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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 1 von 10

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SPECIALE
Typ                             EC8520
Radgröße                        8,5JX20EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                 (mm)
F2           EC8520 F2 / Ø60,1-P-Ø76             5/114,3/60,1           30       800     2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51735
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           EC8520 (s.o.)
Radgröße                        8,5JX20EH2+
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    P8
S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                      -                    P12

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Lexus
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus ES 300h          131           235/35R20    K1c K2a K2b K3a K3b K3h K3i K4i      A01 A12 A14
XZ1L(EU,M), -/TMG                                 T92                                  A18 A58 Lim
e6*2007/46*0250*..;    131           245/30R20    K1c K2c K3a K3b K3i K4i K5b K8h      S01
e13*2007/46*1962*..                               T90
                       131           255/30R20    K1c K2c K3a K3b K3h K3i K4i K5b
                                                  K8h T92
Lexus GS               183-255       245/30R20    K1c K2b K30 K42 K56 T90 Z49          A01 A12 A14
S19(a)                 183-255       255/30R20    K1c K2b K30 K41 K42 K56 T92 Z49      A18 Lim S01
e6*2001/116*
0103*00-05
Lexus IS               110-153       235/30R20    G01 K1c K27 K30 K41 R02 T88          A01 A12 A14
XE2(a)                 110-153       245/30R20    R03 T90                              A18 Lim VL0
e11*2001/116*          110-153       255/30R20    K2b K42 K46 K56 R03 T92              S01
0206*00-09
Lexus IS 250c          153           235/30R20    G01 K3a K3c K3s K5c R02 T88          A01 A12 A14
XE2(a)                 153           245/30R20    R03 T90                              A18 Cbo K1c
e11*2001/116*          153           255/30R20    K2b K4h K6c K6g R03 T92              VL0 S01
0206*00-09
Lexus NX               114, 175      235/45R20                                         A12 A14 A18
AZ1, AZ1-TMG           114, 175      245/40R20                                         A57 MHy S01
e6*2007/46*0111*..;    114, 175      245/45R20
e13*2007/46*1536*..    114, 175      255/40R20
- incl. Hybrid
Lexus RX (II)          150-203       245/40R20                                         A12 A14 A18
XU3./HXU3.                                                                             S01
e6*2001/116*0090*..,
e6*2001/116*0098*..
Lexus RX (IV)          175-221       235/55R20    A39 158                              A14 A18 A57
AL2 (EU,M) -TMG        175-221       245/50R20    A12                                  S01
e6*2007/46*0163*..;    175-221       255/45R20    A12
e13*2007/46*1613*..    175-221       265/45R20    A12
Lexus RX 350/450h      183,204       235/45R20    A13                                  A14 A18 S01
(III)                  183,204       245/45R20    A12
AL1(a), HAL1(a)        183,204       255/45R20    A12
e6*2001/116*0117*..    183,204       265/45R20    A12
e6*2001/116*0118*..
Lexus UX               112, 127      225/40R20    K1a K6b K6x                          A01 A12 A14
ZA1(EU,M), -/TMG       112, 127      235/35R20    K1c K2b K6d K6y T92                  A18 A57 MHy
e6*2007/46*0263*..;    112, 127      235/40R20    K1c K2b K6d K6y                      S01
e13*2007/46*2005*..    112, 127      245/35R20    K1c K2b K5v K6d K6y K8b
                       112, 127      255/35R20    K1c K2b K5x K6d K6y K8b
Suzuki Across          136           235/45R20                                         A12 A14 A18
XA5P(S)(EU,M)          136           235/50R20    A01 K1c K2c K6w                      A56 S01
e6*2007/46*0430*..;    136           245/45R20    A01 K1c K2c K6w
- Plug-in Hybrid       136           255/45R20    A01 K1c K2c K6w




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Grand Vitara     78-171        245/40R20   K1c K2b K42 Z49                  A01 A12 A14
JT                                                                                 A18 Y85 S02
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Grand Vitara     78-122        245/40R20   K1c K2b                          A01 A12 A14
JT                                                                                 A18 Y84 S02
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Toyota RAV4 (III)       100-130       245/40R20                                    A12 A14 A18
XA3(a)                  100-130       255/35R20                                    A57 KMV S01
e6*2001/116*            100-130       255/40R20
0105*00-08
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)       100-130       245/40R20   K1c K2a K2b                      A01 A12 A14
XA3(a)                  100-130       255/35R20   K1c K2c                          A18 A57 KOV
e6*2001/116*            100-130       255/40R20   K1c K2c                          S01
0105*00-08
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)        91-112        235/45R20                                    A12 A14 A18
XA3(a)                  91-112        245/40R20   A01 K1a K1b                      A57 LT3 S01
e6*2001/116*            91-112        245/45R20   A01 K1a K1b
0105*09-13              91-112        255/40R20   A01 K1c K2b K4v
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        91-112        235/45R20                                    A12 A14 A18
XA3(a)                  91-112        245/40R20   A01 K1a K1b                      A57 LT4 S01
e6*2001/116*            91-112        245/45R20   A01 K1a K1b
0105*09-13              91-112        255/40R20   A01 K1c K2b K4v
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        105, 112      235/45R20                                    A12 A14 A18
XA3(a), -/TMG           105, 112      245/40R20                                    A57 LT3 S01
e6*2001/116*            105, 112      245/45R20
0105*14-..;             105, 112      255/40R20   A01 K1a K1b K2b K4v
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)        105, 112      235/45R20                                    A12 A14 A18
XA3(a), -/TMG           105, 112      245/40R20                                    A57 LT4 S01
e6*2001/116*            105, 112      245/45R20
0105*14-..;             105, 112      255/40R20   A01 K1a K1b K2b K4v
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)        114           235/45R20                                    A12 A14 A18
Hybrid                  114           245/40R20                                    A57 LT3 S01
XA4(EU,M), -/TMG        114           245/45R20
e6*2007/46*0166*..;     114           255/40R20   A01 K1a K1b K2b K4v
e13*2007/46*1658*..



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV)        114           235/45R20                                           A12 A14 A18
Hybrid                  114           245/40R20                                           A57 LT4 S01
XA4(EU,M), -/TMG        114           245/45R20
e6*2007/46*0166*..;     114           255/40R20     A01 K1a K1b K2b K4v
e13*2007/46*1658*..
Toyota RAV4 (V)         129, 131      235/45R20                                           A12 A14 A18
XA5(EU,M), -/TMG        129, 131      235/50R20     A01 K1c K2c K6w                       A57 NoP S01
e6*2007/46*0289*..;     129, 131      245/45R20     A01 K1c K2c K6w
e13*2007/46*1991*..     129, 131      255/40R20     A01 K1c K2c K6w X94
                        129, 131      255/45R20     A01 K1c K2c K6w
Toyota RAV4 (V)         136           235/45R20                                           A12 A14 A18
XA5P(EU,M), -/TGRE      136           235/50R20     A01 K1c K2c K6w                       A56 S01
e6*2007/46*0429*..;     136           245/45R20     A01 K1c K2c K6w
e13*2007/46*2356*..     136           255/40R20     A01 K1c K2c K6w X94
- Plug-in Hybrid        136           255/45R20     A01 K1c K2c K6w


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 5 von 10
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

158      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1580 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.




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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                   Seite 6 von 10
G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                   Seite 7 von 10
K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3h   An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4v     An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                  Seite 8 von 10
K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
Anschlag zu Anschlag.

LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


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Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 9 von 10
T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

VL0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X94    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 10 von 10
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 25. März 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 25. März 2021




Schmidt                                                                               00364457.DOC




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