Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Fahrzeughersteller AUDI, FORD, MG, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
511245571/VW3 EC8020/VW3Z ohne 57,1 800 2300 11/24
Z
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 53823*02
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EC9020 KBA: 53824 Lochkreis: 5x112 ET: 42
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EC9020 KBA: 53824 Lochkreis: 5x112 ET: 42
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHF
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
für Typ : F3
Zubehör : Nabenkappe: CAP C031; Kit: B450L27517R13
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm, für
Typ : FZ; 8PA; 4F; GY; 8J; 4F1; 8P; GA
Zubehör : Nabenkappe: CAP C031; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : FZ; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA
140 Nm für Typ : F3; GA; GY
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 53823*02
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/30R20 88Y 11A; 21B; 22H; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 5FE; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M; Limousine;
8PA e1*2001/116*0418*.. 22P; 24J; 24M; 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 125 235/30R20 88W 11A; 21B; 22H; 22P; 12A; 51A; 573; 71C;
22Q; 24J; 24M; 5FE; 71K; 721; 725; 73C;
54A; 56G 74D
66 - 195 235/30R20 88Y 11A; 21B; 22H; 22P;
22Q; 24J; 24M; 5FE;
54A; 56G
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 5GA nicht Kombi;
Limousine; Front- u.
Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 245/30R20 90 11A; 22M; 22P bis
e1*2001/116*0374*.. e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76T
Verkaufsbezeichnung: A3-/S3- Limousine/Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 245 245/30R20 90 11A; 26P A3 Sportback; A3
Limousine; S3
Limousine; S3
Sportback; A3 TFSI e
Sportback; A3 g-tron
Sportback; nicht A3
allstreet;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53823*02
721; 725; 73C; 74D;
77E
Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 5GA nicht Kombi;
4F1 e13*2007/46*1080*.. Limousine; Front- u.
Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 221 225/35R20 90 SQ2;
235/35R20 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/35R20 90 Allradantrieb;
235/35R20 92 ohne Frontantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; 11A; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R20 92 mit 721; 725; 73C; 74D;
Radhausverbreiterung 77E
(Flap) Serie
245/30R20 90 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 245;
248
245/30R20 90 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie
245/35R20 91 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie
245/35R20 91 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 245;
248
§22 53823*02
Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96 Q3; Allradantrieb;
245/40R20 95 Frontantrieb; inkl.
245/45R20 99 Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 235/50R20 104 YCV; 57E; KAHF Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
245/45R20 99 YCZ; 57E; KAHF tron; Q4 35 Sportback
245/50R20 102 YCY; 57E; KAHF e-tron; Q4 40
Sportback e-tron; Q4
50 e-tron; Q4 50
Sportback e-tron; Q4
45 e-tron; Q4 45
Sportback e-tron; Q4
55 e-tron; Q4 55
Sportback e-tron;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 77E; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 245/30R20 90 11A; 26B; 26N ab
e1*2001/116*0369*17;
Allradantrieb;
Frontantrieb; TT; TTS;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
BEO
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Nabenkappe: CAP C031; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EXPLORER, CAPRI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DRP e1*2018/858*00364*.. 70 - 89 235/50R20 104 YCV; 57E FORD EXPLORER;
§22 53823*02
255/45R20 101 XF6; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 768; 77E
DRP e1*2018/858*00364*.. 70 - 89 235/50R20 104 YCV; 57E FORD CAPRI;
255/45R20 101 XF6; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 768; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MG
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Nabenkappe: CAP C031; Kit: B450L27517R13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : SEH3
150 Nm für Typ : ZS3E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Seite: 6 von 31
Verkaufsbezeichnung: MG S5 EV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZS3E e4*2018/858*00236*.. 54 - 84 225/40R20 94 MG S5 EV; Heckantrieb;
235/40R20 96 Elektro;
245/35R20 95 NBK 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R20 95 NBJ 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MG4 Electric, MGB EV, MGC EV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SEH3 e4*2018/858*00093*.. 90 - 152 235/35R20 92 Allradantrieb;
245/30R20 95 Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
SEH3 e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 245/30R20 90 11A; 248 ab
e4*2018/858*00093*02;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
SEH3 e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 245/30R20 90 bis
e4*2018/858*00093*01;
Heckantrieb; Elektro;
§22 53823*02
