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							Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.01.2020
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                Fahrzeughersteller                          : BMW, BMW AG



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 10 J X 21 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
511240741/IZX       RU1021/IZX                  ohne                       74,1                  1100     2500    10/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C028; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
HY           e1*2007/46*0323*.. 300       285/35R21                 51G; 57E; 575             Nur ActiveHybrid X6;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74D; 744;
                                                                                              76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E                             BMW X6 (Baureihe
                                                                                              E71);
                                                 265/35R21 101 XFZ; 57E                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 285/35R21     51G; 57E; 575                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 285/35R21 101 Ohne                           721; 725; 73C; 74D;
                                                               Radhausverbreiter.             76A; 77E
                                                               Serie; 11A; 246; 57E;
                                                               575




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen   Auflagen
X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 285/35R21             nur mit Radabdeckung BMW X6 (Baureihe
                                                                 Serie; 51G; 57E; 575 E71);
                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                              285/35R21          11A; 24O; 57E; 99G   51A; 71C; 71K; 721;
                                              105W
                                                                                          725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                          77E
X70            e1*2001/116*0420*..   155 - 330 285/35R21         11A; 24N; 24O; 51G       BMW X5 (Baureihe
                                                                                          E70);
                                                                                          nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen    Auflagen
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21              nur mit Radabdeckung BMW X5 (F15);
                                                                 Serie; 12A; 51G       10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                       73C; 74D; 76A; 77E
X5             e1*2007/46*0421*..    155 - 330 285/35R21         51G                   ab
                                                                                       e1*2007/46*0421*10;
                                                                                       BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                       Radabdeckung Serie;
                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                       Heckantrieb; nicht
                                                                                       beschussgeschütztes
                                                                                       Fz.;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                       77E
X5             e1*2007/46*0421*..    155 - 330 285/35R21         nur mit Radabdeckung ab
                                                                 Serie; GAJ; 11A; 245; e1*2007/46*0421*10;
                                                                 51G                   BMW X5 (F15);
                                                                                       Allradantrieb;
                                              285/35R21          11A; 24O; 99G         Heckantrieb; nicht
                                              105W
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74D; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 285/35R21              11A; 24N; 24O; 51G       BMW X5 (Baureihe
                                                                                          E70);
                                                                                          bis
                                                                                          e1*2007/46*0421*09;
                                                                                          nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          77E
X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                          E71);
                                              265/35R21 101 XFZ; 57E                      bis
                                              285/35R21     51G; 57E; 575                 e1*2007/46*0412*07;
                                              285/35R21 101 Ohne                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Radhausverbreiter.            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            Serie; 11A; 246; 57E;         721; 725; 73C; 74D;
                                                            575
                                                                                  76A; 77E
X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E              ab
                                                                                  e1*2007/46*0412*08;
                                              265/35R21 101 XFZ; 57E              BMW X6 (Baureihe
                                                                                  F16);
                                              285/35R21     nur mit Radabdeckung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Serie; GAJ; 51G; 57E 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              285/35R21 101 Ohne                  721; 725; 73C; 74D;
                                                            Radhausverbreiter.    76A; 77E
                                                            Serie; GAJ; 11A; 245;
                                                            57E
X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 285/35R21     nur mit Radabdeckung BMW X6 (Baureihe
                                                            Serie; 51G; 57E; 575  E71);
                                                                                  bis
                                              285/35R21     11A; 24O; 57E; 99G    e1*2007/46*0412*07;
                                              105W
                                                                                  10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                  725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                  77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21              51G                      ab
                                                                                          e1*2007/46*0454*11;
                                                                                          BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                          Radabdeckung Serie;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          77E
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                          E71);
                                              265/35R21 101 XFZ; 57E                      bis
                                              285/35R21     51G; 57E; 575                 e1*2007/46*0454*13;
                                              285/35R21 101 Ohne                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Radhausverbreiter.            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            Serie; 11A; 246; 57E;         721; 725; 73C; 74D;
                                                            575
                                                                                       76A; 77E
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 285/35R21          nur mit Radabdeckung ab
                                                                 Serie; GAJ; 11A; 245; e1*2007/46*0454*11;
                                                                 51G                   BMW X5 (F15);
                                                                                       Allradantrieb;
                                              285/35R21          11A; 24O; 99G         Heckantrieb; nicht
                                              105W
                                                                                  beschussgeschütztes
                                                                                  Fz.;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                  74D; 77E
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 255/40R21 102 XFY; 57E              ab
                                                                                  e1*2007/46*0454*14;
                                              265/35R21 101 XFZ; 57E              BMW X6 (Baureihe
                                                                                  F16);
                                              285/35R21     nur mit Radabdeckung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            Serie; GAJ; 51G; 57E 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              285/35R21 101 Ohne                  721; 725; 73C; 74D;
                                                            Radhausverbreiter.    76A; 77E
                                                            Serie; GAJ; 11A; 245;
                                                            57E
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 285/35R21     nur mit Radabdeckung BMW X6 (Baureihe
                                                            Serie; 51G; 57E; 575  E71);
                                                                                  bis
                                              285/35R21     11A; 24O; 57E; 99G    e1*2007/46*0454*13;
                                              105W
                                                                                  10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                  725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                  77E



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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                                                                                                      Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 285/35R21              11A; 24N; 24O; 51G       BMW X5 (Baureihe
                                                                                          E70);
                                                                                          bis
                                                                                          e1*2007/46*0454*10;
                                                                                          nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     X5 M,X6 M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
M7X          e1*2007/46*0172*.. 408           285/35R21          51G; 57E; 575            bis
                                                                                          e1*2007/46*0172*05;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76A
M7X            e1*2007/46*0172*..   423       285/35R21          51G                      BMW X5 M (Baureihe
                                                                                          F15); ab
                                                                                          e1*2007/46*0172*06;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76A
M7X            e1*2007/46*0172*..   423       285/35R21          51G                      BMW X6 M (Baureihe
                                                                                          F16); ab
                                                                                          e1*2007/46*0172*06;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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                                                                                                      Seite: 6 von 8
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0501-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
99G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        285/35R21
                    Hinterachse:                        325/30R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 53012
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: RU1021
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAJ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 285/35R21
     Hinterachse: 325/30R21
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R21
                    Hinterachse:                          285/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/35R21
                    Hinterachse:                          275/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.