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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51859 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55813117 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ EC8590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                             QM-Nr.: 01 06 007

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                             Modell                          SPECIALE
                             Typ                             EC8590
                             Radgröße                        8,5Jx19EH2+
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             LG1X         EC8590 LG1X / ohne Ring             5/110/65,1          30         800    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51859
§ 22 51859, Erweiterung 03




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           EC8590
                             Radgröße                        8,5Jx19EH2+
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                    Befestigungsmittel
                             S02    Serienschraube          Kegel 60°   125                      26                 O.E
                                    M14x1,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Alfa Romeo

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51859 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55813117 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ EC8590
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Alfa Giulia            100-206        225/35R19    R02 T88                               A12 A14 A21
                             952                    100-206        225/40R19    R02 T89 T93                           A57 Lim V19
                             e3*2007/46*0382*..                                                                       VA1 S02

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 51859, Erweiterung 03




                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51859 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55813117 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ EC8590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 3 von 5

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
§ 22 51859, Erweiterung 03




                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55813117 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ EC8590
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 4 von 5

                             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 7    235/45R19     255/40R19
                             Nr. 8    235/50R19     255/45R19
                             Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 10   245/30R19     305/25R19
                             Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 13   245/45R19     275/40R19
                             Nr. 14   245/50R19     275/45R19
§ 22 51859, Erweiterung 03




                             Nr. 15   255/30R19     305/25R19
                             Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 18   255/45R19     285/40R19
                             Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 20   255/55R19     275/50R19
                             Nr. 21   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 22   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 23   265/40R19     295/35R19
                             Nr. 24   265/45R19     295/40R19
                             Nr. 25   265/50R19     295/45R19
                             Nr. 26   275/30R19     315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
                             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 11, Gutachten Nummer 55813417, Ausfertigung 1
                             (RADTYP LD9590) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
                             Auflagen und Hinweise.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51859 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55813117 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ EC8590
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 5 von 5
                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 15. März 2018
§ 22 51859, Erweiterung 03




                             Schmidt                                                                      00290243.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim