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							                             Gutachten 366-0143-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51904
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: AF68520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 03.08.2020
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                                             Fahrzeughersteller              DAIMLER (D), Nissan International S. A., RENAULT




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                                            Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                                            Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
                             6114345661/ZN4 AF68520/ZN4                     ohne                        66,1                  1215     2400     01/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 51904, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N225621-C


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             4701         e9*2007/46*6531*.. 120 - 140 265/50R20 107                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             120 - 190 265/45R20 108                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       275/45R20 110                                       721; 725; 73C; 74A




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Nissan International S. A.
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N225621-C


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0143-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51904
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: AF68520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 03.08.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NP300 NAVARA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             D231         e9*2007/46*6364*.. 120       235/55R20 105                                      nur Fzg.-Breite
                                                             120 - 140 255/45R20 105                                      1850mm; nicht mit
                                                                       265/45R20 104                                      Blattfedern an
                                                                                                                          Hinterachse;
                                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 51904, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: N225621-C


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ALASKAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             D231C        e9*2007/46*6515*.. 120       235/55R20 105                                      nur Fzg.-Breite
                                                             120 - 140 255/45R20 105                                      1850mm; nicht mit
                                                                       265/45R20 104                                      Blattfedern an
                                                                                                                          Hinterachse;
                                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0143-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51904
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: AF68520
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 03.08.2020
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                                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§ 22 51904, Erweiterung 01




                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.