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							Gutachten 366-0326-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52286
ANLAGE: 6                                                             Radtyp: EC1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 24.01.2019
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Fahrzeughersteller                          : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
120540741/IZX       EC1022/IZX                  ohne                         74,1                  1000     2450    06/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP C004; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 265/30R22                 57E                        BMW X6 (Baureihe
                                                                                                E71);
                                                 265/35R22           57E                        Ohne
                                                 285/30R22           57E                        Radhausverbreiter.
                                                 295/30R22           11A; 241; 242; 57E         Serie;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                77E
X70             e1*2001/116*0420*..      155 - 200 265/35R22         11A; 24N; 24O; 5LA;        BMW X5 (Baureihe
                                                   102W              51J                        E70);
                                                                                                nicht
                                                   285/30R22      11A; 24C; 24N; 5KK            beschussgeschütztes
                                                   101W
                                         155 - 330 265/35R22 102 11A; 24O; 57E; 99I             Fz.;
                                                   265/35R22 102Y 11A; 24N; 24O; 5LA;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  51J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   285/30R22 101Y 11A; 24C; 24N; 5KK            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52286
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: EC1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.01.2019
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 265/35R22 102Y 5LA; 99I                         ab
                                                                                          e1*2007/46*0421*10;
                                                                                          BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                          Radabdeckung Serie;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74D; 77E
X5             e1*2007/46*0421*..   155 - 200 265/35R22          11A; 24N; 24O; 5LA;      BMW X5 (Baureihe
                                              102W               51J                      E70);
                                                                                          bis
                                              285/30R22      11A; 24C; 24N; 5KK           e1*2007/46*0421*09;
                                              101W
                                    155 - 330 265/35R22 102 11A; 24O; 57E; 99I            nicht
                                              265/35R22 102Y 11A; 24N; 24O; 5LA;          beschussgeschütztes
                                                             51J                          Fz.;
                                              285/30R22 101Y 11A; 24C; 24N; 5KK           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          77E
X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 265/30R22          57E                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                          E71);
                                              265/35R22          57E                      bis
                                              285/30R22          57E                      e1*2007/46*0412*07;
                                              295/30R22          11A; 241; 242; 57E       Ohne
                                                                                          Radhausverbreiter.
                                                                                          Serie;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 265/30R22              57E                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                          E71);
                                              265/35R22          57E                      bis
                                              285/30R22          57E                      e1*2007/46*0454*13;
                                              295/30R22          11A; 241; 242; 57E       Ohne
                                                                                          Radhausverbreiter.
                                                                                          Serie;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                          77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52286
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: EC1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.01.2019
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 265/35R22 102Y 5LA; 99I                         ab
                                                                                          e1*2007/46*0454*11;
                                                                                          BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                          Radabdeckung Serie;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74D; 77E
X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 200 265/35R22          11A; 24N; 24O; 5LA;      BMW X5 (Baureihe
                                              102W               51J                      E70);
                                                                                          bis
                                              285/30R22      11A; 24C; 24N; 5KK           e1*2007/46*0454*10;
                                              101W
                                    155 - 330 265/35R22 102 11A; 24O; 57E; 99I            nicht
                                              265/35R22 102Y 11A; 24N; 24O; 5LA;          beschussgeschütztes
                                                             51J                          Fz.;
                                              285/30R22 101Y 11A; 24C; 24N; 5KK           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52286
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: EC1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.01.2019
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0326-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52286
ANLAGE: 6                                                          Radtyp: EC1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 24.01.2019
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          265/35R22
                     Hinterachse:                          305/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.