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							                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 5                                                            Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 9


                                             Fahrzeughersteller                          : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND
                                             ROVER (GB), ROVER



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
                                                 Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
                             120545726/IRR       EC1022/IRR                  ohne                       72,6                  1000     2450    06/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 52286, Erweiterung 01




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
                             Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M14x1,5
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C017; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm für Typ : LG; LW
                                                                          140 Nm für Typ : LR
                             Verkaufsbezeichnung:     Discovery
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 275/40R22 107Y                                    Kombi; Allradantrieb;
                                            e5*2007/46*1055*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           740

                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/40R22 106 11A; 26N                            Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1053*..             275/40R22 107 11A; 245; 26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           740




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 5                                                            Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 09.12.2019
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                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LM           e11*98/14*0185*.. 130 - 375 265/40R22                  11A; 24J; 24M            nicht für gepanzerte
                                                                      106W
                                                                      285/35R22                  11A; 22I; 24C; 24M       Fz;
                                                                      106W
                                                                      295/35R22                  11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      108W
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          740; 744; 75I; RC0

                             Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 265/40R22 106Y          11A; 26N                 nicht PHEV;
                                          e5*2007/46*1056*..             275/40R22 107Y          11A; 245; 26N            Allradantrieb;
                                                                         275/40R22 108Y          11A; 245; 26N            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          740
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB), ROVER
                             Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M14x1,5
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C017; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/40R22 106 11A; 26N                           Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1053*..             275/40R22 107 11A; 245; 26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          740




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LM           e11*98/14*0185*.. 130 - 375 265/40R22               11A; 24J; 24M            nicht für gepanzerte
                                                                      106W
                                                                      285/35R22               11A; 22I; 24C; 24M       Fz;
                                                                      106W
                                                                      295/35R22               11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      108W
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       740; 744; 75I; RC0

                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LS           e11*2001/116*0243*.. 140 - 375 285/35R22            11A; 24C; 24D; 54A       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                         106W
                                                                                                                       11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                       73C; 74D; 74E; 740;
                                                                                                                       744
§ 22 52286, Erweiterung 01




                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 9
                                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52286, Erweiterung 01




                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             RC0) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 130kW
                                  Dieselmotor bis einschließlich Fz-EG-Genehmigung e11*98/14*0185*02 .




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 5                                                           Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 9


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:      LW
                                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0909*..
                                    Handelsbez.:      Range Rover Sport

                                    Variante(n):      Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                                      von [mm]             bis [mm]
                                          26P                          x = 260             y = 260                VA
                                          26B                          x = 310             y = 310                VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                              Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                    x = 310       y = 420             30                VA
                                          26N                    x = 310       y = 420             10                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 5                                                           Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:      LG
                                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0649*..
                                    Handelsbez.:      RANGE ROVER

                                    Variante(n):      Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                                      von [mm]             bis [mm]
                                          26P                          x = 260             y = 260                VA
                                          26B                          x = 310             y = 310                VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                    x = 310       y = 420             30                VA
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                          26N                    x = 310       y = 420             10                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:      LG
                                    Genehm.Nr.:       e5*2007/46*1053*..
                                    Handelsbez.:      RANGE ROVER

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 260             y = 260                    VA
                                          26B                      x = 310             y = 310                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 310       y = 420             30                 VA
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                          26N                   x = 310       y = 420             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 9 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:      LW
                                    Genehm.Nr.:       e5*2007/46*1056*..
                                    Handelsbez.:      Range Rover Sport

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 260             y = 260                    VA
                                          26B                      x = 310             y = 310                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 310       y = 420             30                 VA
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                          26N                   x = 310       y = 420             10                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.