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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              51140*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 19 H2


                Typ:                         NN8090
§ 22 51140*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 51140


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 51140*01


                Die ABE-Nr. 51140*01 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ NN8090, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0311-16-WIRD/N1 vom 31.01.2017 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1-6

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 51140*01




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 31.01.2017 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 01.03.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                            Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 31.01.2017
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                Fahrzeughersteller                          : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ,
                                                              QUATTRO GmbH
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 21
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                1125216645/WS NN8090/WSX PCD112                ohne                     66,45                      768     2324     07/16
                X
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                              für Typ : B8; (Kugelbund)
                Zubehör                                     : Nabenkappe: C037-C038, Kit: B450L27517R14
§ 22 51140*01




                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                              für Typ : B8; 4G; 4G1; 4H; B81
                Zubehör                                     : Nabenkappe: C037-C038, Kit: B450L27517R14
                Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                              Typ : 8R; 8R1; 8R2
                Zubehör                                     : Nabenkappe: C037-C038, Kit: B450L30517R14
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                              145 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                              165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                              Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94             11A; 21P                  Nur A4 Allroad
                B81          e13*2007/46*1084*..                                                              Quattro bis MJ2015;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                                              73C; 74A
                B8             e1*2001/116*0430*..       120 - 200 235/40R19 92Y 11A; 248; 26P; 27H           A4 Allroad Quattro ab
                B81            e13*2007/46*1084*..                 245/40R19 94  11A; 245; 248; 26B;          MJ2016;
                                                                                 27F                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 110 - 185 225/40R19 93          YBB; YBC                 A5 Coupé (B9) ab
                                                 110 - 260 245/35R19 93          YBC                      MJ2016; AUDI S5
                                                                                                          Coupé
                                                                                                          (B9) ab MJ2016;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A
                B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B;           Nicht A4 Allroad
                B81            e13*2007/46*1084*..                          27B                           Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                              235/35R19 91Y 11A; 24J; 24M; 26B;           ab MJ2016; AUDI S4
                                                                            26N; 27B                      (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                     90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 24J; 244; 247;           Limousine;
                                                                            26B; 26N; 27B; 27H            Allradantrieb;
                                                     260      225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;           Frontantrieb;
                                                                            27B; 52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/35R19 M+S 11A; 24J; 24M; 26B;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            26N; 27B; 52J                 721; 725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 51140*01




                4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98          11A; 24J; 248; 26P;      Nur A6 allroad
                4G1          e13*2007/46*1147*..                                 27B; 51J                 quattro;
                                                           255/45R19 100         11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 27B; 27H                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 765
                4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 235/40R19 92      11A; 26P; 5GM; 52J       Nur A7 Sportback;
                4G1            e13*2007/46*1147*..   140 - 245 235/40R19 96      11A; 26P; 52J            Coupe; 4-türig;
                                                               235/45R19 95      11A; 26P; 52J            Allradantrieb;
                                                               245/40R19 94      11A; 26B; 270            Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A
                4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94  11A; 24J; 248; 26B;          Nur A6; nicht A6
                4G1            e13*2007/46*1147*..                           260; 271; 5HI                allroad quattro;
                                                     100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 245; 26P; 5GM;          Kombi; Stufenheck;
                                                                             57E; 67H                     Allradantrieb;
                                                               235/40R19 96  11A; 245; 248; 26P;          Frontantrieb;
                                                                             271; 52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/45R19 95  11A; 245; 248; 26P;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                             271; 52J                     71K; 721; 725; 73C;
                                                               235/45R19 95  11A; 245; 26P; 57E;          74A
                                                                             67K
                                                               245/40R19 98  11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             260; 271




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                            Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 3 von 23
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D                       erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                8R1            e13*2007/46*1083*..               245/50R19 101 11A; 24C; 24D                 165 Nm;
                                                                 255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 740

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D                       erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                 245/50R19 101 11A; 24C; 24D                 165 Nm;
                                                                 255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 740

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D                       erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
§ 22 51140*01




                                                                 245/50R19 101 11A; 24C; 24D                 165 Nm;
                                                                 255/50R19 103 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 740

                Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 260; 52J erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                                                                 145 Nm; kurzer
                                                           245/45R19 98  11A; 21P; 52J           Radstand; langer
                                                           255/45R19 104 11A; 21B; 22I; 260      Radstand;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 729;
                                                                                                 73C; 74A; 740; 76T;
                                                                                                 765

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C037-C038, Kit: B450L27517R14
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                            Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 4 von 23
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B8           e1*2001/116*0447*.. 331             235/40R19          51G; 52J                 Coupe; Allradantrieb;
                                                                 245/35R19 93       52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                                             73C; 74A; 76Z

                Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                B8           e1*2001/116*0447*.. 331    235/40R19       51G; 52J                             Cabrio; Coupe;
                                                        245/35R19 93    52J                                  Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                                             73C; 74A; 76Z

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
§ 22 51140*01




                                                             für Typ : 212 (Baureihe W213)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C037-C038, Kit: B450L27517R14
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 204 X (Kugelbund)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C037-C038, Kit: B450L27517R14
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 172; 230; 222; 204 X; 221; 231; 211
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C037-C038, Kit: B450L27517R14
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 172; 211; 230; 231
                                                             150 Nm für Typ : 204 X; 221; 222
                                                             150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                                             150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                211          e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M;                 Nur 4-MATIC;
                                                                         5GG; 51J                            Allradantrieb;
                                                 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24J;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24M                                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74A
                212            e1*2001/116*0501*..     110 - 190 245/40R19 98       GAA; XFX; 11A; 22Q;      Baureihe W213;
                                                                                    24M; 241; 246; 26B;      Heckantrieb;
                                                                                    26J; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             83C




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/55R19 101         11A; 24J; 248            GLC; Kombilimousine;
                                                           245/50R19 101         11A; 24C; 248            Allradantrieb;
                                                           245/55R19 103         11A; 24C; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/50R19 103         11A; 24C; 244; 26P       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           265/50R19 106         11A; 24C; 244; 247;      721; 725; 73C; 74A
                                                                                 26B
                204 X          e1*2001/116*0480*..   120 - 155 235/55R19 101     YBJ; 11A; 24J            GLC Coupé;
                                                               245/50R19 101     YBL; 11A; 24J            Allradantrieb;
                                                               245/55R19 103     YBK; 11A; 24J; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               255/50R19 103     YBJ; YBM; 11A; 241;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 246; 26P                 721; 725; 73C; 74A
                                                              265/50R19 106      YBK; 11A; 24C; 26B

                Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19             11A; 24J; 26N; 26P;      ab Mj.2013 (Baureihe
                222          e1*2007/46*0960*..                                  51G; 575                 222); nicht AMG Sport-
                                                                                                          Paket; Limousine;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
§ 22 51140*01




                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 75I

                Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88          11A; 22M; 24J; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                 261; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/35R19 91       11A; 22L; 242; 245;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26B; 261; 271            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A

                Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                230          e1*98/14*0169*..   225           245/35R19 93       11A; 26P                 ab e1*98/14*0169*19;
                231          e1*2007/46*0803*..                                                           Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 76T

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 23
                       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                       lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
§ 22 51140*01




                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
§ 22 51140*01




                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
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                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
                260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 51140*01




                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
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                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§ 22 51140*01




                     Achslast von 1260kg.
                5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                     10% nach ETRTO zulässig.
                67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R19
                                    Hinterachse:                          265/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R19
                                    Hinterachse:                        265/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
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                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
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                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                83C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit AMG-Sportbremse ausgerüstet sind,
                     nicht zulässig.
                GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 245/40R19
                     Hinterachse: 275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 23
                XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/40R19
                                    Hinterachse:                          285/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          255/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
§ 22 51140*01




                                    Vorderachse:                          225/40R19
                                    Hinterachse:                          245/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/55R19
                                    Hinterachse:                          255/50R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/55R19
                                    Hinterachse:                          265/50R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
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                                    Vorderachse:                          245/50R19
                                    Hinterachse:                          275/45R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/50R19
                                    Hinterachse:                          285/45R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 51140*01




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      4G
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):      Nur A6 allroad quattro

