Gutachten 366-0466-17-WIRD_1K zur Erteilung der ABE 51694 ANLAGE: 8 Radtyp: AF8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : HYUNDAI, OPEL / VAUXHALL, SSANGYONG, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 61397201061/V2 AF8080/V2 PCD Ø106,1-DO-Ø112 106,1 Kunststoff 900 2400 09/17 6/139,7 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: DO1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TERRACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HP e4*98/14*0057*.. 73 - 143 235/60R18 103 10B; 10S; 11B; 11G; 255/55R18 105 11H; 12A; 51A; 573; 265/55R18 108 581; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; HB2 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: DO1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 118 Nm Verkaufsbezeichnung: FRONTERA B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6AVF, e11*97/27*0097*.. 85 - 151 235/60R18 103 XBM; 11A 10B; 10S; 11B; 11G; 6AZC 255/55R18 105 XBM; 11A 11H; 12A; 51A; 54F; 265/55R18 108 XBM; 11A 573; 581; 71C; 71K; 265/60R18 110 XBM; 11A; 54A 721; 725; 73C; 74A; 285/50R18 109 XBM; 11A; 24C; 24D 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0466-17-WIRD_1K zur Erteilung der ABE 51694 ANLAGE: 8 Radtyp: AF8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: DO1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG/DAEWOO REXTON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Rexton- e1*2001/116*0223*.. 88 - 162 235/55R18 100 11A; 24K 6-Loch Fz; nur bis RJ 235/60R18 103 11A; 24K e1*2001/116*0223*04; 255/50R18 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: DO1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : N25S; N25T 140 Nm für Typ : AN1P(EU,N) erhöhtes Anzugsmoment; AN1P(EU,N)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; N2(EU,TMT) erhöhtes Anzugsmoment; N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment; N2-TSAM-TMG erhöhtes Anzugsmoment 148 Nm für Typ : J15TM erhöhtes Anzugsmoment; J15TM TMG erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : J12 (EU) erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AN1P(EU, e11*2007/46*2587*.. 110 235/60R18 107 erhöhtes Anzugsmoment N) 235/65R18 110 140 Nm; nur Fzg.- AN1P(EU, e13*2007/46*1698*.. 255/55R18 109 Breite 1855mm; N)-TMG 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H; 265/55R18 108 12A; 51A; 71C; 71K; 265/60R18 110 721; 725; 73C; 74A; 275/50R18 107 11A; 247 74P; 740; 75I; FH2 275/60R18 113 11A; 247 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0466-17-WIRD_1K zur Erteilung der ABE 51694 ANLAGE: 8 Radtyp: AF8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: Toyota Hilux Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA erhöhtes Anzugsmoment TMG 225/65R18 103 11A; 24C; 24D; 5LK 140 Nm; Hilux N26; 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA Lkw offener Kasten 235/60R18 107 11A; 24C; 24D (Serie); Ohne 235/65R18 106 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter. 245/60R18 105 11A; 24C; 24D; 5MK Serie; Allradantrieb; 255/55R18 109 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R18 108 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573; 265/60R18 110 11A; 24C; 24D 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 75I N2-TSAM- e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100 5KA erhöhtes Anzugsmoment TMG 225/65R18 103 5LK 140 Nm; Hilux N26; 235/55R18 100 5KA Lkw offener Kasten 235/60R18 107 (Serie); Mit 235/65R18 106 Radhausverbreiterung 245/60R18 105 5MK Serie; Allradantrieb; 255/55R18 109 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R18 108 12A; 51A; 54F; 573; 265/60R18 110 11A; 245 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 75I Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA erhöhtes Anzugsmoment TMT) 225/65R18 103 11A; 24C; 24D; 5LK 140 Nm; Lkw offener N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/55R18 100 11A; 24C; 24D; 5KA Kasten (Serie); Ohne TSAM) 235/60R18 107 11A; 24C; 24D Radhausverbreiter. 235/65R18 106 11A; 24C; 24D Serie; Allradantrieb; 245/60R18 105 11A; 24C; 24D; 5MK 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 109 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 54F; 573; 255/60R18 108 11A; 24C; 24D 71C; 71K; 721; 725; 265/60R18 110 11A; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 74P; 740; 75I N2(EU, e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18 100 5KA erhöhtes Anzugsmoment TMT) 225/65R18 103 5LK 140 Nm; Lkw offener N2(EU, e11*2007/46*0148*.. 235/55R18 100 5KA Kasten (Serie); Mit TSAM) 235/60R18 107 Radhausverbreiterung 235/65R18 106 Serie; Allradantrieb; 245/60R18 105 5MK 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 109 12A; 51A; 54F; 573; 255/60R18 108 71C; 71K; 721; 725; 265/60R18 110 11A; 245 729; 73C; 74A; 74P; 740; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0466-17-WIRD_1K zur Erteilung der ABE 51694 ANLAGE: 8 Radtyp: AF8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA HILUX 4WD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N25S L642 75 - 88 235/60R18 103 11A; 24K; 51J Lkw geschl.Kasten N25T L643 235/65R18 106 11A; 24K; 51J; 54A (Serie); Lkw offener 75 - 126 255/55R18 105 11A; 24K Kasten (Serie); 255/60R18 108 11A; 24K; 54A Allradantrieb; 265/55R18 108 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 54F; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Toyota Land Cruiser Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J15TM e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/60R18 108 erhöhtes Anzugsmoment J15TM e1*2007/46*0231*.. 127 - 207 265/60R18 51G 148 Nm; TMG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA LAND CRUISER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J12 (EU) e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 235/65R18 106 XDC; 11A; 12H erhöhtes Anzugsmoment 255/60R18 112 XDC; 11A; 12H 160 Nm; 265/55R18 108 XDC; 11A; 12A 10B; 10S; 11B; 11G; 265/60R18 110 XDC; 11A; 12A 11H; 12A; 51A; 573; 285/55R18 113 XDC; 11A; 12A 581; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0466-17-WIRD_1K zur Erteilung der ABE 51694 ANLAGE: 8 Radtyp: AF8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Hinterachse möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0466-17-WIRD_1K zur Erteilung der ABE 51694 ANLAGE: 8 Radtyp: AF8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1850kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0466-17-WIRD_1K zur Erteilung der ABE 51694 ANLAGE: 8 Radtyp: AF8080 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen auszutauschen. HB2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig, wenn serienmäßig 6x15 ET46 bzw. 7x16 ET46 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist. XBM) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe in folgender Weise nachgearbeitet werden: a) Entfernen der Schmutzfänger b) Die vordere untere Ecke der Frontschürze ist nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit bei Lenkeinschlag entsprechend zu kürzen. c) Die hinter dem Vorderrad befindliche untere Schwellerecke ist entsprechend der verwendeten Rad-Reifenkombination einzuformen oder zu kürzen. XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.