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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          SPECIALE
                             Typ                             EC8520
                             Radgröße                        8,5JX20EH2+
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             FF           EC8520 FF / Ø64,1-R-Ø76             5/114,3/64,1           40       800     2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51735
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           EC8520 (s.o.)
                             Radgröße                        8,5JX20EH2+
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    R4

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Honda

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                              Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Accord (VIII)    110-132       245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90      A01 A12 A14
                             CU1,CU3                115           235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88          A18 Lim S01
                             e6*2001/116*
                             0113, 0115*..
                             Honda Accord (VIII)    148           235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88          A01 A12 A14
                             CU2                    148           245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56          A18 Lim S01
                             e6*2001/116*0114*..
                             Honda Accord (VIII)    110-132       245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56 T90      A01 A12 A14
                             Tourer                 115           235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88          A18 Car S01
                             CW1, CW3
                             e6*2001/116*
                             0120,0122*..
                             Honda Accord (VIII)    148           235/30R20   K1c K2b K41 K42 K43 T88          A01 A12 A14
                             Tourer                 148           245/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K56          A18 Car S01
                             CW2
                             e6*2001/116*0121*..
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             Honda CR-V (II)        110           245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6              A01 A12 A14
                             RD8                                                                               A18 S01
                             e11*98/14*0190*
                             00-01
                             Honda CR-V (II)        110           245/35R20   K1c K2c K42 K44 LK6              A01 A12 A14
                             RD8, RD9                                                                          A18 S01
                             e11*98/14*0190*02-..
                             e11*2001/116*0234*.
                             Honda CR-V (III)       103-122       245/40R20   K1c                              A01 A12 A14
                             RE5, RE6, RE7          103-122       245/45R20   K1c                              A18 S01
                             e11*2001/116*
                             0301*00-05,
                             0302*00-05,
                             0322*00-03
                             Honda CR-V (IV)        88-114        245/40R20   K1c K2b K6c K6w                  A01 A12 A14
                             RE5, RE6               88-114        245/45R20   K1c K2b K6c K6w                  A18 A57 S01
                             e11*2001/116*
                             0301*06-09,
                             0302*06-10
                             Honda CR-V (IV)        88-118        245/40R20   K1c K2b K6c K6w                  A01 A12 A14
                             RE5, RE6               88-118        245/45R20   K1c K2b K6c K6w                  A18 A57 S01
                             e11*2001/116*
                             0301*10-,
                             0302*11-
                             ab Facelift 2015
                             Honda CR-V (V)         107-142       235/45R20                                    A12 A14 A18
                             RW                     107-142       235/50R20   A01 K1c                          A57 MHy S01
                             e6*2007/46*0265*..     107-142       245/45R20
                                                    107-142       255/45R20   A01 K1c
                                                    107-142       265/45R20   A01 K1c K2b




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Civic (VIII)     61-103        225/30R20     K1c K2b K41 K42 K44 R70 T85           A01 A12 A14
                             FK1, FK2, FK3          61-103        235/30R20     G01 K1c K2b K41 K42 K43 K44           A18 Flh S01
                             e11*2001/116*
                             0255*00-06,
                             0256*00-06,
                             0257*00-05
                             Honda Civic (VIII)     73-148        225/30R20     K1c K2b K44 K56 K66 T85               A01 A12 A14
                             Type S/R               73-148        235/30R20     G01 K1c K2c K43 K44 K56               A18 Flh K41
                             FN1, FN2, FN3, FN4                                                                       K42 S01
                             e11*2001/116*
                             0297,0306,0298,
                             0334*..
                             Honda Civic (X) 5-     88-134        235/30R20     K2b                                   A01 A12 A14
                             Türer                                                                                    A18 Y85 S01
                             FC, FK
                             e11*2007/46*3633*..;
                             e6*2007/46*0256*..
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             Honda Civic (X)        88-134        235/30R20     K2b                                   A01 A12 A14
                             Limousine                                                                                A18 Lim S01
                             FC, FK
                             e11*2007/46*3633*..;
                             e6*2007/46*0256*..
                             Honda HR-V             88, 96        225/35R20     K1c K2b K8a                           A01 A12 A14
                             RU                                                                                       A18 A58 X95
                             e6*2007/46*0158*..                                                                       S01
                             Honda HR-V             96, 134       225/35R20     K1c K2b K8a                           A01 A12 A14
                             RU                     96, 134       235/35R20     K1c K2b K3v K5v K8i                   A18 A58 X86
                             e6*2007/46*0158*..                                                                       S01

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                   Seite 4 von 7

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 5 von 7

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
                             bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

                             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.

                             K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.


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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             X95    Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit
                             Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 1. August 2019 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51735 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55812117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20EH2+ Typ EC8520
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 1. August 2019
§ 22 51735, Erweiterung 02




                             Schmidt                                                                       00325797.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim