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							Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.02.2021
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                Fahrzeughersteller              FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
6139750931/VJ4 AF7570/VJ4 PCD                  ohne                        93,1                   1075      2400    09/17
               6/139,7
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
2AB          e11*2007/46*0154*.. 92 - 157 225/65R17 106             nicht Allradantrieb       Nicht für
                                          235/65R17 108             nicht Allradantrieb       Fahrzeugbreite 2028
                                          235/70R17 107             nicht Allradantrieb       mm; HA
                                                                                              Trommelbremse;
                                                   245/55R17 106    nicht Allradantrieb       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                   245/65R17 107    nicht Allradantrieb       51A; 71C; 71K; 721;
                                                   245/70R17 110    nicht Allradantrieb       725; 73C; 74D; 76S
                                                   255/55R17 108
                                                   255/60R17 106
                                                   255/65R17 110
                                                   265/60R17 108
                                                   265/65R17        51G
                                                   275/55R17 109
                                                   275/60R17 110




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
2AB          e5*2007/46*0080*.. 92 - 157 225/65R17 106 nicht Allradantrieb                Nicht für
                                         235/65R17 108 nicht Allradantrieb                Fahrzeugbreite 2028
                                         235/70R17 107 nicht Allradantrieb                mm; HA
                                                                                          Trommelbremse;
                                              245/55R17 106      nicht Allradantrieb      10B; 11G; 11H; 12A;
                                              245/65R17 107      nicht Allradantrieb      51A; 71C; 71K; 721;
                                              245/70R17 110      nicht Allradantrieb      725; 73C; 74D; 76S
                                              255/55R17 108
                                              255/60R17 106
                                              255/65R17 110
                                              265/60R17 108
                                              265/65R17          51G
                                              275/55R17 109
                                              275/60R17 110

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0479-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51693
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: AF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.