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26B                       x = 450             y = 270                   VA
                             26P                       x = 400             y = 220                   VA
                             27B                       x = 325             y = 390                   HA
                             27I                       x = 275             y = 340                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51140*01




                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                    x = 450       y = 270             7                VA
                             27H                    x = 325       y = 390             8                HA
                             27F                    x = 325       y = 390            18                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      4G
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 400             y = 200                    VA
                             26P                      x = 350             y = 150                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                    x = 400       y = 200            22                VA
                             26N                    x = 400       y = 200             8                VA
                             27F                    x = 270       y = 400            30                HA
§ 22 51140*01




                             27H                    x = 270       y = 400             8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 15 von 23

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      4G
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                       Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                       Variante(n):      Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 230             y = 250                    VA
                             26P                      x = 180             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                    x = 230       y = 250            28                VA
                             26N                    x = 230       y = 250             8                VA
                             27F                    x = 270       y = 350            27                HA
§ 22 51140*01




                             27H                    x = 270       y = 350             8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 16 von 23

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      B8
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                    VA
                             26P                      x = 250             y = 250                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300             20                VA
                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
§ 22 51140*01




                             27F                   x = 300       y = 350             30                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 17 von 23

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       AUDI
                       Fahrzeugtyp:      B8
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                       Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             27I                      x = 250             y = 300                    HA
                             27B                      x = 300             y = 350                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
§ 22 51140*01




                             26J                   x = 300       y = 250             25                VA
                             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                             27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 18 von 23

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      204 X
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0480*..
                       Handelsbez.:      GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                       Variante(n):      GLC

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 230             y = 230                    VA
                             26B                      x = 280             y = 280                    VA
§ 22 51140*01




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 19 von 23

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      221
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0335*..
                       Handelsbez.:      S-Klasse

                       Variante(n):      ab Mj.2013, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320             y = 350                    VA
                             26P                      x = 270             y = 300                    VA
                             27B                      x = 150             y = 380                    HA
                             27I                      x = 100             y = 330                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 320       y = 350             18                VA
§ 22 51140*01




                             26N                   x = 320       y = 350             18                VA
                             27F                   x = 150       y = 380             12                HA
                             27H                   x = 150       y = 380              9                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 20 von 23

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      212
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0501*..
                       Handelsbez.:      E-KLASSE

                       Variante(n):      Baureihe W213

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 350             y = 300                    VA
                             26P                      x = 300             y = 250                    VA
                             27P                      x = 280             y = 400                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                             26J                   x = 350       y = 300             30                VA
§ 22 51140*01




                             27H                   x = 280       y = 400              8                HA
                             27F                   x = 280       y = 400             30                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 21 von 23

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      204 X
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0480*..
                       Handelsbez.:      GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                       Variante(n):      GLC Coupé

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280             y = 280                    VA
                             26P                      x = 230             y = 230                    VA
                             27B                      x = 360             y = 350                    HA
                             27I                      x = 310             y = 300                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 280       y = 280              3                VA
§ 22 51140*01




                             26J                   x = 280       y = 280              6                VA
                             27F                   x = 360       y = 350             11                HA
                             27H                   x = 360       y = 350              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 22 von 23

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:      172
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0548*..
                       Handelsbez.:      SLK / SLC

                       Variante(n):      Cabrio, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250             y = 250                    VA
                             26B                      x = 300             y = 300                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                             26J                   x = 300       y = 300             18                VA
                             27H                   x = 280       y = 300              8                HA
§ 22 51140*01




                             27F                   x = 280       y = 300             30                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0311-16-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51140
                ANLAGE: 3                                                         Radtyp: NN8090
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.01.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 23 von 23

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:      231
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0803*..
                       Handelsbez.:      SL-Klasse

                       Variante(n):      Cabrio, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 380             y = 360                    VA
                             27I                      x = 300             y = 330                    HA
                             27B                      x = 350             y = 380                    HA
                             26P                      x = 330             y = 310                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 380       y = 360              8                VA
§ 22 51140*01




                             26J                   x = 380       y = 360            13,5               VA
                             27H                   x = 350       y = 380              8                HA
                             27F                   x = 350       y = 380            23,5               HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.