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							Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693
ANLAGE: 10                                                           Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.02.2021
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                Fahrzeughersteller              TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
6139730112/V3       AF7570/V3 PCD              Ø106,1-DO-Ø112          106,1        Kunststoff     970      2400    09/17
                    6/139,7
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: DO1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : N25T
                                             140 Nm für Typ : AN1P(EU,N) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             AN1P(EU,N)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; N2(EU,TMT) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             N2-TSAM-TMG erhöhtes Anzugsmoment
                                             160 Nm für Typ : J12 (EU) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.., 110              225/70R17 108                              erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
N)             e6*2007/46*0337*..                  235/65R17 108                              140 Nm; nur Fzg.-
AN1P(EU,       e13*2007/46*1698*..                 235/70R17 107                              Breite 1855mm;
N)-TMG                                             235/75R17 109                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   245/65R17 107                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                   245/70R17 110                              721; 725; 73C; 74A;
                                                   255/60R17 110                              74P; 740; 76S; FH2
                                                   255/65R17 110
                                                   265/65R17 112




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17 102          122; 5LA                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMG                                            225/70R17 108     122                      140 Nm; Hilux N26;
                                               235/60R17 102     122; 5LA                 Lkw offener Kasten
                                               235/65R17 108     122                      (Serie); Mit
                                               235/70R17 107     12A                      Radhausverbreiterung
                                               245/65R17 107     122                      Serie; Allradantrieb;
                                               245/70R17 110     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/55R17 104     122; 5MA                 51A; 54F; 573; 71C;
                                               255/60R17 106     122                      71K; 721; 725; 729;
                                               255/65R17 110     12A                      73C; 74A; 74P; 740
                                               265/65R17         12A; 51G
N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..    106 - 126 225/65R17 102     11A; 122; 24C; 24M;      erhöhtes
TMG                                                              5LA                      Anzugsmoment
                                                                                          140 Nm; Hilux N26;
                                              225/70R17 108      11A; 122; 24C; 24M       Lkw offener Kasten
                                              235/60R17 102      11A; 122; 24C; 24D;      (Serie); Ohne
                                                                 5LA                      Radhausverbreiter.
                                              235/65R17 108      11A; 122; 24C; 24D       Serie; Allradantrieb;
                                              235/70R17 107      11A; 12A; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/65R17 107      11A; 122; 24C; 24D       51A; 54F; 573; 71C;
                                              245/70R17 110      11A; 12A; 24C; 24D       71K; 721; 725; 729;
                                              255/55R17 104      11A; 122; 24C; 24D;      73C; 74A; 74P; 740
                                                                 5MA
                                              255/60R17 106      11A; 122; 24C; 24D
                                              255/65R17 110      11A; 12A; 24C; 24D
                                              265/65R17          11A; 12A; 24C; 24D;
                                                                 51G

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102         122; 5LA                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMT)                                          225/70R17 108      122                      140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            235/60R17 102      122; 5LA                 Kasten (Serie); Mit
TSAM)                                         235/65R17 108      122                      Radhausverbreiterung
                                              235/70R17 107      12A                      Serie; Allradantrieb;
                                              245/65R17 107      122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/70R17 110      12A                      51A; 54F; 573; 71C;
                                              255/55R17 104      122; 5MA                 71K; 721; 725; 729;
                                              255/60R17 106      122                      73C; 74A; 74P; 740
                                              255/65R17 110      12A
                                              265/65R17          12A; 51G




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17 102         11A; 122; 24C; 24M;      erhöhtes
TMT)                                                             5LA                      Anzugsmoment
                                                                                          140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            225/70R17 108      11A; 122; 24C; 24M       Kasten (Serie); Ohne
TSAM)                                         235/60R17 102      11A; 122; 24C; 24D;      Radhausverbreiter.
                                                                 5LA                      Serie; Allradantrieb;
                                              235/65R17 108      11A; 122; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/70R17 107      11A; 12A; 24C; 24D       51A; 54F; 573; 71C;
                                              245/65R17 107      11A; 122; 24C; 24D       71K; 721; 725; 729;
                                              245/70R17 110      11A; 12A; 24C; 24D       73C; 74A; 74P; 740
                                              255/55R17 104      11A; 122; 24C; 24D;
                                                                 5MA
                                              255/60R17 106      11A; 122; 24C; 24D
                                              255/65R17 110      11A; 12A; 24C; 24D
                                              265/65R17          11A; 12A; 24C; 24D;
                                                                 51G

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA HILUX 4WD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
N25T         L643             126     265/65R17                  11A; 24K; 51G            Lkw geschl.Kasten
                                                                                          (Serie); Lkw offener
                                                                                          Kasten (Serie);
                                                                                          Radhausverbreiterung
                                                                                          ab Werk;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 225/70R17 108         XDC; 11A; 12H            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              265/65R17 112      XDC; 11A; 12H            160 Nm;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                          581; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
     Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
     auszutauschen.
XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
     Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.