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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                             Modell                          SPECIALE
                             Typ                             EC8520
                             Radgröße                        8,5JX20EH2+
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             WS1Y         EC8520 WS1Y / ohne Ring             5/112/66,6          27         800    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51735
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           EC8520 (s.o.)
                             Radgröße                        8,5JX20EH2+
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                    Befestigungsmittel
                             S01    Serienschraube          Kegel 60°   140                      27,5               O.E
                                    M14x1,25

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 3er-Reihe (VII)     100-195       225/35R20    R02                                   A12 A14 A18
                             G3L                                                                                      A58 BW1 Lim
                             e1*2007/46*1947*..                                                                       MHy V20 VA1
                                                                                                                      S01
                             BMW 3er-Touring (VII) 100-195         225/35R20    R02 T90                               A12 A14 A18
                             G3K                                                                                      A58 BW1 Car
                             e1*2007/46*2017*..                                                                       V20 VA1 S01
                             BMW 5er-Reihe (VII)   120-265         235/35R20    R02 R37 T88 T92                       A12 A14 A18
                             G5L                   120-265         245/35R20    R02                                   A57 L06 Lim
                             e1*2007/46*1688*..                                                                       MHy V20 VA1
                                                                                                                      S01
                             BMW 5er-Touring (VII) 120-265         235/35R20    R02 R37 T92                           A01 A12 A14
                             G5K                   120-265         245/35R20    R02 T95                               A18 A57 Car
                             e1*2007/46*1750*..                                                                       F40 L06 V20
                                                                                                                      VA1 S01
                             BMW 7er-Reihe (VI)      155-390       245/40R20    R02                                   A12 A14 A18
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             7L                      155-390       255/35R20    R02                                   A57 A60 L04
                             e1*2007/46*0276*10-..   155-390       255/40R20    A01 G01 R02                           Lim V20 VA1
                             - mit Allradlenkung                                                                      S01
                             BMW 7er-Reihe (VI)      155-390       245/40R20    R02                                   A12 A14 A18
                             7L                      155-390       255/35R20    R02 T97                               A57 A60 L05
                             e1*2007/46*0276*10-..   155-390       255/40R20    A01 G01 R02                           Lim V20 VA1
                             - ohne Allradlenkung                                                                     S01
                             BMW M550 i/d xDrive     294-390       245/35R20    R02                                   A12 A14 A18
                             (VII)                                                                                    A56 L06 Lim
                             G5L                                                                                      V20 VA1 S01
                             e1*2007/46*1688*..
                             BMW M550d xDrive        294           245/35R20    R02 T95                               A01 A12 A14
                             Touring (VII)                                                                            A18 A56 Car
                             G5K                                                                                      F40 L06 V20
                             e1*2007/46*1750*02-..                                                                    VA1 S01
                             BMW X3                  100-195       235/45R20    R02                                   A12 A14 A18
                             G3X                     100-265       245/45R20    R02                                   A57 V20 VA1
                             e1*2007/46*1797..       100-265       255/40R20    R02                                   S01
                             BMW X4                  120-195       235/45R20    R02                                   A12 A14 A18
                             G4X                     120-265       245/45R20    R02                                   A56 V20 VA1
                             e1*2007/46*1881*..      120-265       255/40R20    R02                                   S01

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                   Seite 3 von 6

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 4 von 6

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).

                             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
                             ohne Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                             Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                             Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                             Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                             Nr. 8    245/45R20      275/40R20
                             Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                             Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                             Nr. 12   255/45R20      285/40R20
                             Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                             Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                             Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                             Nr. 16   265/45R20      295/40R20
                             Nr. 17   265/50R20      295/45R20
                             Nr. 18   275/35R20      305/30R20
                             Nr. 19   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                             Nr. 20   275/45R20      305/40R20
                             Nr. 21   275/50R20      305/45R20
                             Nr. 22   285/35R20      335/30R20
                             Nr. 23   285/40R20      325/35R20
                             Nr. 24   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
                             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 14, Gutachten Nummer 55812217, Ausfertigung 2
                             (RADTYP LD9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen
                             Auflagen und Hinweise.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 6 von 6

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 15. Januar 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 15. Januar 2020




                             Schmidt                                                                      00335648.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim