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							                             Gutachten 366-0357-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52288
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: LD1522
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                              Fahrzeughersteller                         : BMW AG



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 11 1/2 J X 22 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 38
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
                             512074138/IZX       LD1522/IZX                 ohne                        74,1                  1000     2450    07/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52288, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP C004; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 200 295/30R22                11A; 24N; 5LK; 56G        BMW X5 (Baureihe
                                                                        103W                                               E70);
                                                                        305/30R22                11A; 24D; 57F; 99I        nicht
                                                                        105W
                                                              155 - 330 295/30R22 103Y           11A; 24N; 5LK; 56G    beschussgeschütztes
                                                                        305/30R22 105Y           11A; 24D; 57F; 99I    Fz.;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76B; 77E
                             X70             e1*2001/116*0420*..      155 - 330 305/30R22 105Y 11A; 24N; 51J; 57F; 99I BMW X5 (Baureihe
                                                                                                                       E70);
                                                                                                                       nicht
                                                                                335/25R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99V      beschussgeschütztes
                                                                                                                       Fz.;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76B; 77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0357-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52288
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: LD1522
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
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                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 305/30R22 105Y 11A; 24N; 51J; 57F; 99I BMW X5 (Baureihe
                                                                                                              E70);
                                                                                                              bis
                                                                       335/25R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99V      e1*2007/46*0421*09;
                                                                                                              nicht
                                                                                                              beschussgeschütztes
                                                                                                              Fz.;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                              76B; 77E
                             X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 200 295/30R22      11A; 24N; 5LK; 56G      BMW X5 (Baureihe
                                                                       103W                                   E70);
                                                                       305/30R22      11A; 24D; 57F; 99I      bis
                                                                       105W
                                                             155 - 330 295/30R22 103Y 11A; 24N; 5LK; 56G      e1*2007/46*0421*09;
                                                                       305/30R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99I      nicht
                                                                                                              beschussgeschütztes
                                                                                                              Fz.;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52288, Erweiterung 01




                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                              76B; 77E
                             X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 305/30R22      11A; 248; 57F; 99I      ab
                                                                       105W                                   e1*2007/46*0421*10;
                                                                                                              BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                                              Radabdeckung Serie;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Heckantrieb; nicht
                                                                                                              beschussgeschütztes
                                                                                                              Fz.;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 576; 6AA;
                                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                              73C; 74D; 76B; 77E
                             X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 305/30R22 105Y 11A; 248; 51J; 57F; 99I ab
                                                                                                              e1*2007/46*0421*10;
                                                                                                              BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                                              Radabdeckung Serie;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Heckantrieb; nicht
                                                                                                              beschussgeschütztes
                                                                                                              Fz.;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74D; 76B; 77E




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0357-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52288
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: LD1522
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 305/30R22 105Y 57F; 99I                         ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0412*08;
                                                                           335/25R22 105Y 11A; 248; 57F; 99V           BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                       F16);
                                                                                                                       nur mit Radabdeckung
                                                                                                                       Serie;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76B; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 305/30R22 105Y 11A; 24N; 51J; 57F; 99I BMW X5 (Baureihe
                                                                                                              E70);
                                                                                                              bis
                                                                       335/25R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99V      e1*2007/46*0454*10;
                                                                                                              nicht
                                                                                                              beschussgeschütztes
                                                                                                              Fz.;
§ 22 52288, Erweiterung 01




                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                              76B; 77E
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 200 295/30R22      11A; 24N; 5LK; 56G      BMW X5 (Baureihe
                                                                       103W                                   E70);
                                                                       305/30R22      11A; 24D; 57F; 99I      bis
                                                                       105W
                                                             155 - 330 295/30R22 103Y 11A; 24N; 5LK; 56G      e1*2007/46*0454*10;
                                                                       305/30R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99I      nicht
                                                                                                              beschussgeschütztes
                                                                                                              Fz.;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                              76B; 77E
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 305/30R22      11A; 248; 57F; 99I      ab
                                                                       105W                                   e1*2007/46*0454*11;
                                                                                                              BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                                              Radabdeckung Serie;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Heckantrieb; nicht
                                                                                                              beschussgeschütztes
                                                                                                              Fz.;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 576; 6AA;
                                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                              73C; 74D; 76B; 77E




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0357-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52288
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: LD1522
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 305/30R22 105Y 57F; 99I                    ab
                                                                                                                  e1*2007/46*0454*14;
                                                                           335/25R22 105Y 11A; 248; 57F; 99V      BMW X6 (Baureihe
                                                                                                                  F16);
                                                                                                                  nur mit Radabdeckung
                                                                                                                  Serie;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                  76B; 77E
                             X-N1           e1*2007/46*0454*..   155 - 330 305/30R22 105Y 11A; 248; 51J; 57F; 99I ab
                                                                                                                  e1*2007/46*0454*11;
                                                                                                                  BMW X5 (F15); nur mit
                                                                                                                  Radabdeckung Serie;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb; nicht
                                                                                                                  beschussgeschütztes
                                                                                                                  Fz.;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 6AA; 71C;
§ 22 52288, Erweiterung 01




                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74D; 76B; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0357-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52288
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: LD1522
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
§ 22 52288, Erweiterung 01




                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0357-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52288
                             ANLAGE: 2                                                          Radtyp: LD1522
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 09.12.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 6
                             5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1750kg.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 52288, Erweiterung 01




                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          265/35R22
                                                  Hinterachse:                          305/30R22
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                    Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             99V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          295/30R22
                                                  Hinterachse:                          335/25R22
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                    Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.