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							Gutachten 366-0479-17-WIRD_1K
zur Erteilung der ABE 51693
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 04.02.2021
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Fahrzeughersteller                         : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
61397251062/VT AF7570/VT2 PCD                  ohne                    106,2                       970     2400    09/17
2              6/139,7
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: NK250621
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : AN1P(EU,N) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             AN1P(EU,N)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; N2(EU,TMT) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             N2-TSAM-TMG erhöhtes Anzugsmoment
                                             148 Nm für Typ : J15TM erhöhtes Anzugsmoment; J15TM TMG
                                             erhöhtes Anzugsmoment
                                             160 Nm für Typ : J12 (EU) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.. 110               225/70R17 108                              erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
N)                                                 235/65R17 108                              140 Nm; nur Fzg.-
AN1P(EU,       e13*2007/46*1698*..                 235/70R17 107                              Breite 1855mm;
N)-TMG                                             235/75R17 109                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   245/65R17 107                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   245/70R17 110                              721; 725; 73C; 74A;
                                                   255/60R17 110                              740; 76S; FH2
                                                   255/65R17 110
                                                   265/60R17 108
                                                   265/65R17 112
                                                   275/55R17 109
                                                   275/60R17 110




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD_1K
zur Erteilung der ABE 51693
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17 102          11A; 24C; 24D; 5LA       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMG                                            225/70R17 108     11A; 24C; 24D            140 Nm; Hilux N26;
                                               235/60R17 102     11A; 24C; 24D; 5LA       Lkw offener Kasten
                                               235/65R17 108     11A; 24C; 24D            (Serie); Ohne
                                               235/70R17 107     11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
                                               245/65R17 107     11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                               245/70R17 110     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/55R17 104     11A; 24C; 24D; 5MA       12A; 51A; 54F; 573;
                                               255/60R17 106     11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                               255/65R17 110     11A; 24C; 24D            729; 73C; 74A; 740
                                               265/65R17 112     11A; 24C; 24D
                                               275/55R17 109     11A; 24C; 24D
                                               275/60R17 110     11A; 24C; 24D
N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..    106 - 126 225/65R17 102     5LA                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMG                                           225/70R17 108                               140 Nm; Hilux N26;
                                              235/60R17 102      5LA                      Lkw offener Kasten
                                              235/65R17 108                               (Serie); Mit
                                              235/70R17 107                               Radhausverbreiterung
                                              245/65R17 107                               Serie; Allradantrieb;
                                              245/70R17 110                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/55R17 104      5MA                      12A; 51A; 54F; 573;
                                              255/60R17 106                               71C; 71K; 721; 725;
                                              255/65R17 110                               729; 73C; 74A; 740
                                              265/65R17 112
                                              275/55R17 109
                                              275/60R17 110

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102         5LA                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMT)                                          225/70R17 108                               140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            235/60R17 102      5LA                      Kasten (Serie); Mit
TSAM)                                         235/65R17 108                               Radhausverbreiterung
                                              235/70R17 107                               Serie; Allradantrieb;
                                              245/65R17 107                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/70R17 110                               12A; 51A; 54F; 573;
                                              255/55R17 104      5MA                      71C; 71K; 721; 725;
                                              255/60R17 106                               729; 73C; 74A; 740
                                              255/65R17 110
                                              265/65R17 112
                                              275/55R17 109
                                              275/60R17 110




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD_1K
zur Erteilung der ABE 51693
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102         11A; 24C; 24D; 5LA       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMT)                                          225/70R17 108      11A; 24C; 24D            140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            235/60R17 102      11A; 24C; 24D; 5LA       Kasten (Serie); Ohne
TSAM)                                         235/65R17 108      11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
                                              235/70R17 107      11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                              245/65R17 107      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/70R17 110      11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                              255/55R17 104      11A; 24C; 24D; 5MA       71C; 71K; 721; 725;
                                              255/60R17 106      11A; 24C; 24D            729; 73C; 74A; 740
                                              255/65R17 110      11A; 24C; 24D
                                              265/65R17 112      11A; 24C; 24D
                                              275/55R17 109      11A; 24C; 24D
                                              275/60R17 110      11A; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 207 265/65R17              51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
J15TM          e1*2007/46*0231*..                                                         148 Nm;
TMG                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 225/70R17 108         XDC; 11A; 12H            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              265/65R17 112      XDC; 11A; 12H            160 Nm;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                          581; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD_1K
zur Erteilung der ABE 51693
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.02.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 6
      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD_1K
zur Erteilung der ABE 51693
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.02.2021
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      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD_1K
zur Erteilung der ABE 51693
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.02.2021
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FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
     Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
     auszutauschen.
XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
     Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.