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Nabenkappe: CAP C031; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL; KR; K1; 1P; 1PN; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : KL; 5FP
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Seite: 7 von 31
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 225/35R20 90W 5GA Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/35R20 90 Allradantrieb;
235/35R20 92 Frontantrieb;
245/30R20 90 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 91 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
5FP e9*2007/46*6394*.. 221 225/35R20 90 ATECA CUPRA;
235/35R20 92 Allradantrieb;
245/30R20 90 Frontantrieb;
§22 53823*02
245/35R20 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E; 85K
Verkaufsbezeichnung: BORN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K1 e9*2018/858*04001*.. 70 - 89 215/45R20 95 Heckantrieb; Elektro;
225/40R20 94 11A; 24J; 26P; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R20 96 11A; 24J; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 235/30R20 88Y 11A; 21B; 22H; 22P; Leon Cupra; Leon
1PN e9*2007/46*0013*.. 22Q; 24J; 24M; 56G Cupra R; Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 573;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74D
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 110 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M; Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 22P; 24J; 24M; 5EG Frontantrieb;
63 - 155 235/30R20 88 11A; 21B; 22H; 22P; 10B; 10S; 11B; 11G;
22Q; 24J; 24M; 56G 11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e9*2007/46*3167*.. 66 - 140 245/30R20 90 11A; 248; 26P nicht Cupra Leon;
Kombi; Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
KL e9*2007/46*3167*.. 110 - 245 245/30R20 90 11A; 248; 26P Leon Cupra; Leon
Cupra Sportstourer;
Kombi; Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E; 85K; 864
Verkaufsbezeichnung: TAVASCAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 53823*02
KR e9*2018/858*11511*.. 77 - 89 255/45R20 101 XF6; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 768; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EC9020 KBA: 53824 Lochkreis: 5x112 ET: 42
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHF
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Nabenkappe: CAP C031; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NX; NY; 5E
140 Nm für Typ : NU
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Verkaufsbezeichnung: ELROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NY e8*2007/46*0416*.. 70 235/50R20 100 ELROQ 50; ELROQ 60;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
768; 77E
NY e8*2007/46*0416*.. 77 - 89 235/50R20 100 YCV; 57E ELROQ 85; ELROQ RS;
ELROQ 85X;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 768; 77E
Verkaufsbezeichnung: ENYAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NY e8*2007/46*0416*.. 70 - 89 255/45R20 101 YCV; 57F ENYAQ 80; ENYAQ
80X;
ENYAQ RS; ENYAQ
85X;
ENYAQ 85;
§22 53823*02
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
75I; 76B; 77E; FKA
NY e8*2007/46*0416*.. 70 - 89 235/50R20 104 YCV; 57E; KAHF ENYAQ 60; ENYAQ 80;
ENYAQ 50; ENYAQ
80X;
ENYAQ RS; ENYAQ
85X;
ENYAQ 85;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 77E; FKA
NY e8*2007/46*0416*.. 70 235/50R20 104 ENYAQ 60; ENYAQ 50;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
NY e8*2007/46*0416*.. 70 255/45R20 101 YCV; 57F ENYAQ 60; ENYAQ 50;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76B; 77E; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Verkaufsbezeichnung: KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NU e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/35R20 90 5GA 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
245/30R20 90 11A; 24J; 248; 5GA 721; 725; 73C; 74D;
245/35R20 95 11A; 24J; 248 77E
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 225/30R20 85Y 11A; 27I; 5EG ab
e11*2007/46*0244*.., e11*2007/46*0243*01;
e8*2007/46*0318*.. ab
e11*2007/46*0244*01;
nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 53823*02
NX e8*2007/46*0355*.. 81 - 195 225/35R20 90 11A; 26P; 5GA inkl. Octavia Scout;
inkl. Octavia RS;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: EC9020 KBA: 53824 Lochkreis: 5x112 ET: 42
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHF
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör : Nabenkappe: CAP C031; Radbefestigung: Serie
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CD; E1; E2; 1K; 1KM; 1KP; 1T
140 Nm für Typ : A1
160 Nm für Typ : EB; EBN
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 125 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M; Nur Golf 5; nur bis
22P; 24J; 24M; 5EG e1*2001/116*0242*24;
235/30R20 88W 11A; 21B; 22H; 22P; Allradantrieb;
22Q; 24J; 24M; 5FE; Frontantrieb;
56G
55 - 184 235/30R20 88Y 11A; 21B; 22H; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H;
22Q; 24J; 24M; 5FE; 12A; 51A; 573; 71C;
56G
71K; 721; 725; 73C;
74D
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M; GOLF 6 (Variant); bis
22P; 24J; 24M; 5EG e1*2007/46*0492*05;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF GTE
§22 53823*02
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CD e1*2007/46*2014*.. 66 - 235 225/30R20 85 11A; 245; 248; 5EG GOLF VIII;
Schräghecklimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M; 5EG bis
235/30R20 88 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M; 56G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
5EG e1*2001/116*0304*21;
235/30R20 88 11A; 21P; 22H; 22M; Frontantrieb;
24J; 248; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ CARGO/- 150 KW, - PURE 125 KW, - PRO 210 KW, - CARGO PRO
4MOTION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EBN e1*2018/858*00165*.. 77 - 89 235/50R20 104 CFD; YGI; 57E Allradantrieb;
245/45R20 99 57E; 6AO Heckantrieb; Elektro;
255/45R20 101 57E; 6CU 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74E; 76A; 768; 77E;
97K
EBN e1*2018/858*00165*.. 70 235/50R20 104 CFD; YGI; 57E Heckantrieb; Elektro;
245/45R20 99 57E; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R20 101 57E; 6CU 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
74E; 76A; 768; 77E;
97K
Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ PRO/ - 150 KW, - LR/KR 210 kW, - PURE KR 125 KW, - GTX LR/KR 250
kW;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EB e1*2018/858*00164*.. 70 - 90 235/50R20 104 CFD; YGI; 57E Allradantrieb;
245/45R20 103 57E; 6AO Heckantrieb; Elektro;
255/45R20 101 57E; 6CU 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53823*02
721; 725; 73C; 74D;
74E; 75I; 76A; 768;
77E; 97K
Verkaufsbezeichnung: ID.3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E1 e1*2007/46*2033*.. 89 215/45R20 95 12T ID.3 GTX PERF.
240KW;
235/40R20 51G ID.3 GTX 210KW;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Seite: 13 von 31
Verkaufsbezeichnung: ID.3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E1 e1*2007/46*2033*.. 70 215/45R20 95 ID.3 PRO 150KW; ID.3
PRO S 150KW; ID.3
PRO
107kW; ID.3 PURE
110kW; ID.3 PURE
93kW;
ID.3 PRO PERF.
170KW;
ID.3 PRO S PERF.
170KW; ID.3 PURE
125KW; ID.3 PRO
170KW;
ID.3 PRO S 170KW;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 235/50R20 104 ID.5 PURE 125kW;
§22 53823*02
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
768; 77E
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 235/50R20 104 YCV; 57E; KAHF PRO 150kW; PURE
109kW;
245/45R20 99 YCZ; 57E; KAHF PURE 125kW; ID.4;
PRO
128kW; PRO 210kW;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 255/45R20 101 YCV; 57F ID.5 GTX; ID.5 PRO;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76B; 768; 77E
E2 e1*2018/858*00004*.. 77 235/50R20 104 YCV; 57E; KAHF GTX 220kW; ID.4; PRO
245/45R20 99 YCZ; 57E; KAHF 4MOTION 195kW; PRO
245/50R20 102 YCY; 57E; KAHF 4MOTION 210kW; GTX
250kW; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 77E; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Seite: 14 von 31
Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/45R20 101 YCV; 57F PURE 109kW; PURE
125kW; ID.4;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76B; 77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 235/50R20 104 51G PURE 109kW; PURE
245/45R20 99 51G; 52J 125kW; ID.4;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
E2 e1*2018/858*00004*.. 77 255/45R20 101 YCV; 57F GTX 220kW; ID.4; PRO
4MOTION 195kW; PRO
4MOTION 210kW; GTX
250kW; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
75I; 76B; 77E; FKA
§22 53823*02
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 235/50R20 YCV; 51G; KAHF ID.4; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76A;
77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 235/50R20 104 YCV; 57E ID.5 GTX; ID.5 PRO;
245/45R20 99 YCZ; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76A; 768; 77E
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 255/45R20 101 YCV; 57F PRO 150kW; ID.4; PRO
128kW; PRO 210kW;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76B; 77E; FKA
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 125 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M; GOLF (Variant); nur
22P; 24J; 24M; 5EG bis
e1*2001/116*0328*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Seite: 15 von 31
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M; GOLF 6 (Variant); ab
22P; 24J; 24M; 5EG e1*2001/116*0328*15;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 77E
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 235/35R20 92 11A; 245; 248; 27I ab
e1*2007/46*0357*14;
e1*2007/46*0357*.. ab
e1*2001/116*0211*36;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A1 e13*2007/46*1845*.. 81 - 110 225/35R20 90 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53823*02
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 221 225/35R20 90 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
§22 53823*02
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 53823*02
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53823*02
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewic hte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§22 53823*02
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
85K) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und Bremsscheibe
370x32mm an der Vorderachse, nicht zulässig.
864) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
"Akebono" an der Vorderachse nicht zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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CFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R20
Hinterachse: 295/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
KAHF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse EC9020 KBA: 53824 Lochkreis 5x112 ET: 42
NBJ) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen
ausschließlich die Reifengröße 215/60R17 serienmäßig, laut COC-Papier
(EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeuhersteller, freigegeben ist.
NBK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen
ausschließlich die Reifengröße 225/55R18 serienmäßig, laut COC-Papier
(EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeuhersteller, freigegeben ist.
§22 53823*02
XF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R20
Hinterachse: 255/45R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R20
Hinterachse: 265/45R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 265/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YGI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R20
Hinterachse: 265/45R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 53823*02
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*..
Handelsbez.: A3-/S3- Limousine/Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 305 VA
26P x = 250 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 275 30 HA
§22 53823*02
27H x = 300 y = 275 8 HA
26J x = 300 y = 305 30 VA
26N x = 300 y = 305 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53823*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: K1
Genehm.Nr.: e9*2018/858*04001*..
Handelsbez.: BORN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 295 y = 295 VA
26P x = 245 y = 245 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 300 15 HA
§22 53823*02
27H x = 310 y = 300 8 HA
26J x = 295 y = 295 25 VA
26N x = 295 y = 295 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KL
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3167*..
Handelsbez.: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 265 y = 265 VA
26P x = 215 y = 215 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 275 y = 275 20 HA
§22 53823*02
27H y = 275 y = 275 8 HA
26J x = 265 y = 265 20 VA
26N x = 265 y = 265 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0244*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53823*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NX
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0355*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 270 HA
27I x = 230 y = 220 HA
26B x = 300 y = 240 VA
26P x = 250 y = 190 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53823*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F y = 280 y = 270 10 HA
27H y = 280 y = 270 8 HA
26J x = 300 y = 240 20 VA
26N x = 300 y = 240 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53823*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0318*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53823*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0211*36
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53823*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0133-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53823
ANLAGE: 3 Radtyp: EC8020
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 08.09.2025
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Seite: 31 von 31
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0357*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2007/46*0357*14
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53823*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8 J x 20 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 53823*02
special wheels for passenger cars 8 J x 20 H2
Genehmigungsnummer: 53823*02
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
EC8020
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 53823*02
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 53823*02
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
08.09.2025
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0133-21-WIRD/N2
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 53823*02
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
Pkw“ nur gemäß
The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
accordance with
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1-3
und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
and under the specified conditions mentioned there.
10. Bemerkungen:
Remarks:
§22 53823*02
Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
Aktualisierung der Ausführungen
Update of the remarks
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 53823*02
Approval number:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 30.09.2025
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 53823*02
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 53823*02
Approval No.
Ausgabedatum: 26.07.2021 letztes Änderungsdatum: 30.09.2025
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0133-21-WIRD 15.07.2021
366-0133-21-WIRD/N1 23.09.2021
366-0133-21-WIRD/N2 08.09.2025
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
§22 53823*02
Information document No.: Date
EC8020 19.03.2021
EC8020 16.12.2024
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
See point V.4. of the test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 53823*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
schrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 53823
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 53823*02
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 53823*02
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
ecuted.
§22 53823*02
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
dered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.