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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 1 von 10

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SPECIALE
Typ                             EC8521
Radgröße                        8,5Jx21EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
GD3X         EC8521/GD3X / ohne Ring              5/108/63,4          45         800    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51861
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           EC8521...(s.o.)
Radgröße                        8,5Jx21EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
       Befestigungsmittel
S01    Mutter M12x1,5          Kegel 60°   135                       -                  N250519-C
S02    Mutter M12x1,5          Kegel 60°   125                       -                  N250519-C
S03    Schraube M14x1,5        Kegel 60°   140                       28                 B450L28519
S04    Mutter M14x1,5          Kegel 60°   220                       -                  N450521-F
S05    Serienmutter M14x1,5    Kegel 60°   135                       -                  O.E
S06    Serienmutter M14x1,5    Kegel 60°   140                       -                  O.E
S07    Serienmutter M14x1,5    Kegel 60°   125                       -                  O.E

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Ford
                                Jaguar
                                Land Rover
                                Volvo

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                  Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Edge                 132-155       245/40R21                                    A12 A14 A18
SBF                       132-155       255/40R21                                    A56 S04
e1*2007/46*
1524*00-02
Ford Edge                 110-175       245/40R21                                    A12 A14 A18
SBF                       110-175       255/40R21                                    A57 S04
e1*2007/46*
1524*03-..
ab MJ 2019
Ford Galaxy (III)         88-177        245/35R21   K3h T96                          A01 A12 A14
WA6                                                                                  A18 A58 S04
e13*2001/116*
0185*24-..
- ab MJ 2016 (MK3)
Ford Kuga (II)            85-178        245/30R21   T91                              A12 A14 A18
DM2                       85-178        245/35R21   A01 G01                          A57 S01
e13*2001/116*             85-178        255/30R21   A01 K1a K1b K2b T93
0109*31-..
- ab Modell 2013
- incl. Facelift 2016
Ford Kuga (III)           88-140        245/40R21                                    A12 A14 A18
DFK                       88-140        255/35R21   A01 K6y                          A57 NoP S01
e13*2007/46*2188*..       88-140        255/40R21   A01 K6y
Ford Kuga (III) Plug-in   112           245/40R21                                    A12 A14 A18
Hybrid                    112           255/35R21   A01 K6y                          A58 S01
DFK                       112           255/40R21   A01 K6y
e13*2007/46*2188*..
Ford S-Max (II)           88-177        245/35R21   K3h T96                          A01 A12 A14
WA6                       88-177        255/30R21   K1a K2b K3h K5d T93              A18 A57 S04
e13*2001/116*
0185*24-..
- ab MJ 2016
Jaguar F-Pace             120-280       265/45R21                                    A12 A14 A18
DC                                                                                   A57 S07
e11*2007/46*3324*..;
e5*2007/46*1047*::
Jaguar XF                 120-283       255/30R21   T93                              A12 A14 A18
CC9                                                                                  Lim S02
e11*2001/116*0323*.
Jaguar XF                 120-280       255/30R21   T93                              A12 A14 A18
JB                                                                                   A58 Lim S02
e11*2007/46*2981*..,
e5*2007/46*1048*..
Land Rover Discovery      110-177       245/40R21                                    A12 A14 A18
Sport                     110-177       255/40R21                                    A57 S05
LC
e11*2007/46*1659*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Land Rover Range-      110-213       245/40R21                                     A12 A14 A18
Rover Evoque                                                                       A57 Cbo Cpe
LV, LV-A                                                                           Y85 S06
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Land Rover Range-      110-221       245/40R21                                     A12 A14 A18
Rover Evoque           110-221       245/45R21    R09                              A57 NoP S05
LZ                     110-221       245/45R21    A01 G92
e5*2007/46*0076*..
Land Rover Range-      132-280       265/45R21                                     A12 A14 A18
Rover Velar                                                                        A56 S06
LY
e11*2007/46*3954*..,
e5*2007/46*1057*..
Volvo S60CC, V60CC     110-187       245/30R21    T91 T95                          A12 A14 A18
F                      110-187       255/30R21    A01 K1a K1b K3s K5w              A57 Car KMV
e9*2007/46*0023*..                                                                 Lim S03
- Cross Country
Volvo S90, V90        110-240        245/30R21    A01 LV9 T91                      A12 A14 A18
P                     110-240        245/30R21    RV9 T91                          A57 Car KOV
e4*2007/46*1067*..    110-240        245/35R21    A01 G92 LV9                      Lim NBF NoP
                      110-240        245/35R21    R09                              S03
                      110-240        255/30R21    A01 LV9 T93
                      110-240        255/30R21    RV9 T93
Volvo S90, V90 -T6/T8 186-235        245/35R21    A01 G74 LV9 T96                  A12 A14 A18
P                     186-235        245/35R21    RV9 T96 Z20                      A56 B65 Car
e4*2007/46*1067*..                                                                 KOV Lim S03
- Twin Engine Hybrid
Volvo V60 CC          110-186        245/35R21    K1c K2a K2b K5w                  A01 A12 A14
Z                     110-186        255/30R21    K1c K2c K3i K5c K5x K6w T93      A18 A56 Car
e4*2007/46*1315*..    110-186        255/35R21    K1c K2c K3i K3s K5c K5x K6w      KMV NBF
- Cross Country                                                                    NoP S03
Volvo V90 CC          120-240        245/35R21                                     A12 A14 A18
P                     120-240        245/40R21                                     A56 KMV
e4*2007/46*1067*01-.. 120-240        255/35R21    A01 K1a K2b                      NBF
- Cross Country                                                                    NoP S03
Volvo XC40            95-184         245/35R21                                     A12 A14 A18
X                     95-184         245/40R21                                     A57 MpH
e9*2007/46*3146*..    95-184         255/35R21    A01 K2b                          NoE
                                                                                   OP0 S03
Volvo XC60             110-240       245/40R21                                     A12 A14 A18
U                      110-240       255/40R21                                     A57 KMV
e4*2007/46*1220*..                                                                 NoP X5V S03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  (ww. Serie 8,5x21-
ET49,5)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC60                  110-240      245/40R21                                        A12 A14 A18
U                           110-240      255/40R21                                        A57 KMV
e4*2007/46*1220*..                                                                        NoP X6V S03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC60                  110-240      245/40R21   K1a K1b                              A01 A12 A14
U                           110-240      255/40R21   K1a K1b                              A18 A57 KOV
e4*2007/46*1220*..                                                                        NoP S03
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60 T6/T8            186-235      245/40R21   K1a K1b                              A01 A12 A14
U                           186-235      255/40R21   K1a K1b                              A18 A56 BW7
e4*2007/46*1220*..                                                                        KOV P40 S03
- Twin Engine Hybrid
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60 T6/T8            186-235      245/40R21                                        A12 A14 A18
U                           186-235      255/40R21                                        A56 BW7
e4*2007/46*1220*..                                                                        KMV P40
- Twin Engine Hybrid                                                                      X5V S03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  (ww. Serie 8,5x21-
ET49,5)
Volvo XC60 T6/T8            186-235      245/40R21                                        A12 A14 A18
U                           186-235      255/40R21                                        A56 BW7
e4*2007/46*1220*..                                                                        KMV P40
- Twin Engine Hybrid                                                                      X6V S03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC70                  120-224      255/30R21   K1c T93                              A01 A12 A14
B, /-2D, /-N2D, /-N2E                                                                     A18 Car KMV
e9*2001/116*0065*..;                                                                      S03
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 5 von 10

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 6 von 10

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B65   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit
Bremsscheibendurchmesser 345 mm an Achse 1.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G74     Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G92     Ist 21 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 7 von 10

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3h   An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 8 von 10

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LV9     Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder
21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische
Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug), incl. Plug-
in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV).

OP0    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 296 mm an Achse 1.

P40    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

RV9   Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen, die werkseitig für die
Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 9 von 10

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X5V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X6V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-
ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z20    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2021 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521
Hersteller                    MAK s.p.a.

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Januar 2021




Schmidt                                                                     00359336.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim