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							                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 11

                             Fahrzeughersteller                      : BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 37
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
                             IZ2X 72,6           IZ2X                    Ø72,6-BM1-Ø74,1             72,6                 1100     2500      10/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                                       für Typ : 560X
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : X-N1; X1; X1-N1; (Nur BMW X1)
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : UKL-C/X; UKL/X; UKL-N1
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 1C
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : X83
                             Zubehör                                 : BM22


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                       Typ : X53
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Zubehör                                 : BM22


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 560X
                                                                       120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                                                       140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X53; X83; 1C
                                                                       140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19        11A; 24J; 51G; 57E;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         575; 58L                     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                           245/40R19 94W 11A; 24J; 57E; 993           721; 725; 73C; 74D;
                                                                           255/40R19 96  11A; 24J; 24M; 575;          74P
                                                                                         58L
                                                                           275/35R19 96W 11A; 24D; 57F; 993

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/50R19 103                                nicht für gepanzerte
                                          e1*98/14*0153*..     255 - 265 255/50R19 103 52J                            Fz;
                                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                                                                                      11H; 12A; 51A; 6AZ;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 74D; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 245/35R19 93Y 11A; 24J                        nur Kombi
                                                                        275/30R19 96  11A; 22I; 24M; 57F;             Allradantrieb;
                                                                                      99E                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                      74D; 74P
                             560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/35R19 91Y 11A; 24J                    nur Limousine
                                                                            245/35R19 93Y 11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                                                            265/30R19 93Y 11A; 22B; 24M; 57F;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          990                         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                            275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F;         721; 725; 729; 73C;
                                                                                          99E                         74D; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 225/40R19 89      11A; 21B; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             247; 272                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                           235/35R19 87      11A; 24C; 244; 247;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             261; 272                 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R19 89          11A; 21B; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             247; 272                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                           235/35R19 87      11A; 24C; 244; 247;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             261; 272                 74P
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 11
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R19 89          11A; 21B; 24C; 244;      ab
                                                                                             247; 272                 e1*2007/46*0563*01;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/35R19 87      11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             261; 272                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                      74P

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/35R19 91W         11A; 248; 51J            Nur BMW X1;
                                                                       245/35R19 93          11A; 248                 Allradantrieb;
                                                                       255/35R19 92W         GA4; 11A; 22I; 244;      Heckantrieb;
                                                                                             57F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 74D; 74P; 744;
                                                                                                                      76B; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
§ 22 52993, Erweiterung 01




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/35R19 91W          11A; 248; 51J            Nur BMW X1;
                                                                      245/35R19 93           11A; 248                 Allradantrieb;
                                                                      255/35R19 92W          GA4; 11A; 22I; 244;      Heckantrieb;
                                                                                             57F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 74D; 74P; 744;
                                                                                                                      76B; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/45R19 98          GAE; 11A; 248            BMW X3; BMW X4;
                                                                       255/40R19 96W         11A; 245; 248; 994       Allradantrieb;
                                                                       255/45R19 100         11A; 245; 248; 994       Heckantrieb;
                                                                       275/40R19 101         GAE; 11A; 244; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                      74D; 74P; 77E
                             X-N1           e1*2007/46*0454*..   85 - 190 235/35R19 91W 11A; 248; 51J                 Nur BMW X1;
                                                                          245/35R19 93  11A; 248                      Allradantrieb;
                                                                          255/35R19 92W GA4; 11A; 22I; 244;           Heckantrieb;
                                                                                        57F                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 74D; 74P; 744;
                                                                                                                      76B; 77E
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 11
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98          GAE; 11A; 248            BMW X3; BMW X4;
                                                                       255/40R19 96W         11A; 245; 248; 994       Allradantrieb;
                                                                       255/45R19 100         11A; 245; 248; 994       Heckantrieb;
                                                                       275/40R19 101         GAE; 11A; 244; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                      74D; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/35R19 88Y GA0; 11A; 241; 244;              2ER REIHE; ab
                                                                                     246; 247; 26B; 26N;              e1*2007/46*0277*08;
                                                                                     27H; 5FE                         Cabrio; Coupe;
                                                                       225/40R19 93  11A; 241; 244; 246;              Allradantrieb;
                                                                                     247; 26B; 26J; 27F;              Heckantrieb;
                                                                                     54A; 6AE                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246;              12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                     247; 26B; 26J; 27F;              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                     6AF
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                                                       245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247;              74D; 74P
                                                                                     27H; 57F
                                                                       245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F;
                                                                                     54A; 57F; 6AE
                                                                       255/30R19 91W 11A; 24D; 27H; 57F;
                                                                                     6AF
                             1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y GA0; 11A; 245; 26B;              2ER REIHE; ab
                                                                                     26N; 5FE; 57E                    e1*2007/46*0277*08;
                                                                       225/40R19 93  11A; 245; 26B; 26J;              Cabrio; Coupe;
                                                                                     57E; 6AE                         Allradantrieb;
                                                                       245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247;              Heckantrieb;
                                                                                     27H; 57F                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F;              12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                     57F; 6AE                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                       255/30R19 91  11A; 24D; 27H; 57F;              74D; 74P
                                                                                     6AF

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 11
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 52993, Erweiterung 01




                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 11
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 11
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             58L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         235/45R19
                                                 Hinterachse:                         255/40R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 11
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/40R19
                                                 Hinterachse:                        245/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/35R19
                                                 Hinterachse:                        255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52993, Erweiterung 01




                             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 11
                             990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                                 Hinterachse:                          275/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/40R19
                                                 Hinterachse:                          285/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          275/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 225/35R19
                                  Hinterachse: 245/30R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 11
                                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 225/40R19
                                  Hinterachse: 255/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/45R19
                                  Hinterachse: 275/40R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52993, Erweiterung 01
                             Gutachten 19-00386-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: RU9090
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    1C
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
                                    Handelsbez.:    2ER REIHE

                                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52993, Erweiterung 01




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
                                          27H                   x = 280       y = 370             8                 HA