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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51587 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55813317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11J x 20 EH2+ Typ NN1120
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 1 von 6

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                             QM-Nr.: 01 06 007

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
             Modell                          RENNEN
             Typ                             NN1120
             Radgröße                        11J x 20 EH2+
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             KY6          NN1120 KY6 / ohne Ring              5/130/71,6          68         770    2350

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51587
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           NN1120 / KY6
             Radgröße                        11J x 20 EH2+
§ 22 51587




             Einpresstiefe                   ET 68
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S02   Serienschraube           Kugel       160                      29                 O.E
                   M14x1,5                  d=28mm

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Porsche

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55813317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 11J x 20 EH2+ Typ NN1120
             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Porsche Panamera       155-405        285/35R20    R03                                   A07 A12 A14
             970, -N, -H, -HN       155-419        285/35R20    M+S R03                               A18 A57 Lim
             e13*2007/46*0970*..,   155-419        295/35R20    R03                                   R21 V20 HA2
             e13*2007/46*1143*..;                                                                     S02
             e13*2007/46*1160*..;
             e13*2007/46*1161*..
             Porsche Panamera       310, 324       295/35R20    A10 R03 R37 154                       A07 A14 A18
             971                    310, 324       305/35R20    A32 R03 R37 154                       A56 B03 BnK
             e13*2007/46*0971*..    310, 324       315/35R20    A91 R03 154                           L06 NoH V20
             - 4S / 4S Diesel                                                                         Vn3 X36 HA2
                                                                                                      S02

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§ 22 51587




             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51587 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55813317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11J x 20 EH2+ Typ NN1120
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 3 von 6

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             154      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1540 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§ 22 51587




             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.




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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55813317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11J x 20 EH2+ Typ NN1120
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                   Seite 4 von 6

             HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 1, Gutachten Nummer 55813217, Ausfertigung 1
             (RADTYP NN9520) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
             Auflagen und Hinweise.

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
             (Hybridelektrofahrzeug).

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
             Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
             Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
             Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 51587




             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55813317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11J x 20 EH2+ Typ NN1120
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 5 von 6

             V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20     275/40R20
             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
§ 22 51587




             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
             Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
             Nr. 20   275/45R20     305/40R20
             Nr. 21   275/50R20     305/45R20
             Nr. 22   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

             X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
             an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2018 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51587 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55813317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 11J x 20 EH2+ Typ NN1120
             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 6 von 6

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 5. März 2018
§ 22 51587




             Schmidt                                                                     00289232.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                           National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                        Sonderräder für Pkw 11 J x 20 EH2+

                   issued by:

                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51587




                                  special wheels for passenger cars 11 J x 20 EH2+


             Nummer der Genehmigung: 51587                  Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                   Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   NN1120
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51587                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51587




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                   DE-51105 Köln

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   05.03.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   55813317 (1. Ausfertigung)
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51587                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1                                                      1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51587




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51587                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        19.03.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51587




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                       Index to the information package


             Nummer der Genehmigung: 51587                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:


             Ausgabedatum:        19.03.2018                 letztes Änderungsdatum: --
             Date of issue:                                  last date of amendment:


             1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

             2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                   Information document No.:                                          Date
                   NN1120                                                             02.11.2017

             3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                   Test report(s) No.:                                                Date
§ 22 51587




                   55813317 (1. Ausfertigung)                                         05.03.2018

             4.    Beschreibung der Änderungen:
                   Description of the changes:
                   entfällt
                   not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51587

             - Anlage -

             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

             Nebenbestimmungen

             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
             Vorschrift zu kennzeichnen.

             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                    KBA 51587

             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§ 22 51587




             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
             Umweltschutzes nicht entspricht.

             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

             Rechtsbehelfsbelehrung

             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2
             Approval No.: 51587

             - Attachment -

             Collateral clauses and instruction on right to appeal

             Collateral clauses

             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
             applied regulation.

             The approval identification is as follows: - see German version -

             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
             the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
             prosecuted.
§ 22 51587




             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
             unhindered access to the production and storage facilities.

             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
             mark rights of third parties are not affected with this approval.

             Instruction on right to appeal

             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg.