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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51857 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 1 von 9

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SPECIALE-D
Typ                             LD1021
Radgröße                        10Jx21EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
WSX          LD1021 WSX / ohne Ring               5/112/66,45         19         800    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51857
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           LD1021...(s.o.)
Radgröße                        10Jx21EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund               Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                          (Nm)
S01   Schraube M14x1,5         Kugel d=28mm       120                30                 B450L30517R14
S02   Serienschraube           Kugel d=28mm       160                30                 O.E
      M14x1,5
S03   Serienschraube           Kugel d=28mm       160                29                 O.E
      M14x1,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Porsche
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51857 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A7 Sportback      150-250       255/35R21    K1c K2b K5d K7c K8e T96             A01 A12 A14
F2                     150-250       265/30R21    K1c K2c K5d K7i K8m                 A18 A57 L06
e1*2007/46*1801*..;    150-250       265/35R21    K1c K2c K5d K7i K8m T96             MHy S01
e1*2007/46*1840*..
Audi Q7                155-250       255/40R21    K1a K2b T02 160                     A01 A07 A12
4L, 4L1                155-250       265/40R21    K1c K2b T01 T05 160                 A14 A18 A56
e1*2001/116*           155-250       265/45R21    K1c K2b 157                         L06 MHy S02
0350*20-..;            155-250       275/40R21    K1c K2c 160
0367*05-..;            155-250       285/40R21    K1c K2c K3b K5b 159
e13*2007/46*
1081*06-..
Audi Q7                155-250       255/40R21    M+S T02 160                         A07 A12 A14
4L, 4L1                155-250       265/40R21    M+S T01 T05 160                     A18 A56 L06
e1*2001/116*           155-250       265/45R21    M+S 157                             MHy RQ7
0350*20-..;            155-250       275/40R21    A01 K1a K2b M+S 160                 S02
0367*05-..;            155-250       285/40R21    A01 K1c K2b K3b K5b 159
e13*2007/46*
1081*06-..
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q8                170-250       265/45R21    157                                 A07 A12 A14
4L                     170-250       275/45R21    155                                 A18 A56 L06
e1*2001/116*0350*32-   170-250       285/40R21    159                                 NoP S02
..                     170-250       285/45R21    153
                       170-250       295/40R21    157
Audi RS6 Avant         412, 445      255/35R21    M+S T98                             A12 A14 A18
4G                     412, 445      285/30R21    A01 K1a K3b K3k K5e K5l R35 T00     A56 Car S01
e1*2007/46*0544*01-..
Audi RS6 Avant        441            255/35R21    M+S T98                             A12 A14 A18
F2                    441            265/35R21    M+S T01                             A56 BmK Car
e1*2007/46*1840*..    441            275/35R21    M+S T99                             L06 S01
                      441            295/30R21    M+S T98
Audi RS7 Sportback    441            255/35R21    M+S T98                             A12 A14 A18
F2                    441            265/35R21    M+S T01                             A56 BmK Flh
e1*2007/46*1840*..    441            275/35R21    M+S T99                             L06 S01
                      441            295/30R21    M+S T98
Audi S7 Sportback     257            255/35R21    K1c K2b K5d K7i K8e T98             A01 A12 A14
F2                    257            265/35R21    K1c K2c K5d K7i K8m                 A18 A56 L06
e1*2007/46*1801*..                                                                    MHy S01
Audi SQ7              320, 373       255/40R21    M+S T02 160                         A07 A12 A14
4L, 4L1               320, 373       265/40R21    M+S T01 T05 160                     A18 A56 L06
e1*2001/116*          320, 373       275/40R21    A01 K1a K2b M+S 160                 RQ7 S02
0350*26-..;
e13*2007/46*
1081*12-..
Audi SQ7              320            255/40R21    K1a K2b M+S T02 160                 A01 A07 A12
4L, 4L1               320            265/40R21    K1c K2b M+S T01 T05 160             A14 A18 A56
e1*2001/116*          320            275/40R21    K1c K2c M+S 160                     L06 S02
0350*26-..;
e13*2007/46*
1081*12-..

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51857 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi SQ8                320, 373      285/40R21     159                                   A07 A12 A14
4L                                                                                        A18 A56 L06
e1*2001/116*                                                                              S02
0350*37-..

Porsche Macan           180-280       255/40R21     K1a R02                               A01 A12 A14
95B                     180-280       265/40R21     K1c R02                               A18 A56 BnK
e13*2007/46*            180-280       285/35R21     K2b R03                               V21 Vn2 X93
1165*10-..              180-280       285/35R21     K2h R03                               S03
- ab MJ 2019            180-280       295/35R21     K2b R03
                        180-280       295/35R21     K2h R03
Porsche Macan           155-324       255/40R21     K1a R02                               A01 A12 A14
95B, 95BN               155-324       265/40R21     K1c R02                               A18 A56 BnK
e13*2007/46*            155-324       285/35R21     K2b R03                               V21 Vn2 S03
1165*02-09,             155-324       285/35R21     K2h R03
1164*02-09              155-324       295/35R21     K2b R03
                        155-324       295/35R21     K2h R03
VW Touareg (III)        170-310       255/40R21     K1a K2b T02 T98                       A01 A07 A12
CR                      170-310       265/40R21     K1a K2b T01 T05                       A14 A18 A56
e1*2007/46*1827*..      170-310       265/45R21     K1a K2b 157                           L06 S02
                        170-310       275/40R21     K1c K2c
                        170-310       285/40R21     K1c K2c K3b K5w K6w 159
                        170-310       295/35R21     K1c K2c K3b K5w K6x
                        170-310       295/40R21     K1c K2c K3b K5w K6x 157

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51857 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 4 von 9

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

153      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1530 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

155      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1550 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

157      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1570 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

159      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1590 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

160      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51857 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 5 von 9

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

BmK    Die Räder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51857 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 6 von 9

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5e    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 250 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 7 von 9

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoP    Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51857 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 8 von 9

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   235/45R21       255/40R21
Nr. 2   245/30R21       295/25R21
Nr. 3   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
Nr. 4   245/40R21       275/35R21, 285/35R21
Nr. 5   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
Nr. 6   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
Nr. 7   255/40R21       285/35R21
Nr. 8   255/50R21       285/45R21
Nr. 9   265/35R21       305/30R21, 315/30R21
Nr.10   265/40R21       295/35R21
Nr.11   265/45R21       295/40R21
Nr.12   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
Nr.13   275/40R21       305/35R21, 315/35R21
Nr.14   275/45R21       315/40R21
Nr.15   285/35R21       325/30R21
Nr.16   285/40R21       315/35R21
Nr.17   285/45R21       315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2021 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx21EH2+ Typ LD1021
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Januar 2021




Schmidt                                                                     00359383.DOC




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