GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520 Hersteller MAK s.p.a. Seite 1 von 10 Auftraggeber MAK s.p.a. Via C. Colombo, 14 I-25013 Carpenedolo (BS) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell SPECIALE Typ EC8520 Radgröße 8,5JX20EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) F2 EC8520 F2 / Ø60,1-P-Ø76 5/114,3/60,1 30 800 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51735 Herstellerzeichen MAK Radtyp und Ausführung EC8520 (s.o.) Radgröße 8,5JX20EH2+ Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - P8 S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - P12 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520 Hersteller MAK s.p.a. Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Lexus ES 300h 131 235/35R20 K1c K2a K2b K3a K3b K3h K3i K4i A01 A12 A14 XZ1L(EU,M), -/TMG T92 A18 A58 Lim e6*2007/46*0250*..; 131 245/30R20 K1c K2c K3a K3b K3i K4i K5b K8h S01 e13*2007/46*1962*.. T90 131 255/30R20 K1c K2c K3a K3b K3h K3i K4i K5b K8h T92 Lexus GS 183-255 245/30R20 K1c K2b K30 K42 K56 T90 Z49 A01 A12 A14 S19(a) 183-255 255/30R20 K1c K2b K30 K41 K42 K56 T92 Z49 A18 Lim S01 e6*2001/116* 0103*00-05 Lexus IS 110-153 235/30R20 G01 K1c K27 K30 K41 R02 T88 A01 A12 A14 XE2(a) 110-153 245/30R20 R03 T90 A18 Lim VL0 e11*2001/116* 110-153 255/30R20 K2b K42 K46 K56 R03 T92 S01 0206*00-09 Lexus IS 250c 153 235/30R20 G01 K3a K3c K3s K5c R02 T88 A01 A12 A14 XE2(a) 153 245/30R20 R03 T90 A18 Cbo K1c e11*2001/116* 153 255/30R20 K2b K4h K6c K6g R03 T92 VL0 S01 0206*00-09 Lexus NX 114, 175 235/45R20 A12 A14 A18 AZ1, AZ1-TMG 114, 175 245/40R20 A57 MHy S01 e6*2007/46*0111*..; 114, 175 245/45R20 e13*2007/46*1536*.. 114, 175 255/40R20 - incl. Hybrid Lexus RX (II) 150-203 245/40R20 A12 A14 A18 XU3./HXU3. S01 e6*2001/116*0090*.., e6*2001/116*0098*.. Lexus RX (IV) 175-221 235/55R20 A39 158 A14 A18 A57 AL2 (EU,M) -TMG 175-221 245/50R20 A12 S01 e6*2007/46*0163*..; 175-221 255/45R20 A12 e13*2007/46*1613*.. 175-221 265/45R20 A12 Lexus RX 350/450h 183,204 235/45R20 A13 A14 A18 S01 (III) 183,204 245/45R20 A12 AL1(a), HAL1(a) 183,204 255/45R20 A12 e6*2001/116*0117*.. 183,204 265/45R20 A12 e6*2001/116*0118*.. Lexus UX 112, 127 225/40R20 K1a K6b K6x A01 A12 A14 ZA1(EU,M), -/TMG 112, 127 235/35R20 K1c K2b K6d K6y T92 A18 A57 MHy e6*2007/46*0263*..; 112, 127 235/40R20 K1c K2b K6d K6y S01 e13*2007/46*2005*.. 112, 127 245/35R20 K1c K2b K5v K6d K6y K8b 112, 127 255/35R20 K1c K2b K5x K6d K6y K8b Suzuki Across 136 235/45R20 A12 A14 A18 XA5P(S)(EU,M) 136 235/50R20 A01 K1c K2c K6w A56 S01 e6*2007/46*0430*..; 136 245/45R20 A01 K1c K2c K6w - Plug-in Hybrid 136 255/45R20 A01 K1c K2c K6w Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520 Hersteller MAK s.p.a. Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki Grand Vitara 78-171 245/40R20 K1c K2b K42 Z49 A01 A12 A14 JT A18 Y85 S02 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 5-Türer Suzuki Grand Vitara 78-122 245/40R20 K1c K2b A01 A12 A14 JT A18 Y84 S02 e4*2001/116*0091*..; e4*2007/46*0292*.. - 3-Türer Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A12 A14 A18 XA3(a) 100-130 255/35R20 A57 KMV S01 e6*2001/116* 100-130 255/40R20 0105*00-08 - mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 K1c K2a K2b A01 A12 A14 XA3(a) 100-130 255/35R20 K1c K2c A18 A57 KOV e6*2001/116* 100-130 255/40R20 K1c K2c S01 0105*00-08 - ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A12 A14 A18 XA3(a) 91-112 245/40R20 A01 K1a K1b A57 LT3 S01 e6*2001/116* 91-112 245/45R20 A01 K1a K1b 0105*09-13 91-112 255/40R20 A01 K1c K2b K4v - ab Modell 2013 Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A12 A14 A18 XA3(a) 91-112 245/40R20 A01 K1a K1b A57 LT4 S01 e6*2001/116* 91-112 245/45R20 A01 K1a K1b 0105*09-13 91-112 255/40R20 A01 K1c K2b K4v - ab Modell 2013 Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A14 A18 XA3(a), -/TMG 105, 112 245/40R20 A57 LT3 S01 e6*2001/116* 105, 112 245/45R20 0105*14-..; 105, 112 255/40R20 A01 K1a K1b K2b K4v e13*2007/46*1657*.. - ab Facelift 2016 Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A14 A18 XA3(a), -/TMG 105, 112 245/40R20 A57 LT4 S01 e6*2001/116* 105, 112 245/45R20 0105*14-..; 105, 112 255/40R20 A01 K1a K1b K2b K4v e13*2007/46*1657*.. - ab Facelift 2016 Toyota RAV4 (IV) 114 235/45R20 A12 A14 A18 Hybrid 114 245/40R20 A57 LT3 S01 XA4(EU,M), -/TMG 114 245/45R20 e6*2007/46*0166*..; 114 255/40R20 A01 K1a K1b K2b K4v e13*2007/46*1658*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520 Hersteller MAK s.p.a. Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota RAV4 (IV) 114 235/45R20 A12 A14 A18 Hybrid 114 245/40R20 A57 LT4 S01 XA4(EU,M), -/TMG 114 245/45R20 e6*2007/46*0166*..; 114 255/40R20 A01 K1a K1b K2b K4v e13*2007/46*1658*.. Toyota RAV4 (V) 129, 131 235/45R20 A12 A14 A18 XA5(EU,M), -/TMG 129, 131 235/50R20 A01 K1c K2c K6w A57 NoP S01 e6*2007/46*0289*..; 129, 131 245/45R20 A01 K1c K2c K6w e13*2007/46*1991*.. 129, 131 255/40R20 A01 K1c K2c K6w X94 129, 131 255/45R20 A01 K1c K2c K6w Toyota RAV4 (V) 136 235/45R20 A12 A14 A18 XA5P(EU,M), -/TGRE 136 235/50R20 A01 K1c K2c K6w A56 S01 e6*2007/46*0429*..; 136 245/45R20 A01 K1c K2c K6w e13*2007/46*2356*.. 136 255/40R20 A01 K1c K2c K6w X94 - Plug-in Hybrid 136 255/45R20 A01 K1c K2c K6w Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520 Hersteller MAK s.p.a. Seite 5 von 10 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 158 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1580 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520 Hersteller MAK s.p.a. Seite 6 von 10 G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520 Hersteller MAK s.p.a. Seite 7 von 10 K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3h An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K4v An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520 Hersteller MAK s.p.a. Seite 8 von 10 K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520 Hersteller MAK s.p.a. Seite 9 von 10 T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. VL0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/30R20 245/30R20, 255/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X94 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Y84 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Fließheck. Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck). Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff- Kederband) zu entfernen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520 Hersteller MAK s.p.a. Seite 10 von 10 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 25. März 2021 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 25. März 2021 Schmidt 00364457.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim