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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51860 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                             Modell                          SPECIALE-D
                             Typ                             LD9590
                             Radgröße                        9,5Jx19EH2+
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             WSX          LD9590 WSX / ohne Ring              5/112/66,45         20         800    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51860
§ 22 51860, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           LD9590 (s.o.)
                             Radgröße                        9,5Jx19EH2+
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M14x1,5         Kugel       130                      30                 B450L305
                                                            d=28mm                                                  17R14
                             S02   Schraube M14x1,5         Kugel       120                      30                 B450L305
                                                            d=28mm                                                  17R14
                             S03   Serienschraube           Kugel       160                      29                 O.E
                                   M14x1,5                  d=28mm

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Audi
                                                             Mercedes-Benz
                                                             Porsche

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51860 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                              Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A5                100-200        245/35R19   A01 K2b R03 T89 T93             A12 A14 A21
                             B8, B81                100-200        255/35R19   A01 K2b K44 K46 R03             A57 Cbo Cpe
                             e1*2001/116*                                                                      Flh V00 HA2
                             0430*00-49;                                                                       S02
                             e13*2007/46*
                             1084*00-31
                             - Coupé, Cabrio
                             - Sportback
                             (FIN: WAUZZZ8T...,
                             WAUZZZ8F...,)
                             Audi S5                245, 260       245/35R19   A01 K2b R03 T89 T93             A12 A14 A21
                             B8, B81                245, 260       255/35R19   A01 K2b K44 K46 R03 T92 T96     A56 Cbo Cpe
                             e1*2001/116*                                                                      Flh V00 HA2
                             0430*00-49,                                                                       S02
                             e13*2007/46*
                             1084*00-31
§ 22 51860, Erweiterung 02




                             - Coupé, Cabrio
                             - Sportback
                             (FIN: WAUZZZ8T...,
                             WAUZZZ8F...,)
                             CLS-Klasse             155-285        245/35R19   R03 R37 T89 T93                 A01 A12 A14
                             219                    155-285        255/35R19   R03                             A21 V19 HA2
                             e1*2001/116*0295*..    155-285        275/30R19   R03                             S01
                                                    155-285        285/30R19   K2b K56 R03
                             SL                     170-285        255/35R19   K2b R03                         A01 A12 A14
                             230                    170-285        285/30R19   K2c K44 R03                     A21 K42 V19
                             e1*98/14*0169*00-18                                                               HA2 S01
                             Baureihe 230
                             (FIN: WDB230...)
                             SL 600                 368, 380       255/35R19   K2b K42 R03                     A01 A12 A14
                             230                    368, 380       285/30R19   K2c K42 K44 R03                 A21 V19 HA2
                             e1*98/14*0169*00-18                                                               S01
                             Baureihe 230
                             (FIN: WDB230...)
                             SL...- AMG             350-450        255/35R19   K2b K42 M+S R03                 A01 A12 A14
                             230, 230AMG            350-450        285/30R19   K2c K42 K44 R03                 A21 V19 HA2
                             e1*98/14*0169*00-18,                                                              S01
                             e1*2001/116*
                             0248*00-06
                             Baureihe 230
                             (FIN: WDB230...)
                             Porsche Macan          180, 260       255/50R19   R03 R70                         A12 A14 A21
                             95B                    180, 260       275/45R19   R03                             A56 BnK V19
                             e13*2007/46*           180, 260       285/45R19   R03                             Vn2 X93 HA2
                             1165*10-..             180, 260       295/45R19   A01 K2b R03                     S03
                             - ab MJ 2019           180, 260       295/45R19   K2h R03
                             Porsche Macan          155-324        255/50R19   R03 R70                         A12 A14 A21
                             95B, 95BN              155-324        275/45R19   R03                             A56 BnK V19
                             e13*2007/46*           155-324        285/45R19   R03                             Vn2 X93 HA2
                             1165*02-09,            155-324        295/45R19   A01 K2b R03                     S03
                             1164*02-09             155-324        295/45R19   K2h R03

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51860 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 3 von 7

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 51860, Erweiterung 02




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51860 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                                   Seite 4 von 7

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
§ 22 51860, Erweiterung 02




                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
                             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 27, Gutachten Nummer 55813117, Ausfertigung 3
                             (RADTYP EC8590) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombination. Es gelten die jeweiligen
                             Auflagen und Hinweise.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51860 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 5 von 7

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 51860, Erweiterung 02




                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51860 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 7    235/45R19     255/40R19
                             Nr. 8    235/50R19     255/45R19
                             Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 10   245/30R19     305/25R19
                             Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 13   245/45R19     275/40R19
                             Nr. 14   245/50R19     275/45R19
§ 22 51860, Erweiterung 02




                             Nr. 15   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 18   255/45R19     285/40R19
                             Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 20   255/55R19     275/50R19
                             Nr. 21   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 22   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 23   265/40R19     295/35R19
                             Nr. 24   265/45R19     295/40R19
                             Nr. 25   265/50R19     295/45R19
                             Nr. 26   275/30R19     315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                             die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                             X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
                             an Achse 1.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 10. Januar 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51860 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 10. Januar 2020
§ 22 51860, Erweiterung 02




                             Schmidt                                                                     00335376.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim