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							                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 6                                                             Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                         Seite: 1 von 5


                                              Fahrzeughersteller                         : BMW AG



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                     och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung               Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                                                 Rad                         Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
                             120540741/IZX       EC1022/IZX                  ohne                         74,1                  1000     2450    06/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52286, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP C004; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 265/30R22                 57E                        BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                             E71);
                                                                              265/35R22           57E                        Ohne
                                                                              285/30R22           57E                        Radhausverbreiter.
                                                                              295/30R22           11A; 241; 242; 57E         Serie;
                                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                             725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                                             77E
                             X70             e1*2001/116*0420*..      155 - 200 265/35R22         11A; 24N; 24O; 5LA;        BMW X5 (Baureihe
                                                                                102W              51J                        E70);
                                                                                                                             nicht
                                                                                285/30R22      11A; 24C; 24N; 5KK            beschussgeschütztes
                                                                                101W
                                                                      155 - 330 265/35R22 102 11A; 24O; 57E; 99I             Fz.;
                                                                                265/35R22 102Y 11A; 24N; 24O; 5LA;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                285/30R22 101Y 11A; 24C; 24N; 5KK            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                             77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
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                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 265/35R22 102Y 5LA; 99I                         ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0421*10;
                                                                                                                       BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                                                       Radabdeckung Serie;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb; nicht
                                                                                                                       beschussgeschütztes
                                                                                                                       Fz.;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 77E
                             X5             e1*2007/46*0421*..   155 - 200 265/35R22          11A; 24N; 24O; 5LA;      BMW X5 (Baureihe
                                                                           102W               51J                      E70);
                                                                                                                       bis
                                                                           285/30R22      11A; 24C; 24N; 5KK           e1*2007/46*0421*09;
                                                                           101W
                                                                 155 - 330 265/35R22 102 11A; 24O; 57E; 99I            nicht
                                                                           265/35R22 102Y 11A; 24N; 24O; 5LA;          beschussgeschütztes
                                                                                          51J                          Fz.;
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                                                           285/30R22 101Y 11A; 24C; 24N; 5KK           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       77E
                             X6             e1*2007/46*0412*..   155 - 330 265/30R22          57E                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                       E71);
                                                                           265/35R22          57E                      bis
                                                                           285/30R22          57E                      e1*2007/46*0412*07;
                                                                           295/30R22          11A; 241; 242; 57E       Ohne
                                                                                                                       Radhausverbreiter.
                                                                                                                       Serie;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                                       77E

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 265/30R22              57E                      BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                       E71);
                                                                           265/35R22          57E                      bis
                                                                           285/30R22          57E                      e1*2007/46*0454*13;
                                                                           295/30R22          11A; 241; 242; 57E       Ohne
                                                                                                                       Radhausverbreiter.
                                                                                                                       Serie;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                                       77E




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 5
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 265/35R22 102Y 5LA; 99I                         ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0454*11;
                                                                                                                       BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                                                       Radabdeckung Serie;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb; nicht
                                                                                                                       beschussgeschütztes
                                                                                                                       Fz.;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D; 77E
                             X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 200 265/35R22          11A; 24N; 24O; 5LA;      BMW X5 (Baureihe
                                                                           102W               51J                      E70);
                                                                                                                       bis
                                                                           285/30R22      11A; 24C; 24N; 5KK           e1*2007/46*0454*10;
                                                                           101W
                                                                 155 - 330 265/35R22 102 11A; 24O; 57E; 99I            nicht
                                                                           265/35R22 102Y 11A; 24N; 24O; 5LA;          beschussgeschütztes
                                                                                          51J                          Fz.;
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                                                           285/30R22 101Y 11A; 24C; 24N; 5KK           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                                   gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                   ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 6                                                          Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1650kg.
                             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1700kg.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 52286, Erweiterung 01




                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          265/35R22
                                                  Hinterachse:                          305/30R22
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                    Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.