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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                             DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                           National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                        Sonderräder für Pkw 10 J x 21 EH2+

                   issued by:

                                             Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51857




                                  special wheels for passenger cars 10 J x 21 EH2+


             Nummer der Genehmigung: 51857                  Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                   Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   LD1021
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51857                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51857




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                   DE-51105 Köln

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   10.04.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   55800718 (1. Ausfertigung)
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51857                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 - 11                                                 1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51857




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51857                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        14.05.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51857




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51857 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                             Via C. Colombo
                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                             QM-Nr.: 01 06 007

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          SPECIALE-D
             Typ                             LD1021
             Radgröße                        10Jx21EH2+
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                               (mm)
             WSX          LD1021 WSX / ohne Ring               5/112/66,45         19        800    2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51857
             Herstellerzeichen               MAK
             Radtyp und Ausführung           LD1021...(s.o.)
             Radgröße                        10Jx21EH2+
§ 22 51857




             Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel                                             (mm)
             S02   Schraube M14x1,5         Kugel       120                       30          B450L30517R14
                                            d=28mm
             S03   Serienschraube           Kugel       160                       30         O.E
                   M14x1,5                  d=28mm
             S04   Serienschraube           Kugel       160                       29         O.E
                   M14x1,5                  d=28mm

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Audi
                                             Porsche

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51857 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
             Hersteller                          MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi Q7                   155-245       255/40R21   M+S T02 160                          A07 A12 A14
             4L, 4L1                   155-245       265/40R21   M+S T01 T05 160                      A18 A56 L06
             e1*2001/116*              155-245       265/45R21   M+S 157                              MHy RQ7
             0350*20-..; 0367*05-..;   155-245       275/40R21   A01 K1a K2b M+S 160                  S03
             e13*2007/46*1081*06-      155-245       285/40R21   A01 K1c K2b K3b K5b 159
             ..
             - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
             Audi Q7                   155-245       255/40R21   K1a K2b T02 160                      A01 A07 A12
             4L, 4L1                   155-245       265/40R21   K1c K2b T01 T05 160                  A14 A18 A56
             e1*2001/116*              155-245       265/45R21   K1c K2b 157                          L06 MHy S03
             0350*20-..; 0367*05-..;   155-245       275/40R21   K1c K2c 160
             e13*2007/46*              155-245       285/40R21   K1c K2c K3b K5b 159
             1081*06-..
             Audi RS6 Avant            412, 445      255/35R21   M+S T98                              A12 A14 A18
             4G                        412, 445      285/30R21   A01 K1a K3b K3k K5e K5l R35 T00      A56 Car S02
             e1*2007/46*0544*01-..
             Audi SQ7                  320           255/40R21   K1a K2b M+S T02 160                  A01 A07 A12
§ 22 51857




             4L, 4L1                   320           265/40R21   K1c K2b M+S T01 T05 160              A14 A18 A56
             e1*2001/116*              320           275/40R21   K1c K2c M+S 160                      L06 S03
             0350*26-..;
             e13*2007/46*
             1081*12-..
             Audi SQ7                  320           255/40R21   M+S T02 160                          A07 A12 A14
             4L, 4L1                   320           265/40R21   M+S T01 T05 160                      A18 A56 L06
             e1*2001/116*              320           275/40R21   A01 K1a K2b M+S 160                  RQ7 S03
             0350*26-..;
             e13*2007/46*
             1081*12-..
             Porsche Macan             155-294       255/40R21   K1a R02                              A01 A12 A14
             95B, 95BN                 155-294       265/40R21   K1c R02                              A18 A56 BnK
             e13*2007/46*              155-294       285/35R21   K2b R03                              V21 Vn2 S04
             1164, 1165*02-..          155-294       285/35R21   K2h R03
                                       155-294       295/35R21   K2b R03
                                       155-294       295/35R21   K2h R03

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 3 von 7

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 51857




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             157      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1570 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             159      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1590 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             160      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.



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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                  Seite 4 von 7

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 51857




             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
             oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                     Seite 5 von 7

             K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5e    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 250 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
§ 22 51857




             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
             Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51857 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 6 von 7

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1   245/30R21       295/25R21
             Nr. 2   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
             Nr. 3   245/40R21       275/35R21, 285/35R21
             Nr. 4   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
             Nr. 5   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
             Nr. 6   255/40R21       285/35R21
             Nr. 7   255/50R21       285/45R21
§ 22 51857




             Nr. 8   265/35R21       305/30R21, 315/30R21
             Nr. 9   265/40R21       295/35R21
             Nr.10   265/45R21       295/40R21
             Nr.11   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
             Nr.12   275/40R21       305/35R21
             Nr.13   275/45R21       315/40R21
             Nr.14   285/35R21       325/30R21
             Nr.15   285/40R21       315/35R21
             Nr.16   285/45R21       315/40R21, 325/40R21

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2018 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51857 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 7 von 7
             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 4. April 2018
§ 22 51857




             Schmidt                                                                     00291887.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim