Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693 ANLAGE: 9 Radtyp: AF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 61397251062/VT AF7570/VT2 PCD ohne 106,2 970 2400 09/17 2 6/139,7 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: NK250621 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : AN1P(EU,N) erhöhtes Anzugsmoment; AN1P(EU,N)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; N2(EU,TMT) erhöhtes Anzugsmoment; N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment; N2-TSAM-TMG erhöhtes Anzugsmoment 148 Nm für Typ : J15TM erhöhtes Anzugsmoment; J15TM TMG erhöhtes Anzugsmoment; J15TN erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : J12 (EU) erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AN1P(EU, e11*2007/46*2587*.., 110 225/70R17 108 erhöhtes Anzugsmoment N) e6*2007/46*0337*.. 235/65R17 108 140 Nm; nur Fzg.- AN1P(EU, e13*2007/46*1698*.. 235/70R17 107 Breite 1855mm; N)-TMG 235/75R17 109 10B; 11B; 11G; 11H; 245/65R17 107 12A; 51A; 71C; 71K; 245/70R17 110 721; 725; 73C; 74A; 255/60R17 110 740; 76S; FH2 255/65R17 110 265/60R17 108 265/65R17 112 275/55R17 109 275/60R17 110 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693 ANLAGE: 9 Radtyp: AF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA erhöhtes Anzugsmoment TMG 225/70R17 108 11A; 24C; 24D 140 Nm; Hilux N26; 235/60R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA Lkw offener Kasten 235/65R17 108 11A; 24C; 24D (Serie); Ohne 235/70R17 107 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter. 245/65R17 107 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb; 245/70R17 110 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 5MA 12A; 51A; 54F; 573; 255/60R17 106 11A; 24C; 24D 71C; 71K; 721; 725; 255/65R17 110 11A; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 740 265/65R17 112 11A; 24C; 24D 275/55R17 109 11A; 24C; 24D 275/60R17 110 11A; 24C; 24D N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17 102 5LA erhöhtes Anzugsmoment TMG 225/70R17 108 140 Nm; Hilux N26; 235/60R17 102 5LA Lkw offener Kasten 235/65R17 108 (Serie); Mit 235/70R17 107 Radhausverbreiterung 245/65R17 107 Serie; Allradantrieb; 245/70R17 110 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R17 104 5MA 12A; 51A; 54F; 573; 255/60R17 106 71C; 71K; 721; 725; 255/65R17 110 729; 73C; 74A; 740 265/65R17 112 275/55R17 109 275/60R17 110 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA erhöhtes Anzugsmoment TMT) 225/70R17 108 11A; 24C; 24D 140 Nm; Lkw offener N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/60R17 102 11A; 24C; 24D; 5LA Kasten (Serie); Ohne TSAM) 235/65R17 108 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter. 235/70R17 107 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb; 245/65R17 107 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/70R17 110 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573; 255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 5MA 71C; 71K; 721; 725; 255/60R17 106 11A; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 740 255/65R17 110 11A; 24C; 24D 265/65R17 112 11A; 24C; 24D 275/55R17 109 11A; 24C; 24D 275/60R17 110 11A; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693 ANLAGE: 9 Radtyp: AF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102 5LA erhöhtes Anzugsmoment TMT) 225/70R17 108 140 Nm; Lkw offener N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/60R17 102 5LA Kasten (Serie); Mit TSAM) 235/65R17 108 Radhausverbreiterung 235/70R17 107 Serie; Allradantrieb; 245/65R17 107 10B; 11B; 11G; 11H; 245/70R17 110 12A; 51A; 54F; 573; 255/55R17 104 5MA 71C; 71K; 721; 725; 255/60R17 106 729; 73C; 74A; 740 255/65R17 110 265/65R17 112 275/55R17 109 275/60R17 110 Verkaufsbezeichnung: Toyota Land Cruiser Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J15TM e6*2007/46*0001*.. 127 - 207 265/65R17 51G erhöhtes Anzugsmoment J15TM e1*2007/46*0231*.. 148 Nm; TMG 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J12 (EU) e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 225/70R17 108 XDC; 11A; 12H erhöhtes Anzugsmoment 265/65R17 112 XDC; 11A; 12H 160 Nm; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 581; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Toyota Land Cruiser (150 Series) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J15TN e6*2007/46*0002*.. 127 - 207 265/65R17 51G erhöhtes Anzugsmoment 148 Nm; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693 ANLAGE: 9 Radtyp: AF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Hinterachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693 ANLAGE: 9 Radtyp: AF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693 ANLAGE: 9 Radtyp: AF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 25.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen auszutauschen. XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.