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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49408 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801813 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ NN8590
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 1 von 5

                Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                Via C. Colombo
                                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                QM-Nr.: 01 06 007

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                Modell                          RENNEN
                Typ                             NN8590
                Radgröße                        8,5 J x 19 EH2+
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
                KY4          NN8590 KY4 / ohne Ring               5/130/71,5          52         680    2185

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49408
                Herstellerzeichen               MAK
                Radtyp und Ausführung           NN8590...(s.o.)
                Radgröße                        8,5 J x 19 EH2+
§ 22 49408*01




                Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Serienschraube           Kugel       130                       29                 O.E
                      M14x1,5                  d=28mm
                S03   Serienschraube           Kugel       160                       29                 O.E
                      M14x1,5                  d=28mm

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Porsche

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801813 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ NN8590
                Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 2 von 5


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Porsche 718 Boxster /   220            235/40R19   A12 R02                               A07 A14 A18
                Cayman                  220            245/35R19   A01 A12 K1c K5d R02                   A58 BnK Cbo
                982                     220, 257       235/40R19   A12 M+S R02                           Cpe ML7 V9B
                e13*2007/46*1607*..     220, 257       245/35R19   A01 A12 K1c K5d M+S R02               Vn3 VA1 S03

                Porsche Boxster /       155-243        235/35R19   K1c R02 R35                           A01 A12 A14
                Cayman                                                                                   A18 Cbo Cpe
                987                                                                                      R21 SPo VB9
                e13*2001/116*0141*..                                                                     VA1 S02

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
§ 22 49408*01




                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49408 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801813 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ NN8590
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 3 von 5

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Cabrio-Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Coupé.
§ 22 49408*01




                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                ML7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm
                an Achse 1.

                R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
                Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
                Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
                Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.




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                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801813 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ NN8590
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 4 von 5

                SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
                in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
                Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
                silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
                geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
                silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

                V9B     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

                Nr. 1 235/40R19         265/40R19, 295/35R19, 305/35R19
                Nr. 2 245/35R19         275/35R19, 285/35R19
                Nr. 3 255/35R19         285/35R19, 295/35R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
                zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 2, Gutachten Nummer 55801913, Ausfertigung 1
§ 22 49408*01




                (RADTYP NN9590) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.

                VB9     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
                sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

                Nr. 1 235/35R19         265/35R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 2 245/30R19         275/30R19, 285/30R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn3     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                die Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 15. Januar 2018 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49408 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55801813 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 EH2+ Typ NN8590
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 5 von 5
                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 15. Januar 2018
§ 22 49408*01




                Schmidt                                                                      00285768.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                    Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                       ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                       nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                       für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 8,5 J x 19 EH2+

                       issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                       according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                       of the following approval object
§ 22 49408*01




                                      special wheels for passenger cars 8,5 J x 19 EH2+


                Nummer der Genehmigung: 49408                   Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                    Extension No.:

                1.     Genehmigungsinhaber:
                       Holder of the approval:
                       MAK S.p.A.
                       IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.     Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                       If applicable, name and address of representative:
                       entfällt
                       not applicable

                3.     Typbezeichnung:
                       Type:
                       NN8590
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49408                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                4.     Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                       Identification markings:
                       Hersteller oder Herstellerzeichen
                       Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                       Felgengröße
                       Size of the wheel

                       Typ und die Ausführung
                       Type and version

                       Herstelldatum (Monat und Jahr)
                       Date of manufacture (month and year)

                       Genehmigungszeichen
                       Approval identification
§ 22 49408*01




                       Einpresstiefe
                       Inset/outset



                5.     Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                       Position of the identification markings:
                       an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                       on the inside/outside of the wheel

                6.     Zuständiger Technischer Dienst:
                       Responsible Technical Service:
                       Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                       DE-67245 Lambsheim

                7.     Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                       Date of test report issued by the Technical Service:
                       31.01.2018

                8.     Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                       Number of test report issued by that Technical Service:
                       55801813 (2. Ausfertigung)
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            3

                Nummer der Genehmigung: 49408                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                9.     Verwendungsbereich:
                       Range of application:
                       Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                       gemäß:
                       The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                       restricted to the application listed:

                       Anlage/n zum Prüfbericht
                       Annex/es of the test report
                       4-6                                                    1. Ausfertigung
                       1-3                                                    2. Ausfertigung

                       unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                       beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                       The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                       conditions.
§ 22 49408*01




                10.    Bemerkungen:
                       Remarks:
                       Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                       die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                       § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                       The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                       § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                       for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                       essential systems - are met.

                11.    Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                       Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                       siehe Prüfbericht
                       see test report

                12.    Die Genehmigung wird erweitert
                       Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49408                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.    Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                       Reason(s) for the extension (if applicable):
                       eine weitere Ausführung kommt hinzu
                       a further version is added

                       Erweiterung des Verwendungsbereiches
                       Extension of application range

                14.    Ort:          DE-24932 Flensburg
                       Place:

                15.    Datum:        01.02.2018
                       Date:

                16.    Unterschrift: Im Auftrag
                       Signature:
§ 22 49408*01




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 49408                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:


                Ausgabedatum:        09.12.2013                 letztes Änderungsdatum: 01.02.2018
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                      Information document No.:                                         Date
                      NN8590                                                            26.02.2013
                      NN8590                                                            21.07.2017

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
§ 22 49408*01




                      Test report(s) No.:                                               Date
                      55801813 (1. Ausfertigung)                                        24.10.2013
                      55801813 (2. Ausfertigung)                                        31.01.2018

                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes:
                      siehe Punkt 13. der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                      see point 13. of the National Type Approval
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49408*01

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 49408

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs -
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der    Erteilung  der     Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 49408*01




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               2
                Approval No.: 49408*01

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 49408*01




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.