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							Gutachten 366-0466-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51694
ANLAGE: 8                                                            Radtyp: AF8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.02.2021
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                Fahrzeughersteller              HYUNDAI, OPEL / VAUXHALL, SSANGYONG, TOYOTA,
                                                TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
61397201061/V2 AF8080/V2 PCD                   Ø106,1-DO-Ø112          106,1        Kunststoff     900      2400    09/17
               6/139,7
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: DO1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TERRACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
HP           e4*98/14*0057*.. 73 - 143 235/60R18 103                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                       255/55R18 105                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                              581; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              HB2




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: DO1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 118 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51694
ANLAGE: 8                                                            Radtyp: AF8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FRONTERA B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
6AVF,        e11*97/27*0097*.. 85 - 151 235/60R18 103               XBM; 11A                 10B; 10S; 11B; 11G;
6AZC                                    255/55R18 105               XBM; 11A                 11H; 12A; 51A; 54F;
                                        265/60R18 110               XBM; 11A; 54A            573; 581; 71C; 71K;
                                        285/50R18 109               XBM; 11A; 24C; 24D       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SSANGYONG
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: DO1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG/DAEWOO REXTON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
Rexton-      e1*2001/116*0223*.. 88 - 162 235/55R18 100 11A; 24K                             6-Loch Fz; nur bis
RJ                                        235/60R18 103 11A; 24K                             e1*2001/116*0223*04;
                                          255/50R18 102 11A; 24C; 24D                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/55R18 105 11A; 24C; 24D                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: DO1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : N25S; N25T
                                             140 Nm für Typ : AN1P(EU,N) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             AN1P(EU,N)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; N2(EU,TMT) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             N2-TSAM-TMG erhöhtes Anzugsmoment
                                             148 Nm für Typ : J15TM erhöhtes Anzugsmoment; J15TM TMG
                                             erhöhtes Anzugsmoment; J15TN erhöhtes Anzugsmoment
                                             160 Nm für Typ : J12 (EU) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.., 110            235/60R18 107                               erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
N)             e6*2007/46*0337*..                235/65R18 110                               140 Nm; nur Fzg.-
AN1P(EU,       e13*2007/46*1698*..               255/55R18 109                               Breite 1855mm;
N)-TMG                                           255/60R18 108                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/60R18 110                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 275/50R18 107      11A; 247                 721; 725; 73C; 74A;
                                                 275/60R18 113      11A; 247                 74P; 740; 75I; FH2


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51694
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: AF8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100          5KA                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMG                                           225/65R18 103      5LK                      140 Nm; Hilux N26;
                                              235/55R18 100      5KA                      Lkw offener Kasten
                                              235/60R18 107                               (Serie); Mit
                                              235/65R18 106                               Radhausverbreiterung
                                              245/60R18 105      5MK                      Serie; Allradantrieb;
                                              255/55R18 109                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/60R18 108                               12A; 51A; 54F; 573;
                                              265/60R18 110      11A; 245                 71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 75I
N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..    106 - 126 225/60R18 100     11A; 24C; 24D; 5KA       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMG                                           225/65R18 103      11A; 24C; 24D; 5LK       140 Nm; Hilux N26;
                                              235/55R18 100      11A; 24C; 24D; 5KA       Lkw offener Kasten
                                              235/60R18 107      11A; 24C; 24D            (Serie); Ohne
                                              235/65R18 106      11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
                                              245/60R18 105      11A; 24C; 24D; 5MK       Serie; Allradantrieb;
                                              255/55R18 109      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/60R18 108      11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                              265/60R18 110      11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 75I

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18 100         5KA                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMT)                                          225/65R18 103      5LK                      140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            235/55R18 100      5KA                      Kasten (Serie); Mit
TSAM)                                         235/60R18 107                               Radhausverbreiterung
                                              235/65R18 106                               Serie; Allradantrieb;
                                              245/60R18 105      5MK                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/55R18 109                               12A; 51A; 54F; 573;
                                              255/60R18 108                               71C; 71K; 721; 725;
                                              265/60R18 110      11A; 245                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 75I
N2(EU,         e11*2007/46*0149*..   106 - 126 225/60R18 100     11A; 24C; 24D; 5KA       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
TMT)                                          225/65R18 103      11A; 24C; 24D; 5LK       140 Nm; Lkw offener
N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            235/55R18 100      11A; 24C; 24D; 5KA       Kasten (Serie); Ohne
TSAM)                                         235/60R18 107      11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
                                              235/65R18 106      11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                              245/60R18 105      11A; 24C; 24D; 5MK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/55R18 109      11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                              255/60R18 108      11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                              265/60R18 110      11A; 24C; 24D            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 75I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51694
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: AF8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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                                                                                                     Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA HILUX 4WD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
N25S         L642             75 - 88 235/60R18 103              11A; 24K; 51J            Lkw geschl.Kasten
N25T         L643                      235/65R18 106             11A; 24K; 51J; 54A       (Serie); Lkw offener
                              75 - 126 255/55R18 105             11A; 24K                 Kasten (Serie);
                                       255/60R18 108             11A; 24K; 54A            Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/60R18 108                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
J15TM          e1*2007/46*0231*..   127 - 207 265/60R18          51G                      148 Nm;
TMG                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 235/65R18 106         XDC; 11A; 12H            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              255/60R18 112      XDC; 11A; 12H            160 Nm;
                                              265/60R18 110      XDC; 11A; 12A            10B; 10S; 11B; 11G;
                                              285/55R18 113      XDC; 11A; 12A            11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                          581; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser (150 Series)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
J15TN        e6*2007/46*0002*.. 127 - 140 255/60R18 108                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                    127 - 207 265/60R18          51G                      148 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51694
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: AF8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 7
      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51694
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: AF8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0466-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51694
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: AF8080
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.02.2021
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
     Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
     auszutauschen.
HB2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig, wenn serienmäßig 6x15 ET46 bzw.
     7x16 ET46 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
XBM) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe in folgender Weise
     nachgearbeitet werden:
     a)           Entfernen der Schmutzfänger
     b)           Die vordere untere Ecke der Frontschürze ist nach den Erfordernissen ausreichender
     Freigängigkeit bei Lenkeinschlag entsprechend zu kürzen.
     c)           Die hinter dem Vorderrad befindliche untere Schwellerecke ist entsprechend der
     verwendeten Rad-Reifenkombination einzuformen oder zu kürzen.
XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
     Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.