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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 1 von 8

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SPECIALE
Typ                             EC8521
Radgröße                        8,5Jx21EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
WX           EC8521/WX / Ø57,1-TX-Ø76             5/112/57,1          35         800    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51861
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           EC8521...(s.o.)
Radgröße                        8,5Jx21EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   140                       28                 TX1

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q3 (I)              88-162         245/30R21   K1a K2b T91                     A01 A12 A14
8U, 8U1                  88-162         255/30R21   K1a K2b K6v                     A18 A57 S01
e1*2007/46*0591*..;
e13*2007/46*1163*..
Audi Q3 (I)              88-162         245/30R21   T91                             A12 A14 A18
8U, 8U1                  88-162         255/30R21   A01 K6v                         A57 KMV S01
e1*2007/46*0591*..;
e13*2007/46*1163*..
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q3, -/Sportback     110-169        245/35R21   K1c K2b T96                     A01 A12 A14
(II)                     110-169        255/35R21   K1c K2b                         A18 A57 S01
F3
e1*2007/46*1900*..
Audi Q3, -/Sportback     110-169        245/35R21   T96                             A12 A14 A18
(II)                     110-169        255/35R21                                   A57 RQ3 S01
F3
e1*2007/46*1900*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Seat Ateca               81-110         245/30R21   G01 K1c K2b K8c T87 T91         A01 A12 A14
5FP                                                                                 A18 A58 F23
e9*2007/46*6394*..                                                                  KOV S01
- incl. ab Modell 2021
- Frontantrieb
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen

Seat Ateca               85, 110        245/30R21   G01 K1c K2b K6v K8c             A01 A12 A14
5FP                                                                                 A18 A58 F23
e9*2007/46*6394*..                                                                  KMV S01
- incl. ab Modell 2021
- Frontantrieb
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Seat Ateca 4drive        110, 140       245/30R21   K1c K2b K6v K8c T87 T91         A01 A12 A14
5FP                                                                                 A18 A56 F24
e9*2007/46*6394*..                                                                  KMV S01
- incl. ab Modell 2021
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Seat Cupra Ateca      221               245/30R21   K1c K2b K6v K8d T91             A01 A12 A14
5FP                                                                                 A18 A56 F24
e9*2007/46*6394*11-..                                                               S01

Seat Cupra Formentor 110                245/30R21   K1c K6w                         A01 A12 A14
KM                   110                255/30R21   K1c K2b K3s K5v K6y K8e         A18 A58 KMV
e9*2007/46*4008*..                                                                  NoP S01



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Cupra Formentor    228            245/30R21   K1c K6w T91                         A01 A12 A14
VZ 4drive               228            255/30R21   K1c K2b K3s K5v K6y K8e             A18 A56 KMV
KM                                                                                     NoP S01
e9*2007/46*4008*..
Seat Tarraco            110-180        245/35R21   K1a K1b T96                         A01 A12 A14
KN                      110-180        255/35R21   K1c K5v K6w T98                     A18 A57 NoP
e9*2007/46*6666*..                                                                     S01
- ohne FR-Line
Skoda Karoq             85, 110        245/30R21   G01 K1c K2b K8c T87 T91             A01 A12 A14
NU                                                                                     A18 A58 F23
e8*2007/46*0272*..                                                                     KOV S01
- Frontantrieb
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Skoda Karoq 4x4         110, 140       245/30R21   K1c K2b K8c T87 T91                 A01 A12 A14
NU                                                                                     A18 A56 F24
e8*2007/46*0272*..                                                                     KOV S01
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Skoda Karoq Scout       110, 140       245/30R21   K1c K2b K6v K8c T87 T91             A01 A12 A14
4x4                                                                                    A18 A56 F24
NU                                                                                     KMV S01
e8*2007/46*0272*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Skoda Kodiaq            85-176         245/35R21   T96                                 A12 A14 A18
NS                      85-176         255/35R21   T98                                 A57 S01
e8*2007/46*0249*..
- incl. Scout
VW Arteon               110-206        245/30R21   T91                                 A12 A14 A18
3H                      110-206        255/30R21   A01 K1a K2b K8d T93                 A57 Lim NoP
e1*2007/46*1725*..                                                                     S01
- ohne Shooting-Brake
VW Passat (VIII)        88-206         245/30R21   G01 K1c K2c K3c K4i K5d K6i K8m     A01 A12 A14
3C                                                 T91                                 A18 A58 Car
e1*2001/116*                                                                           Lim NoP VoA
0307*37-..                                                                             S01
- Limousine / Variant
ab MJ 2015 (B8/3G)
- incl. Facelift 2019
VW Tiguan (II)          85-176         245/35R21   K1a K1b K2b                         A01 A12 A14
5N                      85-176         255/35R21   K1c K2b                             A18 A57 S01
e1*2001/116*
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
VW Tiguan (II)          110-176        245/35R21   K1a K1b K2b T96                     A01 A12 A14
Allspace                110-176        255/35R21   K1c K2b T98                         A18 A57 S01
5N
e1*2001/116*
0450*31-..

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan (II)          110-176       245/35R21     T96                                   A12 A14 A18
Allspace R-Line         110-176       255/35R21     T98                                   A57 RQ3 S01
5N
e1*2001/116*
0450*31-..
VW Tiguan (II) R-Line   85-176        245/35R21                                           A12 A14 A18
5N                      85-176        255/35R21                                           A57 RQ3 S01
e1*2001/116*
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 5 von 8

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 6 von 8

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 7 von 8

K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV).

RQ3 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38
mit 255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                           Seite 8 von 8

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

VoA     Nicht für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack (Typ 3C, 3c).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Januar 2021




Schmidt                                                                         00359337.DOC




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