Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0357-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52288
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: LD1522
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 18.12.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                          : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 11 1/2 J X 22 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
512074138/IZX       LD1522/IZX                 ohne                        74,1                  1000     2450    07/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP C004; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 200 295/30R22                11A; 24N; 5LK; 56G        BMW X5 (Baureihe
                                           103W                                               E70);
                                           305/30R22                11A; 24D; 57F; 99I        nicht
                                           105W
                                 155 - 330 295/30R22 103Y           11A; 24N; 5LK; 56G    beschussgeschütztes
                                           305/30R22 105Y           11A; 24D; 57F; 99I    Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76B; 77E
X70             e1*2001/116*0420*..      155 - 330 305/30R22 105Y 11A; 24N; 51J; 57F; 99I BMW X5 (Baureihe
                                                                                          E70);
                                                                                          nicht
                                                   335/25R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99V      beschussgeschütztes
                                                                                          Fz.;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76B; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0357-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52288
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: LD1522
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.12.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 305/30R22 105Y 11A; 24N; 51J; 57F; 99I BMW X5 (Baureihe
                                                                                 E70);
                                                                                 bis
                                          335/25R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99V      e1*2007/46*0421*09;
                                                                                 nicht
                                                                                 beschussgeschütztes
                                                                                 Fz.;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 76B; 77E
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 200 295/30R22      11A; 24N; 5LK; 56G      BMW X5 (Baureihe
                                          103W                                   E70);
                                          305/30R22      11A; 24D; 57F; 99I      bis
                                          105W
                                155 - 330 295/30R22 103Y 11A; 24N; 5LK; 56G      e1*2007/46*0421*09;
                                          305/30R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99I      nicht
                                                                                 beschussgeschütztes
                                                                                 Fz.;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 76B; 77E
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 305/30R22      11A; 248; 57F; 99I      ab
                                          105W                                   e1*2007/46*0421*10;
                                                                                 BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                 Radabdeckung Serie;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 Heckantrieb; nicht
                                                                                 beschussgeschütztes
                                                                                 Fz.;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 576; 6AA;
                                                                                 71C; 71K; 721; 725;
                                                                                 73C; 74D; 76B; 77E
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 305/30R22 105Y 11A; 248; 51J; 57F; 99I ab
                                                                                 e1*2007/46*0421*10;
                                                                                 BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                 Radabdeckung Serie;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 Heckantrieb; nicht
                                                                                 beschussgeschütztes
                                                                                 Fz.;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 74D; 76B; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0357-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52288
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: LD1522
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.12.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 305/30R22 105Y 57F; 99I                         ab
                                                                                          e1*2007/46*0412*08;
                                              335/25R22 105Y 11A; 248; 57F; 99V           BMW X6 (Baureihe
                                                                                          F16);
                                                                                          nur mit Radabdeckung
                                                                                          Serie;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76B; 77E

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 305/30R22 105Y 11A; 24N; 51J; 57F; 99I BMW X5 (Baureihe
                                                                                 E70);
                                                                                 bis
                                          335/25R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99V      e1*2007/46*0454*10;
                                                                                 nicht
                                                                                 beschussgeschütztes
                                                                                 Fz.;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 76B; 77E
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 200 295/30R22      11A; 24N; 5LK; 56G      BMW X5 (Baureihe
                                          103W                                   E70);
                                          305/30R22      11A; 24D; 57F; 99I      bis
                                          105W
                                155 - 330 295/30R22 103Y 11A; 24N; 5LK; 56G      e1*2007/46*0454*10;
                                          305/30R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99I      nicht
                                                                                 beschussgeschütztes
                                                                                 Fz.;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 76B; 77E
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 305/30R22      11A; 248; 57F; 99I      ab
                                          105W                                   e1*2007/46*0454*11;
                                                                                 BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                 Radabdeckung Serie;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 Heckantrieb; nicht
                                                                                 beschussgeschütztes
                                                                                 Fz.;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 576; 6AA;
                                                                                 71C; 71K; 721; 725;
                                                                                 73C; 74D; 76B; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0357-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52288
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: LD1522
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.12.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 305/30R22 105Y 11A; 248; 51J; 57F; 99I ab
                                                                                 e1*2007/46*0454*11;
                                                                                 BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                 Radabdeckung Serie;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 Heckantrieb; nicht
                                                                                 beschussgeschütztes
                                                                                 Fz.;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 74D; 76B; 77E
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 305/30R22 105Y 57F; 99I                ab
                                                                                 e1*2007/46*0454*14;
                                          335/25R22 105Y 11A; 248; 57F; 99V      BMW X6 (Baureihe
                                                                                 F16);
                                                                                 nur mit Radabdeckung
                                                                                 Serie;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 76B; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0357-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52288
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: LD1522
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.12.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0357-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52288
ANLAGE: 2                                                          Radtyp: LD1522
Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 18.12.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          265/35R22
                     Hinterachse:                          305/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          295/30R22
                     Hinterachse:                          335/25R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.