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							                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                             Fahrzeughersteller                          : AUDI, AUDI/PORS., PORSCHE, VOLKSWAGEN



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 48
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                     Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                               Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             130548716/KY2 EC1022/KY2                        ohne                       71,6                  1000      2450    06/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52286, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C014-C015; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 171 265/35R22               11A; 24M; 5LA             bis
                                                                         102W
                                          e13*2007/46*1081*..            285/30R22           AFK; 11A; 24D; 24J;           e13*2007/46*1081*05;
                             4L1          e13*2007/46*1081*..            101W                5KK                           bis
                                                                         295/30R22           AFK; 11A; 24D; 24J;           e1*2001/116*0350*19;
                                                                         103W                5LK                           Allradantrieb;
                                                               150 - 257 265/35R22 102Y      11A; 24M; 5LA                 Schraubenfederung;
                                                                         285/30R22 101Y      AFK; 11A; 24D; 24J;           Luftfederung;
                                                                                             5KK                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              295/30R22 103Y AFK; 11A; 24D; 24J;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             5LK                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                           74D; 745




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 09.12.2019
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                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI/PORS.
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C014-C015; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Cayenne, Cayenne S, Cayenne Turbo, Cayenne E-Hybrid
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102 57E; 6BS            CAYENNE COUPE;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76A; 98P
                             9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102 57E; 6BS            nicht CAYENNE
                                                                                                          COUPE;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76A; 98P
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C014-C015; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                                                          160 Nm für Typ : 9PA; 970
                             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22 99             11A; 24J; 248; 5JK       inkl. Facelift 2014;
                             92AN         e13*2007/46*1106*.. 155 - 405 265/35R22 102            11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                                                        275/35R22 104            11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        285/30R22 101            11A; 24J; 244            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                        295/30R22 103            11A; 24J; 244; 247       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                          73C; 74D; 74E; 744




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         295/30R22 103Y          11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               176 - 331 265/35R22               11A; 24J; 24M; 53S       721; 725; 73C; 74D;
                                                               176 - 404 295/30R22               11A; 24C; 24D; 53S       PDA

                             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22 99             11A; 24J; 248; 5JK       inkl. Facelift 2014;
                             92AHN        e13*2007/46*1108*.. 155 - 405 265/35R22 102            11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                                                        275/35R22 104            11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        285/30R22 101            11A; 24J; 244            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                        295/30R22 103            11A; 24J; 244; 247       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                          73C; 74D; 74E; 744

                             Verkaufsbezeichnung:     PORSCHE PANAMERA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             970          e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 255/30R22 95Y 11A; 24J; 26B; 260;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      56G; 57E; 99T                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                                                                                                          73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                                                          76A; 97G




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C014-C015; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 265/35R22                11A; 24J; 24M            Nicht
                                                                        102W
                                                                        285/30R22                11A; 24C; 24D; 5KK       Schlechtwegefahrwerk;
                                                                        101W
                                                                        295/30R22                11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        103W
                                                              155 - 331 265/35R22 102Y           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        285/30R22 101Y           11A; 24C; 24D; 5KK       721; 725; 73C; 74D
                                                                        295/30R22 103Y           11A; 24C; 24D



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8


                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1550kg.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
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                             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1650kg.
                             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1700kg.
                             5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1750kg.
                             6BS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          285/35R22
                                                 Hinterachse:                          315/30R22
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                   deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
§ 22 52286, Erweiterung 01




                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                                  verwendet werden.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                                  Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                                  Hinterachse.
                             98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB-Bremsen nicht zulässig.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
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                             99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/30R22
                                                 Hinterachse:                          305/25R22
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
                                  In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
                                  Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                                  (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
                             PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
                                  der Sonderräder entfernt werden.
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0326-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52286
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: EC1022
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       PORSCHE
                                    Fahrzeugtyp:      970
                                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*0970*..
                                    Handelsbez.:      PORSCHE PANAMERA

                                    Variante(n):      ---

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 270             y = 360                    VA
                                          26P                      x = 220             y = 310                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52286, Erweiterung 01




                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 270       y = 360             16                 VA
                                          26N                   x = 270       y = 360              8                 VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.