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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SPECIALE
Typ                             EC8521
Radgröße                        8,5Jx21EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
IBX          EC8521/IBX / ohne Ring               5/120/72,6          24         800    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51861
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           EC8521...(s.o.)
Radgröße                        8,5Jx21EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                  (Nm)
S01   Serienschraube M14x1,25         Kegel 60°   130                27,5               O.E

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT              120-300      255/35R21    T98 160                             A12 A14 A18
GT, K-N1                                                                              Flh L05 NBF
e1*2007/46*0215*..;                                                                   S01
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT              120-300      255/35R21    T98 160                             A12 A14 A18
GT, K-N1                                                                              Flh L04 NBF
e1*2007/46*0215*..;                                                                   S01
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V)       155-300      245/35R21    T96 160                             A12 A14 A18
701, 7L                 155-400      255/35R21    T98 160                             L05 NBF S01
e1*2001/116*0490*..;
e1*2007/46*
0276*00-09
- ohne Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V)       155-300      245/35R21    T96 160                             A12 A14 A18
701, 7L                 155-400      255/35R21    T98 160                             L04 NBF S01
e1*2001/116*0490*..;
e1*2007/46*
0276*00-09
- mit Allradlenkung
BMW X3                  100-230      245/35R21    K1a K1b K2b K6v T96                 A01 A12 A14
X3, X-N1                100-230      255/30R21    K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T93     A18 B90 S01
e1*2007/46*0512*..;     100-230      255/35R21    K1c K2a K2b K3v K4i K4w K6x K8a
e1*2007/46*0454*..                                T94 T98
- incl. Facelift 2014
BMW X4                  100-230      245/35R21    K1a K1b K2b K6v T96                 A01 A12 A14
X3, X-N1                100-230      255/30R21    K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T93     A18 B90 S01
e1*2007/46*             100-230      255/35R21    K1c K2a K2b K3v K4i K4w K6x K8a
0512*11-..;                                       T94 T98
e1*2007/46*
0454*13-..
BMW X4                  100-230      245/35R21    K1a K2b K6v T96                     A01 A12 A14
X3, X-N1                100-230      255/30R21    K1a K2b K4i K4w K6x K8a T93         A18 B90 KMV
e1*2007/46*             100-230      255/35R21    K1a K2b K3v K4i K4w K6x K8a T94     S01
0512*11-..;                                       T98
e1*2007/46*
0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

160      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 6

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 6

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Januar 2021




Schmidt                                                                     00359360.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim