Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 53 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WSX WSX ohne 66,6 1100 2500 10/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad § 22 52993 Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes Anzugsmoment; GE erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 5GG; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 22B; 22H; MJ2015; Nicht A4 24J; 24M; 51J Allroad Quattro; AUDI 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; S4 bis MJ2016; Kombi; 24J; 24M; 54F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 245/35R19 93 11A; 21P; 22B; 22H; MJ2015; Kombi; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 53 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W erhöhtes Anzugsmoment B81 e13*2007/46*1084*.. 235/35R19 91Y 11A; 26P; 27I 140 Nm; Nicht A4 260 225/40R19 M+S 52J Allroad Quattro; AUDI 235/35R19 M+S 11A; 26P; 27I; 52J A4 (B9) ab MJ2016; AUDI S4 (B9) ab MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 24M; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 22B; 22H; MJ2015; AUDI S4 bis 24J; 24M; 51J MJ2016; Limousine; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; Allradantrieb; 24J; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; § 22 52993 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 24M; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 245/35R19 93 11A; 21P; 22B; 22H; MJ2015; Limousine; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/40R19 100 11A; 27I 140 Nm; Nur A6 255/45R19 100 11A; 27I allroad quattro; 265/40R19 98 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 765; AFY; DEÄ; PDB Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 53 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 270; 5HI erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 265/35R19 94 11A; 245; 248; 26P; 140 Nm; A6; nicht A6 270; 5HI; 67H allroad quattro; 275/35R19 96 11A; 248; 271; 57F; Kombi; Stufenheck; 68S Allradantrieb; 100 - 245 235/40R19 92Y 5GM; 57E; 67H Frontantrieb; 235/45R19 95 57E; 67K 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 98 11A; 270 12A; 51A; 573; 6AZ; 100 - 331 235/40R19 M+S 52J 71K; 721; 725; 73C; 235/45R19 M+S 52J 74A; 740; AFY; DEÄ; 255/35R19 96Y 11A; 26P; 270 PDB 255/40R19 96Y 11A; 26P; 270 265/35R19 98 11A; 245; 248; 26P; 270; 67H 265/40R19 98 11A; 245; 248; 26P; 270; 67K 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 270; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J erhöhtes Anzugsmoment 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94 140 Nm; A7 Sportback; 140 - 331 235/40R19 M+S 52J Coupe; 4-türig; § 22 52993 235/45R19 M+S 52J Allradantrieb; 255/35R19 96Y Frontantrieb; 255/40R19 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R19 98 11A; 26P 12A; 51A; 573; 6AZ; 265/40R19 98 11A; 26P 71K; 721; 725; 729; 309 - 331 245/40R19 M+S 52J 73C; 74A; 740; AFY; DEÄ; PDB Verkaufsbezeichnung: Audi e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/55R19 107 erhöhtes Anzugsmoment 265/50R19 106 180 Nm; 265/55R19 109 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 245/45R19 102 erhöhtes Anzugsmoment 255/40R19 100 11A; 26P 140 Nm; A6 ALLROAD 255/45R19 100 11A; 26P QUATTRO; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine; 26N; 27H Allradantrieb; 265/40R19 102 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R19 102 11A; 248; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 98A Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 53 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R19 99 erhöhtes Anzugsmoment 245/45R19 98 140 Nm; A6; 255/40R19 100 11A; 248; 26P Kombilimousine; 255/40R19 100 11A; 248; 26P Limousine; 255/45R19 100 11A; 248; 26P Allradantrieb; 265/40R19 98 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R19 101 11A; 24J; 248; 26B 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 858; 98A Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/45R19 100 erhöhtes Anzugsmoment 265/40R19 98 180 Nm; 265/45R19 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 § 22 52993 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/50R19 103 11A; 24J; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 275/45R19 104 11A; 24J; 248; 26N 180 Nm; Q5; SQ5; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 53 Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 255/50R19 103 11A; 24J; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 275/45R19 104 11A; 24J; 248; 26N 180 Nm; Q5; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D § 22 52993 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW 1er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 140 235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; Schräghecklimousine; 26B; 26N; 27F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 24C; 244; 247; BMW Active Tourer 26J; 27F; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 235/35R19 91W 11A; 24C; 24D; 26J; Allradantrieb; 27H; 27V Frontantrieb; 245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 27V 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 842; 847; BBY; DE4 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 53 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 244; 26N; 26P; BMW X2 (F39); 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 26N; 27H; 27I 721; 725; 73C; 74D 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 27I 245/40R19 94 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 255/35R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 255/40R19 96 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 265/35R19 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5X e1*2007/46*1918*.. 183 - 250 255/55R19 111 12A Kombilimousine; 265/50R19 110 12T Allradantrieb; 275/45R19 108 12A 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 52993 285/45R19 111 11A; 12A; 26P 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 24C; 244; 247; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 26J; 27F; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 235/35R19 91W 11A; 24C; 24D; 26J; Allradantrieb; 27H; 27V Frontantrieb; 245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 27V 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 842; 847; BBY; DE4 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ES; 166; R1ECLS; 166; R1ECLS Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 53 Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2CLA (Kugelbund) Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 639/5; 245G AMG; F2A; 204 X; 639/4; 212K; 222; F2B; 220; R1ES; 212; 245G; R1EC; 639/2; 207; 204 K; 204; 166; R1ECLS; 215; 639; 221 Zubehör : B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H1GLE; (Kugelbund lose) Zubehör : B525L28517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 204; 204 K; 207; 212K 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : F2A 150 Nm für Typ : H1GLE; R1ECLS; 215; 220; 639; 639/2; 639/4; 639/5 § 22 52993 160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; R1ES erhöhtes Anzugsmoment; 166 erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment; 222 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26P; 27H; erhöhtes 27I Anzugsmoment 160 Nm; nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 53 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 248 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 26P; 27H; 27I erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; GLA; nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; § 22 52993 740; 77E Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 85 - 165 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 120 225/35R19 88 11A; 241; 246; 248; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 70 - 165 225/40R19 89 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 53 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/35R19 96Y 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse; 26J; 27B; 27H Kombilimousine; 225/40R19 96H 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27H Frontantrieb; 235/35R19 95Y 11A; 241; 244; 246; Verbundlenkerhinterach 247; 26B; 26J; 27B; se; 27F Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A 235/40R19 92 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26P; 27H; erhöhtes 27I Anzugsmoment 160 Nm; nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; § 22 52993 Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 248 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 26P; 27H; 27I erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; GLA; nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 53 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 26B; 26N; bis 27H; 27I; 5FE e1*2001/116*0431*36; 235/35R19 91 11A; 24C; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 24M; 27B; 27F; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 57F; 673 721; 725; 729; 73C; 265/30R19 93 11A; 244; 247; 27B; 74A; DEG 27F; 57F; 670; 68X 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; 24M; 5FE Limousine; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 671; 673 721; 725; 73C; 74A; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; DEG 670; 68X 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24J; Nur Baureihe 204; Nur 24M; 5FE 4-MATIC; Limousine; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 6AZ; 71K; 120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 729; 73C; § 22 52993 24D 74A; DEG 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21B; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; DEG 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E; bis 670; 673 e1*2001/116*0457*24; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 24D; 57F; 671; 673 721; 725; 73C; 74A; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 22L; DEG 24D; 57F; 670; 68X Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 53 Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 26B; Kombi; Limousine; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 235/40R19 92 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 26B; 26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A 255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R19 94 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 275/30R19 92 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 6AZ; 71K; 275/35R19 10N; 11A; 22F; 22L; 721; 725; 729; 73C; 24D; 51G; 57F; 68S 74A § 22 52993 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 245/40R19 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 275/35R19 96 GAA; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 245/40R19 94 GAA; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 26B; erhöhtes 26N Anzugsmoment 170 Nm; Coupé; Cabrio; 275/35R19 96W ohne Allradantrieb; Radhausverbreiterung Heckantrieb; (Flap) Serie; GAA; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 27H; 27P; 57F 275/35R19 96W mit 12A; 51A; 6AZ; 71K; Radhausverbreiterung 721; 725; 73C; 74A; (Flap) Serie; GAA; 11A; 740; DEG 27H; 27P; 57F Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 53 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y GAA; XFX; 11A; 26B; erhöhtes 26N; 5JA Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; 275/35R19 100Y mit nicht All Terrain; Radhausverbreiterung nicht E300de; (Flap) Serie; GAA; 11A; Allradantrieb; 27H; 27P; 57F 275/35R19 100Y ohne Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; GAA; 11A; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 248; 27H; 27P; 57F 721; 725; 73C; 74A; 740; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 275/40R19 101 11A; 248; 27I; 57F; 6BL erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; All Terrain; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 250 245/45R19 98Y 11A; 26P; 6BL erhöhtes § 22 52993 Anzugsmoment 170 Nm; All Terrain; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 248; Baureihe W212; nicht 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 57E; Heckantrieb; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 6AZ; 71K; 265/30R19 93Y 11A; 22I; 244; 247; 721; 725; 729; 73C; 57F; 68X 74A; DEG 275/30R19 96 11A; 22I; 244; 247; 57F; 68R Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 53 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 26B; erhöhtes 26N Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; 275/35R19 100 ohne nicht E300de; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; GAA; 11A; Heckantrieb; 248; 27H; 27P; 57F 275/35R19 100 mit 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 6AZ; 71K; (Flap) Serie; GAA; 11A; 721; 725; 73C; 74A; 27H; 27P; 57F 740; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247; Coupe; Heckantrieb; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 247; 57F; 670; 68X 721; 725; 729; 73C; 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 248 74A 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247; 57F; 575 § 22 52993 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 247; 57F; 68X 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247; Cabrio; Heckantrieb; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 247; 57F; 670; 68X 721; 725; 729; 73C; 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 248 74A 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247; 57F; 575 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 247; 57F; 68X Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19 95Y GAQ; 11A; 21P; 24C; Kombi; Allradantrieb; 24D; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 24J; 57E; Kombi; Heckantrieb; 572; 67C; 68R 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R19 96Y 11A; 22I; 24M; 5IE; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 57F; 68R 721; 725; 729; 73C; 74A Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 53 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 11A; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 235/50R19 99 11A; 21P; 22I; 24J; 170 Nm; GLK; 24M; 56G Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24J; 24M Heckantrieb; 255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 6AZ; 71K; 255/45R19 100 11A; 21P; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 575 740; 765; 82M; DEG Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H1GLE e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 255/50R19 107 11A; 24J; 26P GLE SUV; 255/55R19 107 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R19 109 11A; 24J; 26P 12A; 51A; 6AZ; 71K; 265/45R19 105Y 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A; 265/50R19 106 11A; 24J; 26B; 26N 765; 80P 265/55R19 109 11A; 24J; 26B; 26N 275/45R19 104 11A; 245; 26P 275/50R19 108 11A; 24J; 26B; 26N 275/55R19 111 11A; 24J; 26B; 26N 285/45R19 107 11A; 24J; 26B; 26N § 22 52993 285/55R19 114 11A; 24C; 248; 26B; 26J Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19 11A; 241; 244; 246 V-Klasse; Vito; Vito 245/45R19 11A; 22Q; 24C; 244; Tourer; Vito Mixto; 26P; 26V ab e1*2007/46*0457*09; 255/40R19 11A; 22Q; 24C; 244; Allradantrieb; 247; 26U Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 190 265/50R19 106 erhöhtes Anzugsmoment 265/55R19 109 170 Nm; GL-Klasse; 190 - 320 265/50R19 106 52J nicht GLE; nicht M- 265/55R19 109 52J Klasse; GLS; 275/50R19 108 Allradantrieb; 275/55R19 111 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 53 Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 57F erhöhtes M+S Anzugsmoment 170 Nm; GLE Coupé; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76B; 97P 166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 11A; 241; 246; 26P; erhöhtes M+S 57E Anzugsmoment 170 Nm; GLE Coupé; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76A; 97P 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 242; 244; 245; erhöhtes 247 Anzugsmoment 170 Nm; M-Klasse; 265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247 nicht GLE Coupé; GLE 275/45R19 104 11A; 242; 244; 245; SUV; nicht GL-Klasse; 247 nicht GLS; 285/45R19 107 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; § 22 52993 247 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 765 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y erhöhtes Anzugsmoment 150 - 380 255/40R19 96Y 170 Nm; bis Mj.2013 (Baureihe 221); Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 83G 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 51G; 575 erhöhtes Anzugsmoment 222 e1*2007/46*0960*.. 255/40R19 11A; 245; 51G; 575 170 Nm; ab Mj.2013 (Baureihe 222); nicht AMG Sport-Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 83G Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 53 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m. 24M; 367; 5HI; 51J Länge 6158 mm; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; MBN 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24J; Nicht für Fz. m. 24M; 367; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 22B; 22L; 24J; Nicht für Fz. m. 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A § 22 52993 Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 243; bis 639/5 e1*2007/46*0459*.., 244; 5KA; 54A e1*2007/46*0459*05; L720 190 255/40R19 11A; 21P; 24C; 243; bis 100W 244; 5KA; 54A e1*2007/46*0458*07; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 24D; Heckantrieb; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 53 Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 21P; 24C; 243; bis 244; 5KA; 54A e1*2007/46*0457*08; 190 255/40R19 11A; 21P; 24C; 243; Allradantrieb; 100W 244; 5KA; 54A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19 11A; 241; 244; 246 V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 11A; 22Q; 24C; 244; Tourer; Vito Mixto; 26P; 26V ab e1*2007/46*0459*06; 255/40R19 11A; 22Q; 24C; 244; ab 247; 26U e1*2007/46*0458*08; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A § 22 52993 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.., 125 235/45R19 95 11A; 26P; 27H QX30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26J; Q30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 27F Frontantrieb; 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 53 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird § 22 52993 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 53 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen § 22 52993 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 53 Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, § 22 52993 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 53 26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO § 22 52993 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 53 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße § 22 52993 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 53 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße § 22 52993 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 53 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 § 22 52993 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 53 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. § 22 52993 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 53 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 80P) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 375mm ander Vorderachse zulässig 82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm an der Vorderachse nicht zulässig. § 22 52993 847) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294mm an der Vorderachse nicht zulässig. 858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm an der Vorderachse zulässig. 97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß. 98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 53 GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 52993 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA § 22 52993 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 53 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA § 22 52993 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 53 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA § 22 52993 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 53 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA § 22 52993 27F x = 325 y = 390 18 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 53 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA § 22 52993 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 53 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA § 22 52993 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 53 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1H Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*.. Handelsbez.: BMW 1er-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 270 VA 26P x = 195 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x245 y = 270 18 VA 26N x = 245 y = 270 8 VA 27F x = 280 y = 330 25 HA § 22 52993 27H x280 y = 330 8 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 53 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA § 22 52993 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 53 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*.. Handelsbez.: X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 10 VA § 22 52993 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 10 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 53 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA § 22 52993 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 53 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA § 22 52993 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 53 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 166 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*.. Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Variante(n): Allradantrieb, GLE-Klasse (GLE Coupe) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 15 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 350 y = 350 30 HA 27H x = 350 y = 350 8 HA § 22 52993 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 53 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 639/2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*.. Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 250 y = 380 HA 26B x = 320 y = 440 VA 26P x = 270 y = 390 VA 26U x = 200 x = 180 VA 26V x = 200 x = 180 VA 27B x = 300 y = 430 HA 27I x = 250 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 52993 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 440 9 VA 26N x = 320 y = 440 5 VA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 53 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA § 22 52993 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 53 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA § 22 52993 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 53 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA § 22 52993 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 53 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA § 22 52993 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 53 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA § 22 52993 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 53 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA § 22 52993 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 53 Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA § 22 52993 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 53 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: H1GLE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*.. Handelsbez.: GLE-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 270 VA 26P x = 320 y = 320 VA 27I x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 320 8 VA 26N x = 320 y = 320 30 VA 27F x = 280 y = 330 8 HA § 22 52993 27H x = 280 y = 330 30 HA Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 53 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA § 22 52993 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 53 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA § 22 52993 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 53 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA § 22 52993 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 53 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA § 22 52993 Gutachten 19-00386-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52993 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: RU9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 53 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA § 22 52993