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							Gutachten 19-00386-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: RU9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 19.01.2021
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Fahrzeughersteller                          : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
IZ2X                IZ2X                       ohne                        74,1                    1100      2500    10/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Serie s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 255/50R19                  12T; 51G                  ab
                                                                                               e1*2007/46*0421*10;
                                                 265/50R19           11A; 12A; 245             BMW X5 (F15); nur mit
                                                 106W
                                                 285/45R19           11A; 12A; 245             Radabdeckung Serie;
                                                 107W
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Heckantrieb; nicht
                                                                                               beschussgeschütztes
                                                                                               Fz.;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 6AA; 6AZ; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                               77E
X5             e1*2007/46*0421*..        155 - 330 255/50R19 107     11A; 24N; 24O             BMW X5 (Baureihe
                                                                                               E70);
                                                 265/50R19 110       11A; 24C; 24N             bis
                                                 275/45R19 108       11A; 24N; 24O             e1*2007/46*0421*09;
                                                 285/45R19 107       11A; 24N; 24O; 575        nicht
                                                                                               beschussgeschütztes
                                                                                               Fz.;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                               765; 77E



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00386-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: RU9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.01.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 255/45R19 100          57E; 68J                 BMW X6 (Baureihe
                                                                                          E71);
                                              255/50R19 103      57E; 575                 bis
                                              265/50R19 106      XF5; 57E                 e1*2007/46*0412*07;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76A; 77E
X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 255/45R19 100      57E; 68J                 ab
                                                                                          e1*2007/46*0412*08;
                                              255/50R19 103      GAH; 57E                 BMW X6 (Baureihe
                                                                                          F16);
                                              265/50R19 106      XF5; 57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/45R19 100 57E; 68J                          BMW X6 (Baureihe
                                                                                          E71);
                                              255/50R19 103      57E; 575                 bis
                                              265/50R19 106      XF5; 57E                 e1*2007/46*0454*13;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76A; 77E
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 255/45R19 100      57E; 68J                 ab
                                                                                          e1*2007/46*0454*14;
                                              255/50R19 103      GAH; 57E                 BMW X6 (Baureihe
                                                                                          F16);
                                              265/50R19 106      XF5; 57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76A; 77E
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 255/50R19          12T; 51G                 ab
                                                                                          e1*2007/46*0454*11;
                                              265/50R19          11A; 12A; 245            BMW X5 (F15); nur mit
                                              106W
                                              285/45R19          11A; 12A; 245            Radabdeckung Serie;
                                              107W
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 6AA; 6AZ; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00386-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: RU9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.01.2021
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                                                                                                    Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/50R19 107 11A; 24N; 24O                     BMW X5 (Baureihe
                                                                                          E70);
                                              265/50R19 110      11A; 24C; 24N            bis
                                              275/45R19 108      11A; 24N; 24O            e1*2007/46*0454*10;
                                              285/45R19 107      11A; 24N; 24O; 575       nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          765; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/45R19 100         57E; 68J                 BMW X6 (Baureihe
                                                                                          E71);
                                              255/50R19 103      57E; 575                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/50R19 106      XF5; 57E                 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76A; 77E
X70            e1*2001/116*0420*..   155 - 330 255/50R19 107     11A; 24N; 24O            BMW X5 (Baureihe
                                                                                          E70);
                                              265/50R19 110      11A; 24C; 24N            nicht
                                              275/45R19 108      11A; 24N; 24O            beschussgeschütztes
                                              285/45R19 107      11A; 24N; 24O; 575       Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          765; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 M,X6 M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
M7X          e1*2007/46*0172*.. 408    255/50R19                 51G; 52J                 BMW X5 (Baureihe
                                                                                          E70);
                                                                                          bis
                                                                                          e1*2007/46*0172*05;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                          76Z

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00386-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: RU9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.01.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 6
      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00386-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: RU9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.01.2021
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      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
68J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R18
                    Hinterachse:                          285/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00386-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52993
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: RU9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.01.2021
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
GAH) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 255/50R19
     Hinterachse: 285/45R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/50R19
                    Hinterachse:                          295/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.