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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51859 nach §22 StVZO

                             Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55813117 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ EC8590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                             Modell                          SPECIALE
                             Typ                             EC8590
                             Radgröße                        8,5Jx19EH2+
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             WS2X         EC8590 WS2X / ohne Ring             5/112/66,6          30         800    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51859
§ 22 51859, Erweiterung 03




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           EC8590
                             Radgröße                        8,5Jx19EH2+
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                    Befestigungsmittel
                             S01    Serienschraube          Kegel 60°   140                      27,5               O.E
                                    M14x1,25

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51859 nach §22 StVZO

                             Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55813117 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ EC8590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 5er-Reihe (VII)   120-265        225/40R19     R02 R37 T89 T93                       A12 A14 A21
                             G5L                   120-265        225/45R19     R02 R37                               A57 B74 L06
                             e1*2007/46*1688*..    120-265        235/40R19     R02 R37                               Lim MHy V19
                                                   120-265        245/40R19     R02                                   Y90 VA1 S01
                             BMW 5er-Touring (VII) 120-265        225/40R19     R02 R37 T89 T93                       A12 A14 A21
                             G5K                   120-265        225/45R19     R02 R37                               A57 B74 Car
                             e1*2007/46*1750*..    120-265        235/40R19     R02 R37                               F40 L06 V19
                                                   120-265        245/40R19     R02                                   Y90 VA1 S01
                             BMW 7er-Reihe (VI)    155-390        245/45R19     R02                                   A12 A14 A21
                             7L                    155-390        255/40R19     R02                                   A57 A60 B74
                             e1*2007/46*0276*10-.. 155-390        255/45R19     A01 G01 R02                           L04 Lim V19
                             - mit Allradlenkung                                                                      Y90 VA1 S01
                             BMW M550 i/d xDrive 294-390          245/40R19     R02                                   A12 A14 A21
                             (VII)                                                                                    A56 B74 L06
                             G5L                                                                                      Lim V19 VA1
§ 22 51859, Erweiterung 03




                             e1*2007/46*1688*..                                                                       S01
                             BMW M550d xDrive      294            245/40R19     R02                                   A12 A14 A21
                             Touring (VII)                                                                            A56 B74 Car
                             G5K                                                                                      F40 L06 V19
                             e1*2007/46*1750*02-..                                                                    VA1 S01
                             BMW X3                100-195        235/50R19     R02                                   A12 A14 A21
                             G3X                   100-195        245/50R19     R02                                   A57 V19 Y90
                             e1*2007/46*1797..     100-195        255/45R19     R02                                   VA1 S01
                                                   100-195        265/45R19     R02
                             BMW X4                120-195        235/50R19     R02                                   A12 A14 A21
                             G4X                   120-195        245/50R19     R02                                   A56 V19 Y90
                             e1*2007/46*1881*..    120-195        255/45R19     R02                                   VA1 S01
                                                   120-195        265/45R19     R02

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51859 nach §22 StVZO

                             Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55813117 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ EC8590
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                   Seite 3 von 6

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 51859, Erweiterung 03




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55813117 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ EC8590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 4 von 6

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
§ 22 51859, Erweiterung 03




                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
                             ohne Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55813117 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ EC8590
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 7    235/45R19     255/40R19
                             Nr. 8    235/50R19     255/45R19
                             Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 10   245/30R19     305/25R19
                             Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 13   245/45R19     275/40R19
                             Nr. 14   245/50R19     275/45R19
§ 22 51859, Erweiterung 03




                             Nr. 15   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 18   255/45R19     285/40R19
                             Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 20   255/55R19     275/50R19
                             Nr. 21   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 22   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 23   265/40R19     295/35R19
                             Nr. 24   265/45R19     295/40R19
                             Nr. 25   265/50R19     295/45R19
                             Nr. 26   275/30R19     315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
                             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 12, Gutachten Nummer 55813417, Ausfertigung 3
                             (RADTYP LD9590) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen
                             Auflagen und Hinweise.

                             Y90    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm und Bremsscheibendicke 36 mm an Achse 1.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 10. Januar 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 32 zum Prüfbericht Nr. 55813117 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ EC8590
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 6 von 6

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 10. Januar 2020
§ 22 51859, Erweiterung 03




                             Schmidt                                                                      00335377.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim