GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521 Hersteller MAK s.p.a. Seite 1 von 10 Auftraggeber MAK s.p.a. Via C. Colombo, 14 I-25013 Carpenedolo (BS) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell SPECIALE Typ EC8521 Radgröße 8,5Jx21EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) GD3X EC8521/GD3X / ohne Ring 5/108/63,4 45 800 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51861 Herstellerzeichen MAK Radtyp und Ausführung EC8521...(s.o.) Radgröße 8,5Jx21EH2+ Einpresstiefe ET...(s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 135 - N250519-C S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 - N250519-C S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 28 B450L28519 S04 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 220 - N450521-F S05 Serienmutter M14x1,5 Kegel 60° 135 - O.E S06 Serienmutter M14x1,5 Kegel 60° 140 - O.E S07 Serienmutter M14x1,5 Kegel 60° 125 - O.E Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Jaguar Land Rover Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521 Hersteller MAK s.p.a. Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Edge 132-155 245/40R21 A12 A14 A18 SBF 132-155 255/40R21 A56 S04 e1*2007/46* 1524*00-02 Ford Edge 110-175 245/40R21 A12 A14 A18 SBF 110-175 255/40R21 A57 S04 e1*2007/46* 1524*03-.. ab MJ 2019 Ford Galaxy (III) 88-177 245/35R21 K3h T96 A01 A12 A14 WA6 A18 A58 S04 e13*2001/116* 0185*24-.. - ab MJ 2016 (MK3) Ford Kuga (II) 85-178 245/30R21 T91 A12 A14 A18 DM2 85-178 245/35R21 A01 G01 A57 S01 e13*2001/116* 85-178 255/30R21 A01 K1a K1b K2b T93 0109*31-.. - ab Modell 2013 - incl. Facelift 2016 Ford Kuga (III) 88-140 245/40R21 A12 A14 A18 DFK 88-140 255/35R21 A01 K6y A57 NoP S01 e13*2007/46*2188*.. 88-140 255/40R21 A01 K6y Ford Kuga (III) Plug-in 112 245/40R21 A12 A14 A18 Hybrid 112 255/35R21 A01 K6y A58 S01 DFK 112 255/40R21 A01 K6y e13*2007/46*2188*.. Ford S-Max (II) 88-177 245/35R21 K3h T96 A01 A12 A14 WA6 88-177 255/30R21 K1a K2b K3h K5d T93 A18 A57 S04 e13*2001/116* 0185*24-.. - ab MJ 2016 Jaguar F-Pace 120-280 265/45R21 A12 A14 A18 DC A57 S07 e11*2007/46*3324*..; e5*2007/46*1047*:: Jaguar XF 120-283 255/30R21 T93 A12 A14 A18 CC9 Lim S02 e11*2001/116*0323*. Jaguar XF 120-280 255/30R21 T93 A12 A14 A18 JB A58 Lim S02 e11*2007/46*2981*.., e5*2007/46*1048*.. Land Rover Discovery 110-177 245/40R21 A12 A14 A18 Sport 110-177 255/40R21 A57 S05 LC e11*2007/46*1659*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521 Hersteller MAK s.p.a. Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Land Rover Range- 110-213 245/40R21 A12 A14 A18 Rover Evoque A57 Cbo Cpe LV, LV-A Y85 S06 e11*2007/46*0223*..; e3*2007/46*0221*.. Land Rover Range- 110-221 245/40R21 A12 A14 A18 Rover Evoque 110-221 245/45R21 R09 A57 NoP S05 LZ 110-221 245/45R21 A01 G92 e5*2007/46*0076*.. Land Rover Range- 132-280 265/45R21 A12 A14 A18 Rover Velar A56 S06 LY e11*2007/46*3954*.., e5*2007/46*1057*.. Volvo S60CC, V60CC 110-187 245/30R21 T91 T95 A12 A14 A18 F 110-187 255/30R21 A01 K1a K1b K3s K5w A57 Car KMV e9*2007/46*0023*.. Lim S03 - Cross Country Volvo S90, V90 110-240 245/30R21 A01 LV9 T91 A12 A14 A18 P 110-240 245/30R21 RV9 T91 A57 Car KOV e4*2007/46*1067*.. 110-240 245/35R21 A01 G92 LV9 Lim NBF NoP 110-240 245/35R21 R09 S03 110-240 255/30R21 A01 LV9 T93 110-240 255/30R21 RV9 T93 Volvo S90, V90 -T6/T8 186-235 245/35R21 A01 G74 LV9 T96 A12 A14 A18 P 186-235 245/35R21 RV9 T96 Z20 A56 B65 Car e4*2007/46*1067*.. KOV Lim S03 - Twin Engine Hybrid Volvo V60 CC 110-186 245/35R21 K1c K2a K2b K5w A01 A12 A14 Z 110-186 255/30R21 K1c K2c K3i K5c K5x K6w T93 A18 A56 Car e4*2007/46*1315*.. 110-186 255/35R21 K1c K2c K3i K3s K5c K5x K6w KMV NBF - Cross Country NoP S03 Volvo V90 CC 120-240 245/35R21 A12 A14 A18 P 120-240 245/40R21 A56 KMV e4*2007/46*1067*01-.. 120-240 255/35R21 A01 K1a K2b NBF - Cross Country NoP S03 Volvo XC40 95-184 245/35R21 A12 A14 A18 X 95-184 245/40R21 A57 MpH e9*2007/46*3146*.. 95-184 255/35R21 A01 K2b NoE OP0 S03 Volvo XC60 110-240 245/40R21 A12 A14 A18 U 110-240 255/40R21 A57 KMV e4*2007/46*1220*.. NoP X5V S03 - mit Radhaus- Verbreiterungen (ww. Serie 8,5x21- ET49,5) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521 Hersteller MAK s.p.a. Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Volvo XC60 110-240 245/40R21 A12 A14 A18 U 110-240 255/40R21 A57 KMV e4*2007/46*1220*.. NoP X6V S03 - mit Radhaus- Verbreiterungssatz für 9 Zoll Breite Serie Volvo XC60 110-240 245/40R21 K1a K1b A01 A12 A14 U 110-240 255/40R21 K1a K1b A18 A57 KOV e4*2007/46*1220*.. NoP S03 - ohne Radhaus- Verbreiterungen Volvo XC60 T6/T8 186-235 245/40R21 K1a K1b A01 A12 A14 U 186-235 255/40R21 K1a K1b A18 A56 BW7 e4*2007/46*1220*.. KOV P40 S03 - Twin Engine Hybrid - ohne Radhaus- Verbreiterungen Volvo XC60 T6/T8 186-235 245/40R21 A12 A14 A18 U 186-235 255/40R21 A56 BW7 e4*2007/46*1220*.. KMV P40 - Twin Engine Hybrid X5V S03 - mit Radhaus- Verbreiterungen (ww. Serie 8,5x21- ET49,5) Volvo XC60 T6/T8 186-235 245/40R21 A12 A14 A18 U 186-235 255/40R21 A56 BW7 e4*2007/46*1220*.. KMV P40 - Twin Engine Hybrid X6V S03 - mit Radhaus- Verbreiterungssatz für 9 Zoll Breite Serie Volvo XC70 120-224 255/30R21 K1c T93 A01 A12 A14 B, /-2D, /-N2D, /-N2E A18 Car KMV e9*2001/116*0065*..; S03 e1*2001/116*0505*..; e1*2007/46*0495*..; e13*2007/46*1203*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521 Hersteller MAK s.p.a. Seite 5 von 10 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521 Hersteller MAK s.p.a. Seite 6 von 10 A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B65 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an Achse 1. BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G74 Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G92 Ist 21 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521 Hersteller MAK s.p.a. Seite 7 von 10 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3h An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521 Hersteller MAK s.p.a. Seite 8 von 10 KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LV9 Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug), incl. Plug- in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge. NBF Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV). OP0 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 296 mm an Achse 1. P40 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). RV9 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen, die werkseitig für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder 21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521 Hersteller MAK s.p.a. Seite 9 von 10 T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. X5V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X6V Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21- ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck). Z20 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2021 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51861 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55800518 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx21EH2+ Typ EC8521 Hersteller MAK s.p.a. Seite 10 von 10 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 29. Januar 2021 Schmidt 00359336.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim