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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 8,5 J x 20 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51904




                                      special wheels for passenger cars 8,5 J x 20 H2


             Nummer der Genehmigung: 51904                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   AF68520
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51904                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51904




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   23.04.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0143-18-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51904                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-7

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51904




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51904                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        03.05.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51904




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0143-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51904
             ANLAGE: 7                                                            Radtyp: AF68520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 5

             Fahrzeughersteller                         : SSANGYONG, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 20
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             61397201061/V       AF68520/VH2                ohne                     106,1                    1000     2400    01/18
             H2
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SSANGYONG
             Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG/DAEWOO REXTON
§ 22 51904




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             Rexton-      e1*2001/116*0223*.. 88 - 162 255/45R20 101 11A; 24K                              6-Loch Fz; nur bis
             RJ                                        265/45R20 104 11A; 24K                              e1*2001/116*0223*04;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : N25S; N25T
                                                          120 Nm für Typ : J15TM erhöhtes Anzugsmoment; J15TM TMG
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; J15TN erhöhtes Anzugsmoment;
                                                          N2(EU,TMT) erhöhtes Anzugsmoment; N2(EU,TSAM) erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; N2-TSAM-TMG erhöhtes Anzugsmoment
                                                          140 Nm für Typ : N2(EU,TMT) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                          N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment; N2-TSAM-TMG erhöhtes
                                                          Anzugsmoment
                                                          148 Nm für Typ : J15TM erhöhtes Anzugsmoment; J15TM TMG
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; J15TN erhöhtes Anzugsmoment




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0143-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51904
             ANLAGE: 7                                                         Radtyp: AF68520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 5
             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 255/50R20 109                                   erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             TMG                                           265/45R20 108                               140 Nm; erhöhtes
                                                           275/45R20 106                               Anzugsmoment 120
                                                                                                       Nm;
                                                                                                       Hilux N26; Lkw
                                                                                                       offener Kasten
                                                                                                       (Serie); Mit
                                                                                                       Radhausverbreiterung
                                                                                                       Serie; Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                       729; 73C; 74D; 740
             N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..    106 - 126 255/50R20 109 11A; 245                     erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             TMG                                           265/45R20 108                               140 Nm; erhöhtes
                                                           275/45R20 106                               Anzugsmoment 120
                                                                                                       Nm;
                                                                                                       Hilux N26; Lkw
                                                                                                       offener Kasten
                                                                                                       (Serie); Ohne
                                                                                                       Radhausverbreiter.
§ 22 51904




                                                                                                       Serie; Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                       729; 73C; 74D; 740

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 255/50R20 109                                  erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             TMT)                                          265/45R20 108                               140 Nm; erhöhtes
             N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            275/45R20 106                               Anzugsmoment 120
                                                                                                       Nm;
             TSAM)                                                                                     Lkw offener Kasten
                                                                                                       (Serie); Mit
                                                                                                       Radhausverbreiterung
                                                                                                       Serie; Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                       729; 73C; 74D; 740




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0143-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51904
             ANLAGE: 7                                                         Radtyp: AF68520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 255/50R20 109 11A; 245                         erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             TMT)                                          265/45R20 108                               140 Nm; erhöhtes
             N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            275/45R20 106                               Anzugsmoment 120
                                                                                                       Nm;
             TSAM)                                                                                     Lkw offener Kasten
                                                                                                       (Serie); Ohne
                                                                                                       Radhausverbreiter.
                                                                                                       Serie; Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                       729; 73C; 74D; 740

             Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA HILUX 4WD
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             N25S         L642             75 - 126 255/50R20 109 11A; 24K; 54A                        Lkw geschl.Kasten
             N25T         L643                      265/45R20 104 11A; 24K                             (Serie); Lkw offener
                                                                                                       Kasten (Serie);
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
§ 22 51904




                                                                                                       73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 207 265/50R20 107 12I                               erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             J15TM          e1*2007/46*0231*..             275/45R20 106 12I                           148 Nm; erhöhtes
             TMG                                           275/50R20 109 12A                           Anzugsmoment 120
                                                                                                       Nm;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 740

             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser (150 Series)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
             J15TN        e6*2007/46*0002*.. 127 - 207 265/50R20 107 12I                               erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           275/45R20 106 12I                           148 Nm; erhöhtes
                                                           275/50R20 109 12A                           Anzugsmoment 120
                                                                                                       Nm;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 740

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0143-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51904
             ANLAGE: 7                                                         Radtyp: AF68520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 51904




                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                  durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0143-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51904
             ANLAGE: 7                                                         Radtyp: AF68520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.04.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 51904




             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.