
                                                                                                       e1*2007/46*0172*05;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 76A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0467-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52998
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RU1020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.12.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§ 22 52998




                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0467-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52998
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RU1020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.12.2019
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             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 52998




             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             GAI) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 275/40R20
                  Hinterachse: 315/35R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0467-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52998
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: RU1020
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.12.2019
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                                 Vorderachse:                          265/40R20
                                 Hinterachse:                          305/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          265/45R20
                                 Hinterachse:                          295/40R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
§ 22 52998




                                 Vorderachse:                          275/40R20
                                 Hinterachse:                          305/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.